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Richtlinie zur Ausbildung, Fortbildung
und Begleitung von Ehrenamtlichen
mit einem bestimmten Seelsorgeauftrag
in der Evangelischen Kirche im Rheinland
(gemäß § 5 SeelGG)

Vom 29. Mai 2026

(KABl. 2026, S. 220, Nr. 92)

Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 29. Mai 2026 die Neufassung der Richtlinie zur Ausbildung, Fortbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen mit einem bestimmten Seelsorgeauftrag in der Evangelischen Kirche im Rheinland (gemäß § 5 SeelGG) beschlossen. In Verbindung mit der Beschlussfassung der Kirchenleitung über die Verordnung zur Ausführung des Kirchengesetzes zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses (SeelGV) wird diese Richtlinie verbindlich und tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
Gleichzeitig treten die im Kirchlichen Amtsblatt Nr. 9 am 16. September 2013 veröffentlichten „Richtlinien zur Ausbildung, Fortbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen mit einem bestimmten Seelsorgeauftrag in der Evangelischen Kirche im Rheinland (gemäß § 5 SeelGG)“ außer Kraft.
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1. Einleitung

Diese Neufassung der Richtlinie zur Ausbildung, Fortbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen mit einem bestimmten Seelsorgeauftrag in der Evangelischen Kirche im Rheinland (gemäß § 5 SeelGG) ersetzt die Richtlinien von 2013 (KABl 2013, S 188, als Handreichung erschienen 2015). Sie wurde von der Fachgruppe Seelsorge der Evangelischen Kirche im Rheinland im Auftrag des Ständigen Innerkirchlichen Ausschusses erarbeitet und von der Kirchenleitung beschlossen.
In der Evangelischen Kirche im Rheinland verwirklicht sich das Priestertum aller Gläubigen u.a. in einem großen ehrenamtlichen Engagement. Besonders in den verschiedenen Feldern der Seelsorge engagieren sich zunehmend mehr ehrenamtlich Mitarbeitende.
Die Evangelische Kirche im Rheinland versteht sich als eine seelsorgliche Kirche, nah am Wort Gottes und nah bei den Menschen. Unter dem Motto „Seelsorge ist da!“ hat sie dies im Rahmen der Landessynode 2022 ausdrücklich bekräftigt. Die von der Landessynode 2022 verabschiedete Perspektivschrift zur Zukunft der Seelsorge1# legt in ihren Leitsätzen und Empfehlungen ein besonderes Augenmerk auf die Qualifikation und Begleitung Ehrenamtlicher.
Das Seelsorgegeheimnisgesetz (SeelGG)2# verpflichtet die Landeskirchen zur Festlegung verbindlicher, vergleichbarer Standards für die Ausbildung von Personen, die einen bestimmten Seelsorgeauftrag erhalten.
Die Beauftragung zur Seelsorge verleiht Seelsorger*innen eine besondere Vertrauensposition, die einen verantwortlichen Umgang sowohl mit der Aufgabe als auch mit der eigenen Person voraussetzt3#.
Die vorliegende Richtlinie formuliert die Standards für die Ausbildung, Fortbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen, die sich in der Evangelischen Kirche im Rheinland in der Seelsorge engagieren.
Sie wendet sich an alle Ebenen und Arbeitsbereiche der Evangelischen Kirche im Rheinland, die die Ausbildung, Fortbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen in der Seelsorge verantworten und gemäß der Verordnung zur Ausführung des Kirchengesetzes zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses (SeelGV)4# einen bestimmten Seelsorgeauftrag an Personen übertragen.
Sie stellen eine Verbindlichkeit her und bieten trotzdem eine möglichst große Offenheit, damit sie den jeweiligen Gegebenheiten auf den verschiedenen Ebenen und in den verschiedenen Arbeitsbereichen gerecht werden können.
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2. Seelsorgeverständnis der Evangelischen Kirche im Rheinland

Seelsorge ist Zuwendung zum Menschen im Bewusstsein der Gegenwart Gottes.
In seelsorglichen Begegnungen kommt die Zuwendung Gottes zu jedem Menschen, wie sie sich in Jesus Christus offenbart hat und uns in biblischen Überlieferungen bezeugt ist, zum Ausdruck.
Seelsorge gründet sich auf Gott als den Schöpfer allen Lebens. Er verbindet mit seinem schöpferischen Handeln das Versprechen, dass er das Werk seiner Hände niemals loslässt. Seine Schöpferkraft wirkt in unserem Leben gegenwärtig und zukünftig und schafft immer neue Möglichkeiten. Seelsorge lebt aus dem Glauben, dass Menschen so in einem letzten Sinne in Gottes Hand geborgen sind und aus dieser Hand am Ende eine heilvolle Zukunft empfangen werden.
Seelsorge gründet sich auf Jesus Christus, in dem sich Gott auf Menschen einlässt und ihnen heilend, ermutigend und herausfordernd begegnet. In ihm hat er sich als Gott der Liebe und Vergebung offenbart, die Nähe seines Reiches verheißen und Hoffnung über den Tod hinaus geschenkt. In seiner Nachfolge gestaltet Kirche heute ihr seelsorgliches Handeln.
Seelsorge gründet sich auf den Heiligen Geist, der Menschen mit einer Sehnsucht nach heilvollem Leben erfüllt und sie inspiriert, ihr Leben mit Kraft und Hoffnung darauf hin zu gestalten. Durch ihn wird inmitten der jeweiligen Lebenswirklichkeit Trost, Befreiung, Hoffnung und Mut in unverfügbarer Weise erfahrbar.
Seelsorge ist Ausdruck der Zuwendung Gottes.
Seelsorge ermutigt, stärkt, tröstet, begleitet und hilft, das Leben zu bewältigen, Probleme zu lösen und Unabänderliches auszuhalten. Sie bietet Hilfe und Begleitung in Lebens- und Glaubensfragen. Durch Gespräche und Gesten, Aushalten und Schweigen, Gebet und Ritual ist sie Zeichen dessen, was sie erhofft, vergegenwärtigt sie Hoffnung oft wider alle Hoffnungslosigkeit.
Seelsorge ist gelebte Praxis des Evangeliums und gemäß Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (KO Art. 1 (4)) wesentlicher Auftrag der Kirche.
Seelsorge ist eine wesentliche Gestalt der Kirche.
Seelsorge geschieht, indem Christ*innen sich ihren Mitmenschen in Achtsamkeit für deren Bedürfnisse und mit Respekt für deren Freiheit und Würde zuwenden. Seelsorge geschieht von Mensch zu Mensch, zumeist ohne öffentliche Aufmerksamkeit, in vertrauensvoller Begegnung mit einer*einem Seelsorgenden. Sie kann aber auch medial, z. B. über Telefon, Mail, Chat oder soziale Medien vermittelt geschehen.
Alle Seelsorgenden in der Evangelischen Kirche im Rheinland sind verpflichtet, das Seelsorgegeheimnis streng zu wahren. Durch die in der Seelsorge angebotene Begegnung, Begleitung und Deutung existentieller Erfahrungen erleben Menschen die Bedeutung kirchlichen Handelns für ihr persönliches Leben und ihren Glauben in besonderer Weise.
Seelsorge ist eine geistliche Haltung. Eine Haltung der Zuwendung zum Menschen in dem Bewusstsein, dass das Gegenüber in gleicher Weise von Gott angenommen ist, wie ich es bin, und Gott selbst in dieser Begegnung gegenwärtig ist. Diese Haltung müssen Seelsorgende beständig einüben, reflektieren und in allen Begegnungen, Beziehungen und Begleitungen bewusst einnehmen, damit sie ausstrahlt und wirkt. Pastoralpsychologische Kenntnisse und Methoden vermögen diese Haltung zu vertiefen und zu stärken. Seelsorge muss persönlich, geistlich und fachlich qualifiziert ausgeübt werden.
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3. Seelsorge und Ehrenamt

Seelsorge ist Charisma der ganzen Kirche.
Seelsorge ist Auftrag aller Getauften. Jesus Christus beruft seine Gemeinde in die Nachfolge: Angefochtene und Traurige, Kranke und Sterbende zu besuchen und zu trösten (Mt 25,34ff), Sünden zu erlassen und zu behalten (Joh 20,23, Mt 18,18) und Verirrten nachzugehen (Mt 18,12ff).
In dieser Weise hat es Seelsorge von Christ*innen untereinander und gegenüber anderen Menschen in Not von Beginn an gegeben.
Seelsorge ist daher nie beschränkt auf Ordinierte und Beauftragte, sondern geschieht überall dort, wo Menschen einander im Bewusstsein der Gegenwart Gottes beistehen.
Gleichwohl gibt es viele Situationen, in denen dieser Beistand nicht ausreicht, sondern der Beistand in besonderer Weise kompetent sein sollte, um in guter Weise hilfreich zu sein. Dafür bedarf es beruflich und ehrenamtlich qualifizierter Kräfte, die ihre Fähigkeiten im Auftrag der Kirche einsetzen. Die kirchliche Beauftragung ist dabei Ausdruck der anerkannten Qualität im seelsorglichen Handeln.
In der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland ist bestimmt, dass sie ihre Mitglieder für ein christliches Leben stärkt und sie ermutigt, ihre unterschiedlichen Gaben einzubringen (KO Art. 1 (3)). Alle Dienste, die beruflich oder ehrenamtlich in der Evangelischen Kirche im Rheinland geschehen, dienen der Erfüllung des kirchlichen Auftrags. „Diese Dienste stehen gleichwertig nebeneinander. Mit ihren unterschiedlichen Gaben stehen alle Mitarbeitenden in einer Dienstgemeinschaft, die vertrauensvolle Zusammenarbeit, gegenseitige Achtung und Anerkennung erfordert.“ (KO Art. 3 (1))
Der Dienst der Seelsorge als wesentliche Lebensäußerung der Kirche (KO Art. 1 (4)) wird in der Evangelischen Kirche im Rheinland von Pfarrpersonen, Diakon*innen sowie von weiteren beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden versehen, welche für diesen Dienst ausgebildet sind und von der Kirche entsprechend beauftragt werden.
Seelsorge so zu gestalten, dass die seelsorgliche Gabe möglichst Vieler zum Nutzen möglichst Vieler entdeckt, ausgebildet, begleitet und gemeinsam gelebt wird, ist ein wichtiger Faktor lebendiger Kirchen- und Gemeindeentwicklung, der die reformatorische Erkenntnis des allgemeinen Priestertums aller Gläubigen ernst nimmt.
Es wird auch zukünftig seelsorgliche Handlungsfelder mit besonderen fachlichen Herausforderungen oder besonderen, z. B. sicherheitsrelevanten, Ansprüchen geben, in denen allein Pfarrpersonen oder beruflich Mitarbeitende mit spezieller Expertise tätig sein können.
Doch wenn Kirche ihren seelsorglichen Auftrag als Auftrag aller Getauften und gleichermaßen die aktuellen Entwicklungen in Gesellschaft und Kirche ernst nimmt, wird Seelsorge in Zukunft verstärkt in Zusammenarbeit von beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden wahrgenommen werden.
Es ist eine bewusst anzunehmende Herausforderung, Ehrenamtliche in der Seelsorge, entsprechend der Erkenntnisse der Handreichung der Evangelischen Kirche im Rheinland Ehrenamt der Zukunft und unter Berücksichtigung der hier vorliegenden Richtlinie, zu gewinnen und in ihren Ansprüchen, Bedürfnissen, Gaben und Fähigkeiten ernst- und anzunehmen.
Rollen, Verantwortungsbereiche und Zuordnung sind klar zu beschreiben und zu vereinbaren, Ausbildung und Begleitung ist zu gewährleisten. Hierzu sind auf allen kirchlichen Ebenen ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen vorzusehen.
Diejenigen, die als Ehrenamtliche in bestimmten Feldern tätig sind, haben Anspruch auf Erstattung der notwendigen Auslagen und der begleitenden Supervision.
Auf einen ausgewogenen Generationenmix und angemessene Diversität ist bewusst zu achten, sodass die Gewinnung, Ausbildung und Begleitung von ehrenamtlich in der Seelsorge Mitarbeitenden fortlaufend zu leistende Aufgaben sind.
Sinnvoll ist es, die ehrenamtliche Seelsorgearbeit in den Gemeinde-, Kirchenkreis- oder Institutionskonzepten einzuarbeiten, damit Seelsorge als Schwerpunkt intern verankert und nach außen dokumentiert ist.
Die Mitarbeit in der Seelsorge erfolgt gemäß einer kirchlichen Beauftragung für einen bestimmten seelsorglichen Dienst. Eine solche Beauftragung stärkt und verpflichtet die Beauftragten ebenso wie die Beauftragenden. Es gilt passende Rahmenbedingungen zu schaffen, die das Interesse am Ehrenamt in der Seelsorge weiter fördern.
Die verschiedenen Lebens- und Berufserfahrungen der Mitarbeitenden und Engagierten bereichern das kirchliche Leben und können Menschen unterschiedlicher Milieus, Lebensexpertisen und Kulturen neue Relevanzerfahrungen ermöglichen.
Wird Seelsorge durch begabte und befähigte beruflich Tätige und ehrenamtlich Engagierte gestaltet, schafft dies neue Möglichkeiten der Identifikation mit Kirche, ermöglicht neue und andere Formen von Gemeindebildung, ermöglicht Teilhabe und Teilnahme am kirchlichen Auftrag und strahlt in das je persönliche Umfeld der Engagierten aus.
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4. Kompetenzen für die Seelsorge

Wer Menschen in ihren jeweiligen Lebenssituationen hilfreich seelsorglich begleiten will, braucht Kompetenzen. Mit Kompetenzen sind die Voraussetzungen gemeint, die erfüllt sein müssen, um eine seelsorgliche Aufgabe in einem bestimmten Feld angemessen ausfüllen zu können. Dabei sind in besonderer Weise die je eigenen Potentiale eines Menschen zu berücksichtigen.
Die Person der*des Seelsorgenden ist ein entscheidender Wirkfaktor in der Seelsorge. Die Qualität einer seelsorglichen Beziehung hängt nicht zuletzt von der Entwicklung der Persönlichkeit der*des Seelsorgenden und der personalen Kompetenz ab.
Damit sich Vertrauen in der Seelsorge bilden kann, ist es notwendig, dass die*der Seelsorgende lernt, sich zum einen mit der eigenen Person in die Begegnung mit den Seelsorgesuchenden einzubringen und zum anderen mit der Gegenwart Gottes, die ein entscheidender Wirkfaktor in der zwischenmenschlichen Beziehung ist, vertraut zu machen. Nur wenn die*der Seelsorgende als authentisch und vertrauensvoll erlebt wird, wird sie*er für das Gegenüber zu einer vertrauenswürdigen Person, mit der ein Gespräch über sehr persönliche Themen und Probleme möglich ist.
Vier Grundkompetenzen
Für eine fachliche und qualifizierte Seelsorge sind Kompetenzen erforderlich. Diese werden in der Seelsorgeausbildung entwickelt5#.
Im Vordergrund stehen hier:
- die geistliche Kompetenz
- die personale Kompetenz
- die kommunikative Kompetenz
- die ethische Kompetenz.
Neben die vier Grundkompetenzen tritt für die Vorbereitung auf das Arbeitsfeld zusätzlich
- die Feldkompetenz.
Entwicklung geistlicher Kompetenz
Geistliche Kompetenz bezeichnet die Fähigkeit, Menschen mit der Gegenwart und Kraft Gottes in Berührung zu bringen und so zu begleiten, dass die gemachten Lebens- und Glaubenserfahrungen und kognitive Erkenntnisse in das eigene Leben konstruktiv integriert werden.
Seelsorge baut auf die Wirklichkeit Gottes und das Wirken des Heiligen Geistes.
In der Seelsorgeausbildung bedeutet das Erlernen von geistlicher Kompetenz eine Auseinandersetzung mit der eigenen religiösen, spirituellen Lebensbiografie.
Auf der Basis bewusster Selbsterfahrungen und geistlicher und theologischer Erkenntnisse bedeutet geistliche Kompetenz, eine theologisch reflektierte und persönlich zugewandte Haltung zu entwickeln, die adäquat, präsent und handlungsfähig ist.
Diese bewusste Auseinandersetzung und Reflexion eigenen Glaubens, eigener Spiritualität, eigener religiöser Prägung und Tradition bilden die Voraussetzung für ein seelsorgliches Gespräch.
Geistliche Kompetenz zeigt sich in der Fähigkeit, religiöse Themen freimütig anzusprechen und dabei ein Gespür für den rechten Zeitpunkt zu haben. Entscheidend ist, dass dieses für die Seelsorgesuchenden auf angemessene und verständliche Weise geschieht.
Ziel der Seelsorgeausbildung ist, dass die Lebenserfahrungen und Lebensfragen eines Menschen vorurteilsfrei Raum gewinnen können, spirituelle und religiöse Deutungen in zwischenmenschlicher Korrespondenz im Horizont des christlichen Glaubens geschehen können und ein Mensch sich neu und anders finden kann - gesehen, gehört, getröstet, gehalten, befreit.
Zur Praxisausbildung von Seelsorgenden gehört die Arbeit an der eigenen geistlichen Lebensbiografie in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, Erfahrungen in der Gestaltung und Ausübung von Gebet, Segnung, Salbung, Verabschiedung und Beichte. Kontemplative und aktive Formate, Schweigen und Reden sind zu lernen. Geistliche Kompetenz entwickelt sich in der Kunst, diese kirchlichen Wege der Gottesbegegnung feinfühlig und angemessen in die seelsorgliche Begegnung zu integrieren.
Entwicklung personaler Kompetenz
Personale Kompetenz meint die Fähigkeit, eine Beziehung aufzubauen und zu gestalten, dem anderen Menschen um seiner*ihrer selbst willen zu begegnen. Sie bedeutet, mit den eigenen Bedürfnissen und Wünschen (Seelsorgende) und zugleich mit denen des Gegenübers (Seelsorgesuchende) in eine angemessene Nähe-Distanz-Regulation zu kommen. Dazu gehören auch die Bereitschaft und Fähigkeit, Seelsorge nicht für eigene Bedürfnisse, Zwecke oder Zielvorstellungen zu missbrauchen.6#
Zur personalen Kompetenz gehört reflektierte Lebenserfahrung.
Zu den Zielen in der Seelsorgeausbildung gehört es, dass die Auszubildenden ein Verständnis dafür entwickeln, welche Erfahrungen und Menschen lebensbiografisch eine prägende Wirkung auf ihre eigene Person hatten und haben.
Ebenso ist die Entwicklung der Fähigkeit, sich selbst mit seinen eigenen Stärken und Schwächen wahrzunehmen, Ausbildungsziel. Selbstwahrnehmung und Selbsterfahrung weisen den notwendigen Blick hinter die eigenen Fassaden.
Das Unterscheidungsvermögen zwischen eigenen und fremden Erfahrungen und Problemen sind die Kennzeichen personaler Kompetenz in der Seelsorge. Ebenso ist der Respekt vor den unterschiedlichen individuellen Entscheidungen und Lösungswegen anderer Menschen ein Merkmal dieser Kompetenz. Deshalb sind die Offenheit für die Sichtweisen anderer und die Fähigkeit zur Selbstkritik Ziele der Seelsorgeausbildung.
Zur personalen Kompetenz in der Seelsorge gehört die Entwicklung von Wertschätzung und Annahme der anderen Menschen. Nur wenn das Gegenüber sich auch mit seinen*ihren Kränkungen, Verletzungen und schambesetzten Erlebnissen respektvoll behandelt und akzeptiert fühlt, bietet die Seelsorge einen hilfreichen Schutzraum für die Verarbeitung dieser Erfahrungen und die persönliche Entwicklung. Dazu dient ein klares Rollen- und Funktionsverständnis.
Entwicklung kommunikativer Kompetenz
Unter kommunikativer Kompetenz ist die Fähigkeit zu verstehen, Kontakt und Beziehung zu einem anderen Menschen herzustellen und zu gestalten. Seelsorge kann nur auf der Basis einer vertrauensvollen Beziehung zwischen den Beteiligten gelingen.
Die Voraussetzung für eine seelsorgliche Beziehung ist, dass sich die Seelsorgenden in die Menschen und ihr Erleben hineinversetzen können. Die Fähigkeit, sich in die Gefühle, Gedanken und die Lebenssituation der Seelsorgesuchenden hineinzuversetzen, wird in der Seelsorgeausbildung gestärkt und verfeinert.
Zuhören und den*die andere*n wahrnehmen können, sind notwendige Voraussetzungen für die Entwicklung von Feinfühligkeit.
Ziel der Seelsorgeausbildung ist es, andere verstehen zu lernen und sich selbst als Seelsorger*in verständlich auszudrücken. Das Verstehen eines anderen Menschen und ihrer*seiner Lebens- und Erlebenswelt bedeutet, Zugang zu unbekannten und fremden Welten zu suchen und mit den jeweiligen Gesprächspartner*innen zu einer gemeinsamen Sprache und einem gegenseitigen Verständnis zu finden.
Zur kommunikativen Kompetenz gehört das Rechnen mit nicht bewussten Anteilen sowohl bei den Seelsorgesuchenden als auch aufseiten der Seelsorgenden. Jeder Mensch bringt die eigene Lebensgeschichte und die vergangenen Prägungen in eine neue Begegnung ein. Die bewusste Wahrnehmung von Fremd-, Eigen- und Selbstübertragungen gehört ebenso zur Ausbildung wie die Klärung dieser Phänomene in der Seelsorgebeziehung.
Entwicklung ethischer Kompetenz
Ethische Kompetenz bezeichnet die Fähigkeit, Menschen bei der Suche nach einer begründeten und verantwortbaren Lebenshaltung zu unterstützen.
Menschen suchen in der Welt nach Möglichkeiten eines verantwortlichen Handelns und sehnen sich nach tragfähiger Lebenshaltung und gelingender Lebenspraxis.
Seelsorgende begleiten bei ethischen Reflexionsprozessen und stärken die ethische Urteilsfähigkeit und individuelle ethische Lebenshaltung.
Ziel der Seelsorgeausbildung ist daher, dass Seelsorgende sich ihrer eigenen ethischen Normen bewusst werden, sie auf der Basis christlicher Ethik reflektieren und lernen, die eigene ethische Haltung gesprächsfähig einzubringen ohne normativ zu gestalten.
Entwicklung der Feldkompetenz
Feldkompetenz bezeichnet ein spezielles Wissen und ein sicheres Bewegen in einem seelsorglichen Arbeitsgebiet. Seelsorgende sollen die vier Grundkompetenzen in dem Arbeitsgebiet einbringen und mit den spezifischen Themen, systemischen Eigenarten und kulturellen Besonderheiten des Arbeitskontextes vertraut sein.
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5. Struktur und Organisation der Seelsorgeausbildung für Ehrenamtliche

Die Struktur der Seelsorgeausbildung wird bestimmt durch die oben genannten Kompetenzen.
Als Organisationsform ist ein Modulsystem empfohlen.
Mit Organisation der Ausbildung in einem Modulsystem ist gemeint, dass die Module einzeln von Interessent*innen aufeinander aufbauend besucht werden können. Erfahrungsgemäß bietet sich allerdings eine mehrheitlich geschlossene Gruppe im Modulsystem an. So ist ein gemeinsames Lernen der Haltung der Seelsorge in den Grundmodulen möglich sowie des spezifischen Wissens in den Hauptmodulen (Feldkompetenz).
Das Modulsystem ermöglicht eine Kooperation über Kirchenkreise hinweg z. B. im Nachholen einzelner Module. Dies kann den Bedürfnissen der Teilnehmenden aber auch der Kirchenkreise entgegenkommen.
Eine Theorie-Praxis-Verschränkung von Beginn an ist fester Bestandteil der Ausbildung. Mit der praktischen Seelsorgearbeit der Ehrenamtlichen beginnt schon in deren Ausbildung und über den Zeitraum der Ausbildung hinaus die supervisorische Begleitung. In der Supervision werden die innere Haltung des*der Seelsorgenden und dessen*deren Ethik anhand der auftretenden Fragen und Beispiele bearbeitet und auf gelingende und problematische Gespräche, Begegnungen, Begleitungen und Themen geschaut.
Die Ausbildungsleitenden werden durch die Kirchenkreise beauftragt. Voraussetzung für die Beauftragung ist eine abgeschlossene pastoralpsychologische bzw. kirchlich anerkannte seelsorglich- beraterische Ausbildung, Erfahrung in der Erwachsenenbildung und ggf. Zusatzausbildung in Supervision.
Die seelsorgliche Tätigkeit wird durch eine*n Mentor*in im Praxisfeld begleitet. Gegebenenfalls kann das Mentorat auch die Ausbildungsleitung übernehmen.
Aufgaben des Mentorats:
Der*die Mentor*in
- lädt die ehrenamtlich Mitarbeitenden regelmäßig zu Besprechungen ein, um Fragen, die am Einsatzort entstehen, zu klären,
- gibt Informationen aus Einsatzort bzw. Gemeinde weiter,
- organisiert den Einsatzrahmen für die Ehrenamtlichen (z. B. Absprachen mit Heim- und Stationsleitung),
- stellt sich für die Seelsorge an Ehrenamtlichen zur Verfügung,
- organisiert den Auslagenersatz der Ehrenamtlichen, der für die abgesprochene Arbeit entsteht.
Die ehrenamtliche Seelsorgeausbildung schließt mit einem Kolloquium ab.
In dem Kolloquium sollen die Ehrenamtlichen die Möglichkeit haben, ihre erworbenen Kompetenzen beispielhaft dazustellen.
Führt ein Kirchenkreis eine Ausbildung durch, so verantwortet er auch das Kolloquium. Analog gilt dies für weitere Träger (z. B. Verbände oder regionale Kooperationen).
Führt die Landeskirche bzw. ein Landespfarramt eine Ausbildung durch, so liegt die Verantwortung für das Kolloquium dort.
Über die Anerkennung von anderen Ausbildungen oder Ausbildungsteilen entscheidet nach Empfehlung durch die Ausbildungsleitung das Leitungsgremium, das die Beauftragung ausspricht.
Der zeitliche Umfang einer Seelsorgeausbildung soll inkl. der Module, Praxisphasen, begleiteter Praxis und Supervision bei 150 Unterrichtseinheiten liegen.
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6. Fünf Module der Seelsorgeausbildung für Ehrenamtliche

Die Ausbildung von Ehrenamtlichen für die Seelsorge bedarf einerseits einer Standardisierung und anderseits einer Individualisierung. Die Standardisierung legt fest, welche Kompetenzen durch die Fortbildung erreicht werden, während die Individualisierung von den mitgebrachten Befähigungen der Ehrenamtlichen und örtlichen Eigenheiten ausgeht. Mit der Standardisierung und Festlegung der Kompetenzen wird eine Vergleichbarkeit hergestellt, die die Qualität der Ausbildung Ehrenamtlicher in der Landeskirche sichert.
Ehrenamtliche werden für die Seelsorge in einem bestimmten Arbeitsfeld ausgebildet. Die Ausbildung bereitet die Ehrenamtlichen auf dieses Arbeitsfeld vor, ermöglicht erste Praxiserfahrungen und begleitet diese.
Der Einsatzort sollte zu Beginn der Ausbildung klar sein oder zeitnah klar werden, damit die Erfahrungen reflektiert in die Ausbildung aufgenommen werden können.
Die für das Einsatzgebiet zuständige kirchliche Ebene oder Einrichtung trägt die Verantwortung für die Klärung der Rahmenbedingungen für den Einsatz der auszubildenden Ehrenamtlichen. Ziel der Ausbildung für Ehrenamtliche ist, dass sie die in Kapitel 4 beschriebenen Kompetenzen erlangen, sowie sich in einem bestimmten Bereich Feldkompetenz und rechtliche Kenntnisse erwerben.
Das bedeutet für die einzelnen Module:
Kommunikative Kompetenz
Die ehrenamtlich Seelsorgenden
- können das Gehörte für sich reflektieren,
- können sich in die Gefühle, Gedanken und Lebenssituation des Gegenübers hineinversetzen,
- können das Gehörte auf der Gefühlsebene wiedergeben,
- können eigene Anteile in dem Gehörten erkennen,
- können Sach- und Beziehungsebene benennen,
- kennen Haltungen und Verhaltensweisen, die eine Beziehung und ein Gespräch fördern oder stören,
- können spirituelle Aussagen tätigen sowie von anderen wahrnehmen und auf der Grundlage der christlichen Tradition reflektieren.
Geistliche Kompetenz
Die ehrenamtlich Seelsorgenden
- können sich in ihrer Lebensbiografie als spirituelle Menschen wahrnehmen,
- können Glauben wahrnehmen, ausdrücken und gestalten,
- können zwischen eigenem und fremdem Glauben achtungsvoll unterscheiden,
- können bei existentiellen theologischen Fragestellungen adäquat reagieren,
- können geistliche Lieder und Texte sowie biblische Aussagen ins Gespräch bringen,
- können mit Sterben, Tod und Trauerprozessen umgehen,
- können Stille, Gebet und Segen sowie weitere Rituale anbieten.
Ethische Kompetenz
Die ehrenamtlich Seelsorgenden
- können ihre Werte als christliche verstehen und ausdrücken sowie mit den Werten und Haltungen anderer umgehen,
- können ihr Affekterleben und subjektives Empfinden in der Beziehung reflektieren und mit dem Gegenüber Kontakt halten,
- erkennen ihre Grenzen in der Seelsorgearbeit,
- haben sich mit dem Seelsorgegeheimnisgesetz auseinandergesetzt und sind sich der Pflicht zur Wahrung des Seelsorgegeheimnisses bewusst,
- haben sich mit der Richtlinie zur Ethik in der Seelsorgearbeit auseinandergesetzt und erkennen diese an,
- haben eine Präventionsschulung durchlaufen und kennen das für ihr Arbeitsfeld gültige Schutzkonzept.
Personale Kompetenz
Die ehrenamtlich Seelsorgenden
- können Auskunft über ihre Biografie aus soziologischer wie religiöser Blickrichtung geben,
- erkennen, dass in ihrem Leben die Qualität von Beziehungen Einfluss auf ihre Identitätsbildung hatte,
- nutzen die Selbstreflexion zur Erweiterung der eigenen Handlungsfähigkeit,
- wissen um ihre Stärken und Schwächen und können mit den Stärken und Schwächen anderer adäquat umgehen,
- wissen um Gesundheits- und Krankheitsverständnisse, und haben psychopathologische Grundkenntnisse,
- können mit Nähe und Distanz in der Beziehung kontrolliert umgehen,
- unterscheiden eigene und fremde Erfahrungen und deren Bewertungen,
- sind sensibilisiert für Gespräche mit Menschen, die Diskriminierungs- und/oder Traumaerfahrungen mitbringen,
- sind fähig zur Selbstkritik und zum Umgang mit Kritik von außen,
- wissen um die Wichtigkeit der Selbstfürsorge und eigener Psychohygiene und sind mit Strategien und Angeboten diesbezüglich vertraut,
- können die Grenzen ihrer Rolle einhalten.
Feldkompetenz
Die ehrenamtlich Seelsorgenden
- können über die Institution ihres Einsatzortes Auskunft geben,
- wissen von den Anforderungen der beruflich Beschäftigten,
- können ihre ehrenamtliche Arbeit der beruflichen zuordnen,
- wissen um die in dem Einsatzort häufig entstehenden Fragestellungen, Themen und die spezifischen Gegebenheiten und haben diese für sich durchdacht,
- kennen Rituale für das Arbeitsfeld und können sie anwenden,
- können mit den Grundkompetenzen in dem speziellen Einsatzgebiet umgehen.
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7. Beauftragung der Ehrenamtlichen

Ehrenamtliche werden nur für ein bestimmtes Aufgabenfeld beauftragt.
Voraussetzung für die Beauftragung zur Seelsorge unter dem Schutz des Seelsorgegeheimnisgesetzes ist:
  1. eine Ausbildung nach dieser Richtlinie,7#
  2. ein erfolgreich absolviertes Kolloquium,
  3. Vorlage eines Führungszeugnisses und Teilnahme an einer Präventionsschulung,
  4. eine Selbstverpflichtungserklärung zur Wahrung des Seelsorgegeheimnisses8# und eine Anerkennung der Richtlinie zur Ethik in der Seelsorgearbeit,
  5. ein Beschluss des Leitungsgremiums des bestimmten Aufgabenfeldes,
  6. eine Aufnahme in Liste der ehrenamtlich in der Seelsorge Tätigen im Kirchenkreis.
Sollte das Kolloquium nicht von dem kirchlichen Gremium durchgeführt worden sein, das die Ausbildung verantwortet hat, ist ein zusätzliches Gespräch mit der Leitung des beauftragenden Gremiums erforderlich.
Der Antrag auf Beauftragung wird von der*dem für das bestimmte Aufgabenfeld pastoral Zuständigen gestellt.
Die Beauftragung erfolgt durch das zuständige Leitungsgremium des Aufgabenfeldes oder durch den Kirchenkreis. In der Regel wird eine schriftliche Ehrenamtsvereinbarung bezüglich Verschwiegenheit, Umfang und Dauer des Dienstes sowie der verbindlichen Teilnahme an Supervision und Fortbildungen geschlossen.
Grundlage für die Beauftragung sind:
Das Kirchengesetz zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses der Evangelischen Kirche in Deutschland (SeelGG) und die Verordnung zur Ausführung des Kirchengesetzes zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses der Evangelischen Kirche im Rheinland (SeelGV).
Die Aussprache der Beauftragung erfolgt in einem Gottesdienst.
Die Beauftragung ist von Seiten des Trägers zu beenden, wenn der Grund der Beauftragung (Arbeit in einem bestimmten Seelsorgefeld) entfällt. Sie kann ebenfalls beendet werden, wenn gewichtige persönliche oder fachliche Gründe vorliegen, die einem Auftrag zur Seelsorge in einem bestimmten Arbeitsgebiet entgegenstehen.
Diese Gründe können sich auf die Mitarbeit im Team oder in der Institution, die Fachlichkeit der Arbeit oder das Verhalten gegenüber der entsendenden Stelle beziehen.
Über die Beendigung entscheidet das zuständige Leitungsgremium nach einem Gespräch mit der*dem Mitarbeitenden.
Die Beendigung der Beauftragung ist der*dem ehrenamtlich Mitarbeitenden schriftlich mitzuteilen. Eine Entpflichtung von der Tätigkeit sollte im Regelfall im Rahmen eines Gottesdienstes stattfinden.
Die dienstlich Verantwortlichen führen eine Liste der zur Seelsorge beauftragten Ehrenamtlichen. Der*die Superintendent*in des jeweiligen Kirchenkreises erhält eine Kopie.
Die Liste ist so zu führen, dass sie neben den Kontaktdaten das Aufgabenfeld, das Datum der Beauftragung und ggf. das Ende der Beauftragung vermerkt. Außerdem werden das Vorhandensein eines aktuellen Führungszeugnisses und die Teilnahme an einer aktuellen Präventionsschulung verzeichnet.
Weil mit Ende der Beauftragung die Pflicht zur Wahrung des Seelsorgegeheimnisses für die Zeit der Beauftragung nicht erlischt, dürfen die Daten erst mit Bekanntwerden des Todes der*des Beauftragten gelöscht werden. Die ehemaligen Beauftragten können auch in einer separaten Liste ehemaliger Beauftragter geführt werden.
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8. Fortbildung, Supervision und Begleitung von Ehrenamtlichen in der Seelsorge

Zur Sicherung der Qualität der Arbeit Ehrenamtlicher in der Seelsorge gehören kontinuierliche Begleitung, Supervision und Fortbildung.
Die kirchlichen Ebenen, die die Ausbildung Ehrenamtlicher vornehmen, bieten für diese kontinuierliche Supervisionen und Fortbildungen an. Fortbildungen sind auf die speziellen Einsatzgebiete wie auf die grundlegenden Kompetenzen zu beziehen.
Ehrenamtliche in der Seelsorge sind auf die Fortbildungen hinzuweisen. Sie verpflichten sich, an Fortbildungen und regelmäßiger Supervision teilzunehmen.
Ehrenamtliche in der Seelsorge bedürfen auch der Begleitung in eigenen kritischen Lebenssituationen. Die kirchliche Ebene, für die sie tätig sind, bietet ihnen an, selbst Seelsorge in Anspruch nehmen zu können.
Die Supervision Ehrenamtlicher in der Seelsorge gehört zum Standard des seelsorglichen Dienstes. Die Reflexion des eigenen Handelns sowie der seelsorglichen Beziehungen und Themen sorgt für die fachliche und persönliche Entwicklung und die Unterstützung der Seelsorgenden.
Supervision wird durch fachlich qualifizierte Supervisor*innen durchgeführt.
Die Kosten für Supervision und Fortbildung sowie gegebenenfalls sonstige Auslagen werden vom Arbeitsfeld oder vom Kirchenkreis getragen.
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9. Nachwort

Diese Richtlinie zur Ausbildung, Fortbildung und Begleitung Ehrenamtlicher in der Seelsorge wurde von der Fachgruppe Seelsorge im Auftrag des Ständigen Innerkirchlichen Ausschusses der Evangelischen Kirche im Rheinland erstellt und von der Kirchenleitung als verbindlich beschlossen.
Wir gehen davon aus, dass diese Richtlinie nicht statisch so bleiben wird, sondern in nicht festgelegten Abständen weiterer Überarbeitung bedarf.
Aus diesem Grund wünschen wir uns Rückmeldungen zu den Erfahrungen, die Sie mit dieser Richtlinie machen.
Wir möchten die Erfahrungen und Rückmeldungen gerne aufnehmen. Bitte senden Sie diese an unsere Mailadresse:
seelsorge@ekir.de
Die Perspektivschrift zur Zukunft der Seelsorge in der Evangelischen Kirche im Rheinland, die dieser Richtlinie zu Grunde liegt, finden Sie im Mediencenter unter:
url.ekir.de/vpk

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1 ↑ siehe LS 22-B 10, Perspektivschrift zur Zukunft der Seelsorge, Düsseldorf 2022, url.ekir.de/vpk einige Textpassagen der Kapitel 2 und 3 der vorliegenden Richtlinie sind im Wortlaut der Perspektivschrift entnommen.
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3 ↑ 294, Richtlinie zur Ethik in der Seelsorgearbeit in der Evangelischen Kirche im Rheinland
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5 ↑ Die gemäß § 5 (2) SeelGG geforderten Ausbildungsinhalte: theologische Grundlagen, Grundlagen der Psychologie, Fertigkeiten der Gesprächsführung, rechtliche Grundlagen der Ausübung der Seelsorge sind in den hier beschriebenen Kompetenzen und den entsprechenden Ausbildungsmodulen (Kap. 6) aufgenommen.
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7 ↑ Ausbildungen nach den gültigen Bundesstandards der Telefonseelsorge, der Notfallseelsorge oder der Schulseelsorge sind ebenso anerkannt und führen zu einer entsprechenden Beauftragung nach § 5 SeelGG.
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8 ↑ Personen, die auf Grund des Legalitätsprinzips (§ 163 Abs. 1 StPO) zur Strafverfolgung verpflichtet sind, können der Verpflichtung zur Wahrung des Seelsorgegeheimnisses nicht entsprechen und somit nicht zur Seelsorge gemäß SeelGG beauftragt werden.
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