.

Geltungszeitraum von: 16.01.1996

Geltungszeitraum bis: 16.01.2023

Fortbildung
in den ersten Berufsjahren (FeB) für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gemeindebezogenen Dienst

Beschluss der Landessynode vom 16. Januar 1996

(KABl. S. 62)

#

Rahmenbedingungen
für
FORTBILDUNG IN DEN ERSTEN BERUFSJAHREN (FEB)

für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in Verkündigung, Seelsorge, Diakonie und
Bildungsarbeit mit den Ausbildungsabschlüssen
Gemeindehelfer/Gemeindehelferin,
Diakon/Diakonin,
Gemeindepädagoge/Gemeindepädagogin,
Sozialpädagoge/Sozialpädagogin,
Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin
und diesen Abschlüssen Gleichgestellte
1.  Vorwort
Mit der Einrichtung einer Fortbildung in den ersten Berufsjahren will die Evangelische Kirche im Rheinland die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verkündigung, Seelsorge, Diakonie und Bildungsarbeit in der Phase des Berufseinstieges begleiten und unterstützen.
Die Fortbildung soll Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, ihre vielfältigen Gaben und Qualifikationen in der Gemeinschaft mit der ganzen christlichen Gemeinde zu entfalten (1. Petr. 4, 10).
2.  Ziele der Fortbildung in den ersten Berufsjahren
Mit der Einrichtung der FeB stellt sich die Evangelische Kirche im Rheinland der Aufgabe, den o. g. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine geregelte Möglichkeit zur Beratung und fachlichen Begleitung zu bieten.
Angesichts der vielfältigen kirchlichen Aufgaben in einer ständig sich verändernden Gesellschaft werden hohe Anforderungen an die fachliche Qualifikation und personelle Kompetenz gestellt. Zur Bewältigung dieser Anforderungen gerade am Beginn des Dienstes sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch die FeB folgende Angebote gemacht werden:
  • Unterstützung beim Einstieg in die aktive Berufstätigkeit durch beratende, informierende und reflektierende Angebote;
  • Vermittlung der besonderen Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Anforderungen kirchlicher Arbeit.
  • Hilfestellung zur beruflichen Identität, Rollenfindung und Teamfähigkeit;
  • Begleitung bei der Erarbeitung eines eigenen Konzepts für die Arbeit.
3.  Inhalte der Fortbildung in den ersten Berufsjahren
Folgende Themenbereiche sollen in der FeB bearbeitet werden:
Kirche als Arbeitgeberin:
Aufbau und Struktur der verfassten Kirche, ihre Gremien und Entscheidungswege, der BAT-KF, Mitarbeitervertretungsrecht, der sogenannte „Dritte Weg“.
Kirche als Dienstgemeinschaft:
Das Priestertum aller Gläubigen,
Kirche und säkulare Gesellschaft, Traditionsabbruch und Religiosität heute.
Arbeitsfeld Gemeinde:
Reflexion der Berufsrolle, Reflexion der Geschlechterrolle, Motivation, fachliche Kompetenz, missionarische Kommunikationsfähigkeit, andere Professionen und Arbeitsfelder, Einbindung ins Team, Psychohygiene und Seelsorge, kollegiale Beratung, Selbsterfahrung und Persönlichkeitsprofil, Arbeit unter Supervision, persönliche Spiritualität.
Bilder und Konzepte von Gemeinde:
Der theologische Sinn und die soziale Funktion von Gemeinde, Gemeindeaufbaukonzepte im Wandel.
Von der Idee zum eigenen Konzept:
Managementtechniken für den Gemeindeaufbau, Arbeitsorganisation, Finanzen, Zielfindung, Planung, Konzeption und Evaluation als Arbeitsmittel, Begleitung bei der Erstellung einer Konzeption für die eigene Arbeit im Gesamtsystem (Gemeinde, Kirchenkreis, Verein, Werk etc.), arbeitsfeldbezogene Inhalte, die sich an den Fortbildungsplänen der einzelnen Arbeitsbereiche orientieren.
Über die eigene Gemeinde hinaus:
Gemeinwesenarbeit, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit, Ökumene, Arbeit für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung.
4.  Durchführung der Fortbildung in den ersten Berufsjahren
Die FeB erfolgt im Auftrag der Landeskirche und wird vom landeskirchlichen Ausschuss für die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleitet.
Die FeB erstreckt sich über die ersten drei Tätigkeitsjahre in kirchlicher Anstellung nach Abschluss von Ausbildung bzw. Studium.
Die FeB umfasst insgesamt 30 Arbeitstage bzw. 6 Kurswochen zu 5 Tagen, jeweils 2 Kurswochen pro Jahr. Sie ist verpflichtend.
Die Verpflichtung zur Teilnahme ist in die Dienstanweisung aufzunehmen.
Die FeB beginnt nach Ablauf der Probezeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die Dauer der Kurse vom Dienst freizustellen.
Über die Teilnahme an den einzelnen Kursen sowie über den Abschluss der FeB wird von der Landeskirche ein Zertifikat ausgestellt.
Im Einzelfall kann das Landeskirchenamt über die Anrechnung anderer Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote entscheiden.
Eine Verzahnung von Angeboten der Fortbildung in den ersten Amtsjahren für Pastorinnen und Pastoren, Pfarrerinnen und Pfarrer (FeA) und der FeB wird angestrebt.
Der Eigenbeitrag für die Teilnehmenden folgt den landeskirchlichen Richtlinien zur Erhebung von Teilnehmerbeiträgen in der jeweils geltenden Fassung. Für die Erstattung der Fahrtkosten können entsprechende Anträge an den jeweiligen Anstellungsträger gestellt werden.