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Geltungszeitraum von: 01.01.1974

Geltungszeitraum bis: 16.11.2015

Einführung der neuen Haushaltssystematik

Bekanntmachung des Landeskirchenamtes vom 29. Mai 1973

(KABl. S. 126)

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Die Kirchenleitung hat die Einführung einer neuen Haushaltssystematik beschlossen. Der Beschluss hat folgenden Wortlaut:
„Die für den Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland einheitlichen ‘Grundlagen zur Haushaltssystematik für kirchliche Körperschaften und Einrichtungen’ werden für alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Gesamtverbände, Kirchengemeinde- und Kirchenkreisverbände sowie für die Landeskirche spätestens zum 1. Januar 1975 eingeführt. Die Haushaltspläne der kirchlichen Körperschaften im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland sind spätestens im Jahre 1974 entsprechend umzustellen.
Den Körperschaften wird empfohlen, die Haushaltspläne nach Möglichkeit schon zum 1. Januar 1974 nach der neuen Systematik aufzustellen. Der landeskirchliche Haushalt soll im Jahre 1973 soweit wie möglich umgestellt werden.“
Wir geben folgende Hinweise:
  1. Künftig, erstmals für das Haushaltsjahr 1975, möglichst auch bereits für das Haushaltsjahr 1974, ist für jede kirchliche Körperschaft nur ein Haushaltsplan nach einem einheitlichen System aufzustellen, das in der Anlage beigefügt ist. Damit ist es möglich, jeden Haushaltsplan im Bereich der verfassten Kirche nach einheitlichen Gesichtspunkten aufzustellen. Die anfallenden Einnahmen und Ausgaben können nur unter Haushaltsstellen veranschlagt werden, die bei gleichem Inhalt gleiche Bezeichnungen und Kennziffern tragen.
  2. Für die Aufstellung des Haushaltsplanes sind die „Grundlagen zur Haushaltssystematik für kirchliche Körperschaften und Einrichtungen“ verbindlich; die Haushaltsansätze sind also nur bei den in der Haushaltssystematik vorgesehenen Funktionen und Gruppierungen vorzunehmen.
  3. Für die Aufstellung der Haushaltspläne ergeben sich damit im Wesentlichen folgende Änderungen:
    1. Alle Haushaltspläne werden (in einer vereinfachenden Anlehnung an gleichartige Systeme bei Stadt- und Kommunalgemeinden) nach Funktionen (Aufgaben, Dienste) und innerhalb der Funktionen nach Einnahme- und Ausgabearten gegliedert. Alle gebräuchlichen Funktionen sind im Haushaltsgliederungsplan und alle Einnahme-/Ausgabearten im Gruppierungsplan für alle Körperschaften einheitlich unterteilt und verbindlich ausgewiesen.
    2. Jede Haushaltsposition wird mit einer Kennziffer versehen, die sich aus der Haushaltssystematik (Haushaltsgliederungsplan und Gruppierungsplan) ergibt und die eine leichte Auswertung aller Haushaltspläne gewährleistet.
    3. Da alle Aufgabenbereiche der kirchlichen Körperschaften auf diese Weise im Haushaltsplan ausgewiesen werden, entfällt das bisher übliche System von Nebenhaushalten und Nebenkassen zugunsten eines Gesamt-Haushaltsplanes und der „kirchlichen Kasse“; dabei ist die Zweckbestimmung bestimmter Einnahmen‍/‍Ausgaben gewährleistet.
  4. (gegenstandslos)
  5. Nach diesen „Grundlagen zur Haushaltssystematik für kirchliche Körperschaften und Einrichtungen“ werden künftig die Haushaltspläne aller kirchlichen Körperschaften im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland aufgestellt. Die Einführung der Haushaltssystematik ist vor allem aus folgenden Gründen erforderlich geworden:
    • Es soll eine bessere Aussagefähigkeit über den Mitteleinsatz für die einzelnen Aufgaben (Funktionen) erzielt werden; bislang konnte häufig nicht festgestellt werden, mit welchen Kosten (Personal- und Sachkosten) die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben (z. B. Gottesdienst, Kirchenmusik, Jugendarbeit) verbunden war.
    • Bei den einzelnen Positionen kommt das Verhältnis der Einnahmen und Ausgaben deutlicher zum Ausdruck. Die Schwerpunkte des Haushalts lassen sich besser erkennen.
    • Nur bei einer einheitlichen Gliederung lassen sich die Daten statistisch auswerten. Die Finanzstatistik wiederum ist notwendig, um die Öffentlichkeit darüber zu informieren, was die Kirche mit ihrem Geld macht.
    • Der Finanzausgleich insbesondere zwischen den einzelnen Landeskirchen, aber auch innerhalb der Kirchenkreise hat immer mehr an Bedeutung gewonnen. Um den Bedarf an Finanzausgleichsmitteln aufgrund vergleichbarer Aufgaben (Funktionen) und Kosten ermitteln zu können, bedarf es einer einheitlichen funktionalen Zuordnung, wie sie die Haushaltssystematik vorsieht.
    • Seit längerer Zeit werden im landeskirchlichen Prioritätenausschuss Überlegungen angestellt, welche Aufgaben vorrangig durchzuführen sind. Eine solche kirchenpolitische Planung von Aufgaben muss sich auch an vergleichbaren Kosten orientieren können.
    • Die Haushaltssystematik, die von verschiedenen Landeskirchen bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingeführt worden ist, hat sich dort bewährt.
  6. (gegenstandslos)
  7. (gegenstandslos)
  8. (gegenstandslos)
  9. Die 1. und 2. Auflage der „Grundlagen zur Haushaltssystematik für kirchliche Körperschaften und Einrichtungen“ sind inzwischen in einigen Punkten ergänzt worden.1# Die Evangelische Kirche in Deutschland hat dazu Ergänzungsblätter herausgegeben. Erforderliche Ergänzungsblätter, nach Möglichkeit für jeden Kirchenkreis gesammelt, können bei uns angefordert werden.
  10. (gegenstandslos)
#

Anlage 12#

#

Haushaltsgliederungsplan
für die kirchlichen Haushalte

(Gliederung des Haushalts nach Aufgabenbereichen, einzelnen Aufgaben und Diensten (Funktionen), in Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte)
##

Einteilung der Einzelpläne

0
Allgemeine kirchliche Dienste
1
Besondere kirchliche Dienste
2
Kirchliche Sozialarbeit
3
Gesamtkirchliche Aufgaben, Ökumene, Weltmission
4
Öffentlichkeitsarbeit (Publizistik, Information, Werbung)
5
Bildungswesen und Wissenschaft
6
7
Rechtsetzung, Leitung und Verwaltung, Rechtsschutz
8
Verwaltung des Allgemeinen Finanzvermögens und der Sondervermögen
9
Allgemeine Finanzwirtschaft
#

Einteilung der Abschnitte

0
Allgemeine kirchliche Dienste
01
Gottesdienst
02
Kirchenmusik
03
Allgemeine Gemeindearbeit
04
Kirchliche Unterweisung
05
Pfarrdienst
06
Ausbildung für den Pfarrdienst
07
Küster-(Mesner-)dienst
08
Kirchhofs-(Friedhofs-)wesen
09
*
1
Besondere kirchliche Dienste
11
Dienst an der Jugend
12
Studentenbetreuung
13
Männer-/Frauenarbeit
14
Seelsorge an Kranken und Behinderten, Telefonseelsorge
15
Seelsorge an Angehörigen bestimmter Berufsgruppen und Wehrdienstpflichtigen
16
Volksmission, Kirchentag
17
Seelsorge an Urlaubern, Reisenden und Sportlern
18
*
19
Andere Seelsorgedienste
2
Kirchliche Sozialarbeit
21
Allgemeine soziale Arbeit
22
Jugendhilfe
23
Familienhilfe
24
Altenhilfe
25
Gesundheitsdienst
26
Bahnhofsmission
27
Gefährdetenhilfe
28
*
29
Sonstige diakonische und soziale Arbeit
3
Gesamtkirchliche Aufgaben, Ökumene, Weltmission
31
Gemeinkirchliche Aufgaben
32
*
33
Auslandsarbeit
34
Ökumenische Werke und Einrichtungen
35
Entwicklungshilfe
36
Sonstige ökumenische Diakonie
37
38
Weltmission
39
4
Öffentlichkeitsarbeit (Publizistik, Information, Werbung)
41
Presse, Schrifttum, Gemeindebriefe
42
Film, Funk, Fernsehen
43
Werbung
44
*
45
46
47
48
49
5
Bildungswesen und Wissenschaft
51
Schulen
52
Erwachsenenbildung
53
Bücherei und Archiv
54
Kunst- und Denkmalspflege, Kirchenbau
55
Theologische, kirchenrechtliche und kirchengeschichtliche Wissenschaft
56
Philosophische und pädagogische Wissenschaft
57
Gesellschaftswissenschaft
58
Strukturplanung, Rationalisierung
59
*
6
7
Rechtsetzung, Leitung und Verwaltung. Rechtsschutz
71
Synodale Gremien
72
Leitende Organe
73
Kirchen-, Bischofskonferenzen, Moderamen
74
Beratende Gremien
75
Geistliche Aufsicht
76
Amtsstellen (Verwaltung im engeren Sinn)
77
Rechnungsprüfung
78
Rechtsschutz
79
Sonstiges
8
Verwaltung des Allgemeinen Finanzvermögens und der Sondervermögen
81
Wohn- und Geschäftsgrundstücke
82
Unbebaute Grundstücke
83
Geld-(Kapital-)vermögen und Beteiligungen
84
Rechte
85
*
86
Pfarrei-, Pfründevermögen
87
88
89
9
Allgemeine Finanzwirtschaft
91
Kirchensteuern (einschl. Steuerverwaltung)
92
Zuwendungen zur Deckung des allgemeinen Haushaltsbedarfs
93
Finanzausgleich
94
Pauschalabkommen
95
Versorgung
96
Schulden
97
Rücklagen
98
Haushaltsverstärkung (nur Planstelle)
99
Abwicklung der Vorjahre
#

Einteilung der Unterabschnitte

0
Allgemeine kirchliche Dienste
01
Gottesdienst
011
Gottesdienst
012
Kindergottesdienst
013
*
014
015
Hilfsdienste
016
017
Glockenwesen
018
019
Sonstiges
02
Kirchenmusik
021
Allgemeiner kirchenmusikalischer Dienst
022
Chor
023
Posaunenchor/Orchester
024
*
025
026
027
Orgelwesen
028
Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung
029
Sonstiges
03
Allgemeine Gemeindearbeit
031
Gemeindearbeit
032
Einzelveranstaltungen, Vorträge, Ausflüge und dergl.
033
*
034
035
Freizeiten
036
037
038
Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung
039
Sonstiges
04
Kirchliche Unterweisung
041
Religionsunterricht
042
Konfirmandenunterricht
043
*
044
045
046
047
048
Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung
049
Sonstiges
05
Pfarrdienst
051
Gemeindepfarrdienst
052
Gruppenpfarramt
053
*
054
Pastoren im Sonderdienst
055
056
057
Pfarrgemeinschaften
058
Einrichtungen zur Fort- und Weiterbildung
059
Sonstiges
06
Ausbildung für den Pfarrdienst
061
Vorbereitung auf das Theologiestudium
062
Theologiestudium
063
Vorbereitungsdienst, praktisch-theologische Ausbildung
064
Seminaristische Ausbildung von Nichttheologen
065
*
066
067
068
TheologischePrüfungen
069
Sonstiges
07
Küster-(Mesner-)dienst
08
Kirchhofs-(Friedhofs-)wesen
081
Kirchhöfe (Friedhöfe)
082
Gedenkstätten
083
Beratung
084
*
085
086
087
088
Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung im Kirchhofs-(Friedhofs-)dienst
089
Sonstiges
09
*
1
Besondere kirchliche Dienste
11
Dienst an der Jugend
111
Kinder
112
Jugendarbeit (allgemein)
113
Schüler- und Schulwochenarbeit
114
Landjugendarbeit
115
*
116
117
118
119
Sonstiges
12
Studentenbetreuung
121
Studentengemeinden
122
Studentenwohnheime
123
Studienwerke
124
125
126
127
128
129
13
Männer-/Frauenarbeit
131
Männerarbeit
132
Frauenarbeit
133
Altenarbeit
134
Familienarbeit
135
Mischehenseelsorge
136
Besuchsdienst
137
*
138
139
Sonstiges
14
Seelsorge an Kranken und Behinderten, Telefonseelsorge
141
Krankenhausseelsorge
142
Seelsorge an Blinden, Sprach- und Gehörgeschädigten
143
Seelsorge an körperlich und geistig Behinderten
144
*
145
146
147
Telefonseelsorge
148
149
Sonstiges
15
Seelsorge an Angehörigen bestimmter Berufsgruppen und Wehrdienstpflichtigen
151
Bauer/Landvolk
152
Polizei- und Zollgrenzdienst
153
Bundesgrenzschutz
154
Bundeswehr
155
Wehrdienstverweigerer/Ersatzdienstleistende3#
156
Seemanns-, Binnenschiffermission
157
Schausteller
158
*
159
Sonstige
16
Volksmission, Kirchentag
161
Volksmission
162
Kirchentag
163
*
164
165
166
167
168
169
17
Seelsorgedienste an Urlaubern, Reisenden und Sportlern
171
Urlauber
172
Schiffs- und Luftfahrtseelsorge
173
Betreuung der Sportler
174
*
175
176
177
178
179
Sonstiges
18
*
19
Andere Seelsorgedienste
191
Vertriebene/Umsiedler
192
Auswanderer
193
Ausländer
194
*
195
196
197
Straffälligen- und Strafentlassenenseelsorge
198
199
Sonstiges
2
Kirchliche Sozialarbeit
21
Allgemeine soziale Arbeit
211
Allgemeine soziale und diakonische Arbeit der verfassten Kirche
212
Diakonisches Werk
213
Diakonisches Jahr
214
*
215
Freizeiten
216
217
218
Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung
219
Sonstiges
22
Jugendhilfe
221
Kindertagesstätten
222
Kinder- und Erziehungsheime
223
Schüler-, Jugend- und Lehrlingsheim
224
*
225
Kindererholung
226
Ferienhilfswerk/Stadtranderholung
227
Allgemeine Jugendhilfe, soziale Gruppenarbeit, Einzelhilfe
228
Einrichtungen zur Aus- und Weiterbildung
229
Sonstiges
23
Familienhilfe
231
Freizeit-, Ferien-, Erholungsheime
232
Dorfhelferinnenwerk
233
Nachbarschaftshilfe
234
Beratung in Erziehungs-, Ehe- und Lebensfragen
235
*
236
Familienerholung
237
Müttererholung
238
Frauen in Not
239
Sonstiges
24
Altenhilfe
241
Altenhilfe
242
Altenerholung
243
244
245
246
247
248
249
25
Gesundheitsdienst
251
Gemeindeschwestern/Krankenpflegestation
252
Hauspflege
253
Krankenhäuser
254
*
255
256
257
258
259
Sonstiges
26
Bahnhofsmission
27
Gefährdetenhilfe
271
Suchtkrankenhilfe
272
Nichtsesshaftenhilfe
273
*
274
Straffälligen- und Strafentlassenenhilfe
275
276
277
278
279
28
*
29
Sonstige diakonische und soziale Arbeit
291
Sozialmedizinische Arbeit
292
Arbeitnehmer- und Industriefragen
293
*
294
Sozialreferat
295
296
Ausländerbetreuung
297
Besondere Einzelhilfen (einschl. Vormundschaften)
298
Arbeitslosenmaßnahmen
299
Sonstiges
3
Gesamtkirchliche Aufgaben, Ökumene, Weltmission
31
Gemeinkirchliche Aufgaben
311
Werke und Einrichtungen mit gemeinkirchlichen Aufgaben
312
Partnerschaftshilfe
313
*
314
315
316
317
Ostpfarrerversorgung
318
Exilpfarrerfürsorge
319
Sonstiges
32
*
33
Auslandsarbeit
331
Kirchengemeinden und -gemeinschaften deutscher Sprache im Ausland
332
Auslandspfarrer
333
Junge Kirchen
334
*
335
336
337
338
339
Sonstiges
34
Ökumenische Werke und Einrichtungen
341
Ökumenischer Rat
342
Konferenz europäischer Kirchen
343
Lutherischer Weltbund
344
Reformierter Weltbund
345
Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland
346
Ökumenisches Studienwerk
347
*
348
349
Sonstiges
35
Entwicklungshilfe
351
Kirchlicher Entwicklungsdienst
352
Sonstige Entwicklungshilfe
353
354
355
356
357
358
359
36
Sonstige ökumenische Diakonie
361
Interchurch Aid (Zwischenkirchliche Hilfe)
362
Brot für die Welt
363
Dienste in Übersee
364
Jahresnotprogramm des Lutherischen Weltbundes
365
*
366
367
368
369
Sonstiges
37
*
38
Weltmission
381
Missionsgesellschaften
382
Arbeitsgemeinschaft für Weltmission
383
Allgemeiner Dienst für die Weltmission
384
Missionskammer-, -rat, Ausschüsse
385
*
386
387
388
389
Sonstiges
39
*
4
Öffentlichkeitsarbeit (Publizistik, Information, Werbung)
41
Presse, Schrifttum, Gemeindebriefe
411
*
412
Pressearbeit, Pressereferat
413
414
415
416
417
418
419
Sonstiges
42
Film, Funk, Fernsehen
421
Film
422
Hörfunk
423
Fernsehen
424
Schallplatte
425
*
426
Medienbeauftragte
427
428
429
Sonstiges
43
Werbung
431
*
432
433
434
435
436
437
438
439
Sonstiges
44
*
45
46
47
48
49
5
Bildungswesen und Wissenschaft
51
Schulen
511
Grund- und Hauptschulen
512
Realschule
513
Gymnasium
514
Gesamtschule
515
*
516
Einrichtungen des zweiten Bildungsweges
517
Fachhochschule
518
519
Sonstiges
52
Erwachsenenbildung
521
Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen
522
Akademien
523
Familienbildungsstätten, Mütterschulen
524
*
525
526
527
528
529
Sonstiges
53
Bücherei und Archiv
531
Bücherei
532
Archiv
533
*
534
535
536
537
538
Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung
539
Sonstiges
54
Kunst- und Denkmalspflege, Kirchenbau
541
Kunst- und Denkmalspflege
542
Forschungsaufgaben für den Kirchenbau
543
*
544
545
546
547
548
549
Sonstiges
55
Theologische, kirchenrechtliche und kirchengeschichtliche Wissenschaft
551
Theologische Wissenschaft
552
Konfessionskundliche Arbeit
553
Weltanschauungsfragen
554
Kirchenrechtliche Wissenschaft
555
Kirchengeschichtliche Wissenschaft
556
*
557
558
559
Sonstiges
56
Philosophische und pädagogische Wissenschaft
561
Erziehungswissenschaftliche Arbeit
562
Entwicklung neuer Unterrichtsmethoden
563
*
564
565
566
567
568
569
Sonstiges
57
Gesellschaftswissenschaft
571
Sozialwissenschaftliche Forschung
572
Wissenschaftliche Sozialarbeit
573
*
574
575
576
577
Friedensforschung
578
579
Sonstiges
58
Strukturplanung, Rationalisierung
581
Strukturplanung
582
Elektronische Datenverarbeitung
583
*
584
585
586
587
588
589
Sonstiges
59
*
6
7
Rechtsetzung, Leitung und Verwaltung, Rechtsschutz
71
Synodale Gremien
711
Presbyterium
712
Verbandsvertretung
713
Kreissynode
714
Landessynode
715
716
717
718
719
72
Leitende Organe
721
722
Verbandsvorstand
723
Kreissynodalvorstand
724
Kirchenleitung
725
726
727
728
729
73
Kirchen-, Bischofskonferenzen, Moderamen
74
Beratende Gremien
741
*
742
Ausschüsse
743
Superintendentenkonferenz
744
Beauftragte bei den Landesregierungen
745
746
747
748
749
Sonstiges
75
Geistliche Aufsicht
751
*
752
Superintendent
753
Visitation
754
755
756
757
758
759
76
Amtsstellen (Verwaltung im engeren Sinn)
761
*
762
Gemeindeamt, Gemeindebüro
763
Verbandsverwaltung
764
Verwaltungsamt, Rentamt, Verwaltung des Kirchenkreises
765
Landeskirchenamt
766
767
768
Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung (Verwaltungslehrgang)
769
Sonstiges
77
Rechnungsprüfung (soweit selbstständig)
771
Rechnungsprüfungsamt
772
Rechnungsprüfungsausschuss
773
Synodalrechnerkonferenz
774
775
776
777
778
779
78
Rechtsschutz
781
Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
782
Rechtshof
783
Disziplinargerichtsbarkeit
784
Gerichtsbarkeit in Amtszuchtfragen
785
Gerichtsbarkeit in Lehrfragen
786
Schiedsgerichtsbarkeit
787
*
788
Datenschutzbeauftragte
789
Sonstiges
79
8
Verwaltung des Allgemeinen Finanzvermögens und der Sondervermögen
81
Wohn- und Geschäftsgrundstücke
82
Unbebaute Grundstücke
821
Wald
822
Sonstige unbebaute Grundstücke
823
824
825
826
827
828
829
83
Geld-(Kapital-)vermögen und Beteiligungen
831
*
832
Kraftfahrzeugdarlehen
833
Wohnungsbaudarlehen
834
Genossenschaftsanteile
835
836
837
838
839
Sonstiges Geld-(Kapital-)vermögen und Beteiligungen
84
Rechte
841
Erbbaurechte
842
*
843
844
845
846
847
848
849
Sonstige
85
*
86
Pfarrei-, Pfründevermögen
861
Pfründevermögensverwaltung
862
Wohn- und Geschäftsgrundstücke
863
Wald
864
Sonstiges Grundvermögen
865
Geld-(Kapital-)vermögen und Beteiligungen
866
Rechte
867
*
868
869
Sonstiges
87
88
89
9
Allgemeine Finanzwirtschaft
91
Kirchensteuern (einschl. Steuerverwaltung)
92
Zuwendungen zur Deckung des allgemeinen Haushaltsbedarfs
921
Umlagen
922
Zuweisungen
923
*
924
925
926
927
928
929
Sonstiges
93
Finanzausgleich
931
Allgemeiner Finanzausgleich
932
Ausgleichsstock
933
934
935
936
937
938
939
94
Pauschalabkommen
941
Sammelversicherungen
942
Urheberrechtsschutz
943
*
944
945
946
947
948
949
Sonstiges
95
Versorgung (nicht aufteilbar)
96
Schulden
97
Rücklagen
971
Betriebsmittelrücklage
972
Allgemeine Ausgleichsrücklage
973
Bürgschaftssicherungsrücklage
974
*
975
976
977
978
979
Sonstige
98
Haushaltsverstärkung
99
Abwicklung der Vorjahre
991
(Kassenbestandsübertragung)
992
(Verwendung/Übertragung von Überschüssen, Abdeckung/Übertragung von Fehlbeträgen)
993
*
994
995
996
997
998
999
#

Anlage 2

#

Zuordnungsrichtlinien zum Haushaltsgliederungsplan 

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0 Allgemeine kirchliche Dienste

01
Gottesdienst
Gottesdienst ist die Versammlung der Gemeinde unter dem Wort Gottes ohne Rücksicht auf den Versammlungsort. Dazu gehören auch die Feier des Heiligen Abendmahls, Nebengottesdienste, Taufen und Trauungen. Andere in einen Gottesdienst einbezogene Veranstaltungen sind ebenfalls als Gottesdienst zu verstehen, soweit sie nicht einer anderen Funktion zuzuordnen sind.
011
Unter diesem Unterabschnitt ist auch der Aufwand für den Unterhalt und die Bewirtschaftung der dem Gottesdienst dienenden Gebäude einschließlich Einrichtung und Ausstattung (z. B. Kirchen, Kapellen, Kirchensäle, Gemeindehäuser – soweit nicht unter 03), nachzuweisen, ebenso der Aufwand für Antependien, Hostien, Wein, Kerzen, Agenden usw.
Das Gottesdienstopfer gehört zu Unterabschnitt 011, soweit es nicht für einen besonderen Zweck bestimmt und damit einer anderen Funktion zuzuordnen ist.
Die Förderung des gottesdienstlichen Lebens gehört ebenfalls hierher. Es sind hierunter alle Maßnahmen zu verstehen, die eine Aktivierung des gottesdienstlichen Lebens sowie die liturgische Gestaltung des Gottesdienstes zum Ziel haben.
012
Hier sind nachzuweisen die gesamten persönlichen und sächlichen Aufwendungen für die Vorbereitung, Durchführung und Förderung des Kindergottesdienstes, also auch die Aufwendungen für Lehrgänge, Seminare, Kurse, Freizeiten, Tagungen usw. für Kindergottesdiensthelfer.
Hierher gehören auch die Einnahmen, soweit nicht eine besondere selbstständige Kasse geführt wird.
015
Solche Hilfsdienste werden in der Regel erforderlich bei Vakanzen, Vertretungen oder Aushilfen (Spezialvikariat, Lektoren und dergl.).4# Sie beziehen sich streng auf die Wortverkündigung. Zu ihnen gehören nicht Dienstleistungen zur Unterstützung oder Vertretung des Küsters, Kirchendieners, Organisten und dergl.
017
Alle Einnahmen und Ausgaben, die nicht die bauliche Seite betreffen, gehören hierher, z. B. Verbandsbeiträge, Aufwendungen für Gutachten, Glockenämter u. Ä.
Die Glocken selbst gehören als sogenanntes Zubehör zum Kirchengebäude.
02
Kirchenmusik
021
Aufwendungen für den Kirchenmusiker (selbstständige Chorleiter siehe Unterabschnitt 022) einschließlich seiner Aus- und Fortbildung in Lehrgängen, Arbeitstagungen und dergl.
Noten usw., Gesangbücher (einschließlich Forschung, Entwicklung, Redaktion und Vertrieb – Gesangbuchverlag),
Verbandsbeiträge,
Dienstgebäude oder Dienstwohnung für den Kirchenmusiker.
022
Kirchenchöre, Singkreise, Kinderchöre, Jugendkantorei usw.,
Chorschule für Kinder,
Chorleiter (falls nicht gleichzeitig Organist).
023
Posaunenchöre, Flötengruppen, andere Instrumentalkreise, Jugendbands usw.,
Aus- und Fortbildung von Chorleitern, Bläsern, Unterhaltung und Beschaffung von Instrumenten,
Beratung und Förderung der Chöre.
027
Einnahmen und Ausgaben des Orgelwesens, die nicht die bauliche Seite betreffen, z. B. Verbandsbeiträge, Aufwendungen für Berater, Sachverständige, Gutachter.
Die Orgeln selbst gehören als sogenanntes Zubehör zum Kirchengebäude, die Aufwendungen für Bau und Unterhaltung (einschließlich Wartung) werden also beim Unterabschnitt 011 nachgewiesen.
028
Unterhaltung und Betrieb von Ausbildungsstätten für Kirchenmusiker, z. B. Kirchenmusikerschulen.
03
Allgemeine Gemeindearbeit
Im Gegensatz zu den besonderen Diensten (Einzelplan 1) wendet sich die allgemeine Gemeindearbeit an alle Gemeindeglieder ohne Unterschied.
031
Aufwendungen für Gemeindehelfer und -helferinnen, Gemeindediakone und andere hauptamtliche Kräfte zur Unterstützung in Gemeindearbeit und Seelsorge, auch Aufwendungen für Pfarrhelfer und Pfarrhelferinnen, sofern sie in diesen Bereichen eingesetzt sind. Eine nicht überwiegende Teilbeschäftigung in der Erledigung von Verwaltungsaufgaben ist für die Zuordnung zu diesem Unterabschnitt unerheblich, desgleichen eine gewisse Schwerpunktbildung in der täglichen Arbeit, wie z. B. bei einem Diakon die männliche Jugendarbeit.
Aufwendungen für neben- und ehrenamtliche Hilfen, die ihre Tätigkeit nur im Nebenamt ausüben oder als Ehrenamt verstehen.
Aufwendungen zur Fort- und Weiterbildung der Gemeindehelfer und-diakone
Unterhaltung von Schaukästen, Ausstellungen, Anschlagwänden und dergl., soweit diese Dinge nicht bei Abschnitt 43 nachzuweisen sind.
032
Zu den Einzelveranstaltungen gehören auch Vorträge o. Ä., die sich über mehrere Abende verteilen, Basare (falls nicht für einen bestimmten Zweck).
038
Unterhaltung und Betrieb von Diakonenanstalten, Gemeindehelferinnenseminaren, anderen Seminaren für allgemeine kirchliche Dienste, Oberseminare u. Ä.
Werden in den Ausbildungsstätten auch Mitarbeiter für andere Aufgabenbereiche ausgebildet, oder können sich die Absolventen derartiger Anstalten nach Abschluss der Ausbildung anderen Bereichen zuwenden, so ist dies unerheblich. Entscheidend ist der primäre Auftrag der Anstalt zur Ausbildung von Mitarbeitern für den allgemeinen Gemeindedienst. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben, die sich aus dem Betrieb und dem Unterhalt ergeben, gehören hier in diesen Unterabschnitt.
04
Kirchliche Unterweisung
041
Auch soweit der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an öffentlichen und privaten Schulen nur kirchlicherseits gefördert wird, sind die entsprechenden Ausgaben hier nachzuweisen. Kosten, die sich aus Gestellungsverträgen ergeben, sind ebenfalls hier zu erfassen.
042
Unterweisung als Vorbereitung zur Konfirmation – auch Katechumenen- und Präparandenunterricht – oder sonstige Formen der Unterweisung, die an die Stelle des Konfirmandenunterrichts treten.
048
Ausbildungsstätten für Lehrkräfte in der kirchlichen Unterweisung – Katechetisches Seminar/Oberseminar – mit katechetischer Ausbildung. Es ist unerheblich, ob sie Religionsunterricht an staatlichen oder privaten Schulen erteilen oder in der innerkirchlichen Unterweisung eingesetzt werden sollen.
05
Pfarrdienst
Den Pfarrdienst versehen auch Pfarrer im pfarramtlichen Hilfsdienst, ohne Rücksicht darauf, ob sie Inhaber oder Verwalter einer Pfarrstelle sind, ebenso die sonstigen Mitarbeiter im pfarramtlichen Dienst (Pfarrvikare, Prediger, Pfarrverwalter)5# und Seelsorger im Pfarramt – soweit nicht unter 031 – ohne Rücksicht auf Ausbildung und Rechtsstatus, gegebenenfalls auch Theologen in der Vorbereitung auf das zweite Examen, Kandidaten im Pfarrdienst oder Gemeindepraktikum.
Sonderpfarrer sind der ihrem Dienstauftrag entsprechenden Funktion zuzuordnen.
051
Hier werden im Wesentlichen nur die Einnahmen und Ausgaben für die Gemeindepfarrer, -pfarramtsstellen und -pfarrämter, -pfarrhäuser und -pfarrdienstwohnungen nachgewiesen.
057
Pfarrgemeinschaften sind die berufsständischen Einrichtungen wie Pfarrvereine und dergl., aber auch gegebenenfalls die gesetzlich vorgeschriebenen Pfarrerausschüsse u. Ä.
058
Unterhaltung und Betrieb von Fortbildungsstätten wie dem Pastoralkolleg.
06
Ausbildung für den Pfarrdienst
061
Unterhaltung und Betrieb von Sprachschulen (Sprachenkonvikt, Sprachenkolleg), Rüstzeiten u. Ä.
062
Akademische Ausbildungsstätten,
Einrichtungen zur Betreuung und Förderung der Theologiestudenten, auch Unterstützung der Studenten durch Gewährung von Studienbeihilfen, Bücherhilfen u. Ä.,
Veranstaltung von Seminaren, Rüstzeiten u. Ä.
063
Unterhaltung und Betrieb von Ausbildungsstätten für junge Theologen nach dem ersten Examen zur Vorbereitung auf den praktischen Gemeindedienst, z. B. Prediger- und Pfarrseminare,
Unterstützung der Vikare (Kandidaten).
064
Unterhaltung und Betrieb von seminaristischen Ausbildungsstätten zur Ausbildung von Nichttheologen für den Pfarrdienst.
07
Küster-(Mesner-)dienst
Haupt- oder nebenamtliche Bedienstete, die die Durchführung gottesdienstlicher Veranstaltungen oder Veranstaltungen im Rahmen der Gemeindearbeit vorbereiten, vielfach auch Hausmeisterdienste versehen und je nach den zugewiesenen Dienstobliegenheiten dem Pfarrer auch für bestimmte Dienstleistungen im Rahmen der Verwaltung zur Verfügung stehen, Angestellte oder Beamte in der Küsterei und in der Kirchenbuchführung, soweit diese nicht zur Verwaltung gehört. Auch die Einnahmen und Ausgaben für Küster-/Mesnerhäuser oder -wohnungen, Kirchendienerhäuser u. Ä. sind bei diesem Unterabschnitt zu erfassen.
08
Kirchhofs- (Friedhofs-)wesen
081
Kirchhöfe/Friedhöfe, die von Kirchengemeinden verwaltet oder betrieben werden. Die Eigentumsverhältnisse sind unerheblich.
Auch die Einnahmen und Ausgaben, die durch den Unterhalt und Betrieb von Kirchhofsgebäuden wie Leichenhallen, Werkräumen, Aufenthaltsräumen, Geräteschuppen u. Ä. entstehen, sind hier zu erfassen. Kirchhöfe, die bereits geschlossen sind, sind ebenfalls unter diesem Unterabschnitt nachzuweisen, sofern es nicht Anlagen um die Kirche und damit Bestandteil des Kirchengrundstücks sind.
082
Unterhalt und Pflege von Ehrenmalen für Kriegstote, Ehrentafeln und Grabmälern verdienter Persönlichkeiten.
083
Stellen (Kammern), die sowohl die Rechtsträger oder Verwalter von Kirchhöfen, wie auch die Mitarbeiter im Kirchhofswesen in allen einschlägigen Fachfragen unterstützen.
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1
Besondere kirchliche Dienste

11
Dienst an der Jugend
111
Dienst an einzelnen Kindern oder Kindergruppen, in der Regel bis zum Alter von etwa acht Jahren.
112
Dienst an einzelnen Jugendlichen oder an Jugendgruppen, in der Regel ab acht Jahren.
Die weitere Untergliederung nach z. B. Jugendpfarramt, Jugendwerk usw. erfolgt durch Anfügen einer weiteren (vierten) Ziffer an die Nummer des Unterabschnitts.
113
Es handelt sich um allgemeine kirchliche Arbeit an Schülern (z. B. Schülerbibelkreis) und im Rahmen der Schule, soweit sie ganz oder teilweise von kirchlichen Mitarbeitern getan wird.
12
Studentenbetreuung
Dienst der Kirche an den Studenten ohne Rücksicht auf das Studienfach, Studentengemeinden, Studentenheime u. Ä.
13
Männer-/Frauenarbeit
Hier sind alle Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen, die durch den besonderen Dienst an diesen Gemeindegliedergruppen entstehen, also auch Honorare und Reisekosten von Referenten, Arbeitsmaterial, Verteilschriften u. Ä.
134
Zu der Familienarbeit zählt auch die Arbeit in Hauskreisen, Ehepaarkreisen u. Ä.
14
Seelsorge an Kranken und Behinderten, Telefonseelsorge
141
Seelsorge in öffentlichen und privaten Krankenanstalten, in Heil- und Pflegeanstalten, in Sanatorien durch besondere Krankenhauspfarrer oder andere Mitarbeiter.
142
Blindenseelsorge, Taubstummenseelsorge, u. a. durch Spezialgottesdienste für den vorgenannten Personenkreis; Erstellung von Blindenschrift-Schrifttum u. a., Ausbildung von Mitarbeitern und Helfern für diesen Dienst.
143
Insbesondere Betreuung körperlich und geistig behinderter Kinder und Jugendlicher sowie Beratung und Unterstützung der Eltern und Angehörigen dieses Personenkreises.
147
Seelsorgerliche Beratung und Auskünfte mittels Telefon – auch Schulung der Mitarbeiter der Telefonseelsorge.
15
Seelsorge an Angehörigen bestimmter Berufsgruppen und Wehrdienstpflichtigen
151
Betreuung der ländlichen bzw. bäuerlichen Bevölkerung, besonders im Blick auf den Strukturwandel in der Landwirtschaft. Landvolkarbeit, Arbeitsgemeinschaft für dorfkirchlichen Dienst, Arbeitsgemeinschaft für den Dienst auf dem Lande.
152
Seelsorge an kasernierten und nichtkasernierten Polizei- und Zollgrenzdiensteinheiten.
Durchführung besonderer Tagungen.
153
Seelsorge an den Angehörigen der Bundeswehr, soweit keine besonderen Militärpfarrer außerhalb der verfassten Kirche diesen Dienst versehen.
155
Beratung und Betreuung der Kriegs- und Wehrdienstgegner und -verweigerer.
Betreuung der Kriegsdienstverweigerer, die zum Ersatzdienst6# herangezogen werden.
156
Betreuung der Matrosen auf See oder im Hafen und auch der Familien der Binnenschiffer – Seemannsheime –.
157
Betreuung von Schaustellern und Zirkusleuten.
159
Seelsorge an deutschen Arbeitnehmern bei alliierten Streitkräften und Behörden.
16
Volksmission, Kirchentag
161
Missionarische Tätigkeit auf breiter Basis unter allen Schichten der Gesellschaft innerhalb der Gemeinden durch Evangelisation, Zeltmission, Kirche unterwegs, Kirchenbus, Messe-Evangelisation, Tagungen.
162
Veranstaltungen auf allen Ebenen zur Vorbereitung und Durchführung des Kirchentages. (Gemeinde, Bezirk, Kirchenkreis, Dekanat, Deutscher Evangelischer Kirchentag).
17
Seelsorge an Urlaubern, Reisenden und Sportlern
171
Missionarische Tätigkeit auf Campingplätzen, Freizeitgeländen und in Ausflugsstätten.
Predigerdienst in den Kur- und Badeorten, in den Erholungs- und Feriengebieten durch Verstärkung der örtlichen Stellen.
172
Betreuung der Reisenden auf Schiffen, in Häfen oder auf Flugplätzen.
19
Andere Seelsorgedienste
191
Seelsorgerliche Betreuung und Fürsorge an Vertriebenen ohne Rücksicht auf ihr Herkunftsland und den Grund der Vertreibung. (Die Gründe für die Vertreibung können sowohl politischer, religiöser, weltanschaulicher oder rassischer Natur sein oder auch in den Folgen des Zweiten Weltkrieges liegen.)
Seelsorgerliche Betreuung und Fürsorge an Umsiedlern ohne Rücksicht auf ihr Herkunftsland.
192
Hilfeleistung und Betreuung vor und während der Auswanderung, Vermittlung an die Kirchengemeinden im Ausland.
193
Insbesondere Betreuung der Gastarbeiter.
197
Seelsorge und Fürsorge in Strafanstalten, Jugendstrafanstalten einschließlich Maßnahmen zur Resozialisierung; Vollzugsgruppenarbeit.
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2
Kirchliche Sozialarbeit

21
Allgemeine soziale Arbeit
211
Arbeit in Sozialpfarrämtern und von Sozialarbeitern (Fürsorger, Bewährungshelfer, Sozialpädagogen),
allgemeine diakonische, soziale Arbeit in der Gemeinde (Armenpflege).
212
Hilfe für die Einrichtungen und Verbände des Diakonischen Werkes – Stadtverband Innere Mission –, Landesverband, Hauptgeschäftsstelle Stuttgart u. Ä., auch für einzelne diakonische Einrichtungen.
218
Sozial-Fachschulen, Ausbildungsstätten für Sozialarbeiter, Jugendsekretäre, Jugendleiter, Sozialsekretäre und dergl.
22
Jugendhilfe
221
Kindertagesstätten sind Einrichtungen im Sinne des § 78 Abs. 1 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt vom 11. August 1961 (BGBl. I S. 1205), in denen Minderjährige unter 16 Jahren dauernd oder zeitweise, ganztägig oder für einen Teil des Tages, jedoch regelmäßig betreut werden. Zu Kindertagesstätten gehören:
  1. Horte für Kinder im Alter von sechs Jahren bis zum vollendeten 16. Lebensjahr,
  2. Kindergärten für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum 7. Lebensjahr,
  3. Krabbelstuben für Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren und
  4. Krippen für Kinder im Alter von 1/4 Jahr (in Ausnahmefällen im Alter ab 6 Wochen) bis zu 2 Jahren.
222
Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche für dauernd oder für die Dauer eines Kur- oder Ferienaufenthalts aufgenommen und betreut werden.
223
Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche untergebracht werden, in denen sie betreut werden, aber eine außerhalb des Heimes liegende Schule besuchen oder eine Lehre in einem freien Betrieb absolvieren. Soweit die Heime mit Schulen oder Lehrbetrieben fest verbunden sind, werden die Kosten bei diesen nachgewiesen.
228
Kindergärtnerinnenseminare und andere Ausbildungsstätten für Kindergärtnerinnen.
Der Aufwand für die Fortbildung der Kindergärtnerinnen durch Kurse, Tagungen usw. ist bei der Funktion 321 Kindertagesstätten nachzuweisen.
229
Z. B. Waldheimarbeit (Stadtranderholung)
23
Familienhilfe
231
Einrichtungen mit wechselnder Belegung als Stätten der Begegnung mit Arbeit auf weltanschaulichen, sozialpolitischen, soziologischen, kirchlichen oder sonstigen Gebieten (Rüstzeitheime);
Heime, in denen Menschen bei Freizeiten, Rüstzeiten, Lehrgängen, Tagungen usw. mit Unterkunft und Verpflegung vorübergehend untergebracht sind oder in denen Unterkunft und gegebenenfalls auch Teil- oder Vollverpflegung für längere Zeit gewährt wird;
Einrichtungen, die ausschließlich der Unterbringung Erholungsuchender dienen (Erholungs- und Ferienheime).
232
Die Dorfhelferin übernimmt im ländlichen Haushalt in Stellvertretung der kranken Mutter die Führung des Hauswesens, die Pflege und Erziehung der Kinder, hilft gegebenenfalls auch in der Landwirtschaft mit. Hier werden auch die Kosten der Zentralen des Dorfhelferinnenwerkes erfasst.
233
Die Nachbarschaftshilfe ist eine dem Dorfhelferinnenwerk ähnliche Einrichtung in städtischen Haushalten.
234
Ständige haupt- oder nebenamtlich besetzte Beratungsstellen; auch die Zentralstellen, die Arbeitsmaterial zusammenstellen und den Beratungsdienst anleiten.
24
Altenhilfe
Unterhalt und Betrieb von Alten- und Altenwohnheimen, von Altentagesstätten und sonstigen Einrichtungen zur Betreuung alter Menschen.
Altenpflegeheime (Siechenheime mit stationärer Betreuung) gehören zu den Krankenhäusern.
25
Gesundheitsdienst
251
Einrichtung zur Betreuung und Pflege von Kranken und Siechen in ihren Wohnungen (Diakoniestation, männliche Krankenpfegestation und dergl.).
252
Alters- und Krankenpflege in der Familie und bei Alleinstehenden in der Regel durch geeignete Gemeindeglieder.
253
Kirchliche Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Sanatorien. Zu den Krankenhäusern zählen auch die Altenpflegeheime (Siechenheime) mit stationärer Betreuung.
26
Bahnhofsmission
Betreuung der Reisenden auf den Bahnhöfen.
27
Gefährdetenhilfe
271
Betreuung und Beratung von Suchtkranken, Abwehr der Suchtgefahren, Trinkerfürsorge (Gasthausseelsorge).
272
Betreuung der Nichtsesshaften in Tagesstätten, Herberge zur Heimat u. a.
29
Sonstige diakonische und soziale Arbeit
291
Sozialmedizinische Arbeit in haupt- und nebenamtlich versehenen Beratungsstellen – Zentralstelle und Ämter.
292
Sonstige Gemeinschaften für Arbeiter- und Industriefragen, Amt für Industrie- und Sozialarbeit u. a.
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3
Gesamtkirchliche Aufgaben, Ökumene, Weltmission

31
Gemeinkirchliche Aufgaben
311
Z. B. Gustav-Adolf-Werk
317
Ostpfarrerversorgung, Nothilfebezüge, Beihilfen und Unterstützungen.
33
Auslandsarbeit
331
Hilfsmaßnahmen jeder Art, z. B. Zuschüsse und Beihilfen, Entsendung von Hilfskräften u. a.
332
Nur der Aufwand für Pfarrer, die von einer deutschen Landeskirche ins Ausland entsandt werden. Ausländische Pfarrer, die in einer deutschen Landeskirche Dienst tun, sind hier nicht zu erfassen.
333
Zu den jungen Kirchen zählen alle, die selbstständig geworden sind und eine eigene Leitung haben.
34
ÖkumenischeWerke und Einrichtungen
Zuschüsse und zweckgebundene Sonderzahlungen an die Werke und Einrichtungen zur Unterstützung ihrer Aufgaben. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die Mitglieder der Gremien und Ausschüsse an den Sitzungen teilnehmen und Reisekosten u. a. nicht von dort ersetzt bekommen.
35
Entwicklungshilfe
351
Hier sind ausschließlich die Mittel für die Erfüllung der Projektliste des Kirchlichen Entwicklungsdienstes nachzuweisen.
352
Andere Maßnahmen der Entwicklungshilfe (insbesondere solche auf landeskirchlicher Basis) sind hier zu erfassen. Maßnahmen im Bereich der allgemeinen ökumenischen Diakonie siehe jedoch Abschnitt 36.
36
Sonstige ökumenische Diakonie
In diesem Abschnitt ist die Unterstützung der Einrichtungen und Programme, die der ökumenischen Diakonie dienen, zu erfassen.
363
Z. B. Kindernothilfe, Friedensdorf.
38
Weltmission
Dieser Abschnitt umfasst sowohl die Hilfe für einzelne Missionsanstalten, wie auch alle Maßnahmen in der Heimat zur Förderung des Missionsgedankens.
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4
Öffentlichkeitsarbeit
(Publizistik, Information, Werbung)

41
Presse, Schrifttum, Gemeindebriefe
Pressedienst, Presseverband, Pressearchiv, Beobachtung der Presse, Pressekonferenzen, Informationsgespräche mit Vertretern der Presse, Diskussionsbeiträge in der Presse zu zeitkritischen und kirchlichen Fragen, Denkschriften;
Informations- und Verteilschriften, Rundbriefe, Rundschreiben an die Gemeinde oder bestimmte Gruppen.
42
Film, Funk, Fernsehen
Zum Bereich des Films gehören Filmvorführungen, Filmwartung und -empfehlung, Filmarbeit, Filmbeauftragter, Filmdienst, Filmkammer, Film-Arbeitsgemeinschaft, Ton- und Bildstellen. Zum Bereich von Funk und Fernsehen zählen Rundfunk- und Fernsehpfarrer, Funk- und Fernseharbeit, Fernseh- und Rundfunk-Kommission, -Ausschuss, Fernsehbeauftragte.
43
Werbung
Hier ist unterzubringen:
Vocamus, Information, Plakate, Schaukasten, Veröffentlichung der Gottesdienstzeiten und dergl., auch Beratungsstellen für Werbung, Aufträge an einzelne Werbefachleute.
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5
Bildungswesen und Wissenschaft

51
Schulen
511
Kirchliche Privatschulen, die den Grund- und Hauptschulen entsprechen, mit der gesamten Unterhaltung und dem vollen Betrieb; auch sogenannte Tagesheimschulen.
512 bis 514
Kirchliche Privatschulen mit oder ohne staatliche Anerkennung einschließlich Internaten. Auch sonstige Einrichtungen mit Dauerbelegung für Schüler und Kollegiaten an Schulen aller Fachrichtungen sowie Instituten des zweiten Bildungsweges.
519
Das Schulwerk der Brüderunität ist nicht gesondert vorgesehen, es ist gegebenenfalls hier nachzuweisen.
52
Erwachsenenbildung
521
Bildungsstätten für alle Kreise der Bevölkerung in Kursus-, Seminar- oder Semesterbetrieb.
522
Bildungs- und Begegnungsstätten zwischen Kirche und Gesellschaft; auch Fortsetzung der Arbeit auf allen Ebenen durch Akademiekreise u. Ä., soweit nicht anderen Funktionen zuzuordnen.
523
Einrichtungen zur Unterweisung von Frauen und Mädchen in Hauswirtschaft, Haushaltsführung, Säuglings- und Kinderpflege, Erziehungsfragen und dergl.
53
Bücherei und Archiv
531
Unterhalt und Betrieb von wissenschaftlichen Bibliotheken, Pfarr- und Gemeindebüchereien, Beschaffung christlicher oder sonstiger Literatur zur allgemeinen Ausleihe. Dienst der Kirche mit dem Mittel des Buches.
532
Einrichtung und Unterhalt von Archiven zur Sicherung und Erhaltung von Schriftgut, Urkunden u. a.; Mikroverfilmung, Film- und Bandarchive.
538
Unterhalt und Betrieb von Ausbildungsstätten für den Bibliotheks- und Archivdienst, z. B. Archivpflegerschule.
54
Kunst und Denkmalspflege, Kirchenbau
541
Institut für Kunst und Denkmalspflege; auch Beratung, Sachverständige, Gutachter, Kammer für kirchliche Kunst, Amt für Kunstpflege u. Ä.
542
Institut für Kirchenbau der Evangelischen Kirche in Deutschland in Marburg.
55
Theologische, kirchenrechtliche und kirchengeschichtliche Wissenschaft
551
Stiftungsprofessur; wissenschaftliche Einzelarbeiten.
552
Forschungsinstitut des Evangelischen Bundes in Bensheim an der Bergstraße.
553
Institut für Weltanschauungsfragen.
554
Institut für evangelisches Kirchenrecht der Evangelischen Kirche in Deutschland in Göttingen.
555
Soweit die Erforschung des Kirchenkampfes im Dritten Reich nicht einzelnen anderen Funktionen zugehört, sind die Aufwendungen hier zu erfassen.
56
Philosophische und pädagogische Wissenschaft
561
Comenius-Institut – Evangelische Arbeitsstätte für Erziehungswissenschaften, Münster/Westfalen.
562
Institut für neue Unterrichtsmethoden, Einzelforschungsarbeiten u. a. (programmierte Unterweisung).
57
Gesellschaftswissenschaft
571
Sozialwissenschaftliche Studiengesellschaft, Sozialschulfragen, Sozialwissenschaftliches Institut.
572
Einzelne gesellschaftswissenschaftliche Forschungsaufträge u. Ä.
577
Evangelische Studiengemeinschaft Heidelberg.
58
Strukturplanung, Rationalisierung
581
Arbeiten zur Strukturanalyse, Struktur-Ausschüsse, Planungsarbeiten zur Strukturberichtigung.
582
Gemeinschaftsstelle für Elektronische Datenverarbeitung, Frankfurt, Einzelaufträge zur Erstellung von Programmen u. Ä. – keine Kosten für Dienstleistungen –.
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7
Rechtsetzung, Leitung und Verwaltung, Rechtsschutz

71
Synodale Gremien
Alle Einnahmen und Ausgaben für die Arbeit synodaler Gremien (Synoden, Kirchenkreistag, Verbandsvertretung, Kirchenvorstand, Presbyterium, Kirchengemeinderat usw.), ihrer Ausschüsse und Arbeitskreise, wie z. B. Reisekosten, Verdienstausfallentschädigungen, Sitzungstagegelder usw. sind hier nachzuweisen, ebenso der Aufwand für Büros oder Geschäftsstellen.
Ausschüsse, Kammern, Kommissionen mit beratenden Aufgaben siehe Abschnitt 74.
72
Leitende Organe
Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland, Kirchenleitung, Kirchenkreisvorstand, Kreiskirchenrat, Verbandsvorstand u. Ä.
73
Kirchen-, Bischofskonferenzen, Moderamen
Zu beiden Abschnitten gelten sinngemäß die Erläuterungen zu Abschnitt 71. Der Aufwand ist jeweils bei der Stelle nachzuweisen, die den Aufwand ausgelöst hat. Nimmt z. B. ein Mitglied einer Synode als Vertreter der Synode an den Sitzungen der Kirchenleitung teil, so handelt es sich bei den Aufwendungen um Aufwand der Kirchenleitung.
74
Beratende Gremien
Soweit zur Unterstützung und Beratung der Gremien oder der Amtsstellen Ausschüsse, Kammern, Kommissionen usw. gebildet werden, die regelmäßig zusammenkommen, sind die Aufwendungen unter diesem Abschnitt zu erfassen. Hierzu gehören z. B. Ausschüsse für Kulturpolitik, für diakonische Fragen, für Jugendfragen, Finanzbeirat u. a.
75
Geistliche Aufsicht
Zur geistlichen Aufsicht gehören die Aufgaben des Landesbischofs,Bischofs, der Landes- oder Generalsuperintendenten, der Pröpste, Prälaten, Kreisdekane, Dekane, Superintendenten, die nicht zugleich Tätigkeit in den Gremien oder Amtsstellen sind. Auch die Kosten der Hilfskräfte, Bürohilfen, Sachkosten der Büros und Kanzleien sind unter diesem Abschnitt nachzuweisen.
Getrennter Nachweis des Aufwands für die geistliche Aufsicht nur, wenn eine Ausscheidung möglich ist.
76
Amtsstellen (Verwaltung im engeren Sinn)
Zu den Amtsstellen gehören Kirchenkanzleien, Kirchenämter, Landeskirchenverwaltungen, Kirchenkreis- oder Verbandsgeschäftsstellen, Rentämter u. a. m.
Soweit für bestimmte Teile der Verwaltung besondere Amtsstellen bestehen, die nicht nur aus räumlichen Gründen getrennt sind, ist eine entsprechende Untergliederung vorzusehen.
77
Rechnungsprüfung (soweit selbstständig)
Rechnungsprüfungsämter sind nur dann als selbstständig anzusehen, wenn sie weder organisatorisch noch personell der übrigen Verwaltung eingegliedert sind; dabei ist es unerheblich, ob beide Stellen in einem Dienstgebäude untergebracht sind oder nicht. Im letzteren Fall sollten unter diesem Abschnitt aber auch entsprechende Kostenanteile für Miete, Reinigung, Heizung usw. nachgewiesen werden.
78
Rechtsschutz
Der durch die Wahrnehmung des Rechtsschutzes entstehende Aufwand ist unter diesem Abschnitt nachzuweisen. Dazu gehören nicht nur die Reisekosten, Aufwandsentschädigungen und Auslagen der Mitglieder der Gerichte usw., sondern alle mit den Verfahren zusammenhängenden Personal- und Sachkosten, auch Personal- und Sachkostenanteile für Schriftführer, Protokollanten, Geschäftsstellen u. a. m.
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8
Verwaltung des Allgemeinen Finanzvermögens und der Sondervermögen

81
Wohn- und Geschäftsgrundstücke
Hierher gehören alle bebauten Grundstücke, die nicht besonderen Funktionen wie Gottesdienst, Pfarrdienst usw. dienen.
Zu den Wohngrundstücken gehören auch Mitarbeiter-Wohnhäuser, in denen Werks- oder Dienstwohnungen bereitgestellt werden. Alle Einnahmen und Ausgaben dieser Grundstücke sind hier zu erfassen, damit die Kostendeckung durch die Mieten, aber auch eine Eigenkapital-Verzinsung deutlich werden.
82
Unbebaute Grundstücke
Land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, auch solche, die zur Zeit nicht genutzt werden, aber nutzbar sind (unverpachtet gebliebene Stücke, da kein Pächter zu finden ist).
Park- und sonstige Grünanlagen, Trümmergrundstücke, Ödländereien, Wasserflächen, Parkplätze – soweit nicht zu Gebäuden gehörig –, u. Ä.
Grundstücke, an denen Erbbaurechte bestellt sind (ohne die Einnahmen aus dem Erbbaurecht selbst – Abschnitt 84).
83
Geld-(Kapital-)vermögen und Beteiligungen
Als Geldvermögen in diesem Sinne gelten Sparguthaben, Giroguthaben und andere ausgeliehene Gelder, Wertpapiere u. Ä. (auch innere Anleihen).
Beteiligungen an Genossenschaften (Spar- und Darlehenskassen, Kühlhäusern u. Ä.), Anteilsrechte, auch die Beteiligung an gemeinsamen Grundbesitz (Ersatzlandbeschaffung).
Soweit die Zinsen aus Rücklagekapitalien der Rücklage zufließen, sind sie bei der der Zweckbestimmung der Rücklage entsprechenden Funktion nachzuweisen.
84
Rechte
Grundstücksgleiche Rechte, z. B. Erbbaurechte, Erbpachtrechte, Realgemeinderechte, Jagd- und Fischereirechte usw.
Ansprüche und Verbindlichkeiten aus Patronaten, Gefällen, Renten usw., soweit nicht einer bestimmten Funktion zuzuordnen.
86
Pfarrei-, Pfründevermögen
Soweit noch eine gesonderte Verwaltung und Abrechnung des Pfarrei- oder Pfründevermögens erforderlich ist, sind Einnahmen und Ausgaben dieses Sondervermögens hier nachzuweisen.
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9
Allgemeine Finanzwirtschaft

Im Einzelplan 9 werden Einnahmen und Ausgaben, die den Gesamthaushalt der Körperschaft betreffen, nachgewiesen.
91
Kirchensteuern (einschließlich Steuerverwaltung)
Eine Unterteilung der Kirchensteuern erübrigt sich; sie geht aus der Gruppierungsnummer, die zugeordnet wird, hervor.
Soweit eine gesonderte Steuerverwaltung eingerichtet ist, ist der Aufwand dieser Verwaltung hier zu erfassen. Wird die Steuerverwaltung jedoch in der allgemeinen Verwaltung miterledigt, so wird der Aufwand dort nachgewiesen.
Hierher gehören auch die Kostenanteile, die als Entschädigung an Dritte (Finanzverwaltung) für die Durchführung des Kirchensteuerhebegeschäfts gezahlt werden müssen.
92
Zuwendungen zur Deckung des allgemeinen Haushaltsbedarfs
Unter diesem Abschnitt werden nachgewiesen die allgemeinen Zuweisungen und Umlagen der Gruppe 03 bzw. 73 (z. B. Kirchenkreisumlagen, Gesamtverbandsumlagen, Kirchspielsumlagen), aber auch Spenden usw. für die laufende Haushaltswirtschaft.
93
Finanzausgleich
Zum Nachweis von Finanzausgleichsleistungen der Gruppe 02 bzw. 72, gegebenenfalls aber auch zur Abwicklung des bei der Landeskirche verwalteten Ausgleichsstocks.
94
Pauschalabkommen
Hier handelt es sich um Abkommen, die zur Vereinfachung entweder allgemein, also ohne eine an sich mögliche Funktionsbildung, oder für nachgeordnete Stellen abgeschlossen werden, ohne dass eine entsprechende Verrechnung vorgenommen werden soll oder kann.
95
Versorgung (nicht aufteilbar)
Grundsätzlich sind die Versorgungslasten bei den Funktionen nachzuweisen, bei denen sie entstanden sind. In vielen Fällen würde dies aber zu einer unzumutbaren Belastung führen, die zudem das echte Bild des Aufwandes für einen Arbeitszweig oder eine Einrichtung verfälschte – z. B. Krankenhauspfarrämter, Landespfarrämter o. Ä.
Oft gibt es aber auch kombinierte Ämter, die die Versorgung gemeinsam tragen müssten. Um hier Verrechnungen usw. zu ersparen, können alle in dieser Weise anfallenden Versorgungslasten hier erfasst und nachgewiesen werden.
96
Schulden
Hier ist nachzuweisen der Schuldendienst für Geld, das bei Kreditinstituten, anderen Körperschaften oder Privatpersonen aufgenommen worden ist, soweit es sich um Schulden für allgemeine Zwecke (Kassenkredite, Darlehen für den ordentlichen Haushalt) handelt. Der Schuldendienst für zweckbestimmte Darlehen ist bei der entsprechenden Funktion (z. B. Schuldendienst für ein zum Bau eines Pfarrhauses aufgenommenes Darlehen bei 05 Pfarrdienst) zu erfassen, solange keine kalkulatorischen Ausgaben wie Abschreibungen, Eigenkapitalverzinsung verrechnet werden.
97
Rücklagen
Es sind hier nur Rücklagen für den Gesamthaushalt (Betriebsmittelrücklage, Allgemeine Ausgleichsrücklage, Bürgschaftssicherungsrücklage) oder andere Rücklagen ohne genaue Zweckbestimmung (Sammelrücklagen) nachzuweisen. Im Blick auf die im kirchlichen Bereich häufigen zweckbestimmten Opfer, Spenden und dergl. wird es für zweckmäßig gehalten, die Rücklagenwirtschaft nicht zentral im Einzelplan 9 abzuwickeln, sondern einzeln bei der jeweils zuständigen Funktion.
Es dürfte sinnvoll sein, die Rücklagen nach der Art ihrer künftigen Verwendung unterzugliedern, etwa wie folgt:
1.
Betriebsmittelrücklage,
2.
Allgemeine Ausgleichsrücklage,
3.
Bürgschaftssicherungsrücklage,
4.
Neubaurücklagen,
5.
Erneuerungsrücklagen,
6.
Tilgungsrücklagen,
7.
Versorgungsrücklagen,
9.
sonstige Rücklagen.
Wenn die gesamte Rücklagenwirtschaft im Einzelplan 9 abgewickelt wird, erfolgt diese Untergliederung über die Haushaltsgliederung, andernfalls über die Gruppierung (Gruppe 31 bzw. 91).
98
Haushaltsverstärkung
Zum Nachweis der Verstärkungsmittel im Sinne der Erläuterung zur Ausgabengruppe 86.
Nur Planstelle, nicht Buchungsstelle.
99
Abwicklung der Vorjahre
991
Buchungsstelle zur Übertragung der Kassenmehr-Einnahme/-Ausgabe.
992
Buchungs- und Haushaltsstelle zur Abwicklung eines Überschusses oder Fehlbetrags der Haushaltswirtschaft.
#

Anlage 37#

#

Gruppierungsplan
für die kirchlichen Haushalte

(Gruppierung der Einnahmen und Ausgaben
nach Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen)
#

Einteilung der Hauptgruppen

#

Einnahmen

0
Steuern, Zuweisungen und Umlagen, Zuschüsse
1
Einnahmen aus Vermögen, Verwaltung und Betrieb
2
Kollekten, Opfer und Einnahmen besonderer Art
3
Vermögenswirksame Einnahmen
#

Ausgaben

4
Personalausgaben
5
Laufende Sachausgaben für Grundstücke, Gebäude und bewegliches Vermögen
6
Weitere sächliche Verwaltungs- und Betriebsausgaben
7
Steuern, Zuweisungen und Umlagen, Zuschüsse
8
Ausgaben besonderer Art
9
Vermögenswirksame Ausgaben
#

Einteilung der Gruppen

#

Einnahmen

0
Steuern, Zuweisungen und Umlagen, Zuschüsse
01
Kirchensteuern
02
Finanzausgleichsleistungen
03
Andere allgemeine Zuweisungen und Umlagen aus dem kirchlichen Bereich
04
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen aus dem kirchlichen Bereich
05
Zuschüsse von Dritten
06
07
08
Leistungen aus Baulast, Patronat und dergl.
09
1
Einnahmen aus Vermögen, Verwaltung und Betrieb
11
Einnahmen aus Geldvermögensanlagen und Beteiligungen
12
Einnahmen aus Grundvermögen und Rechten
13
Verwaltungsgebühren
14
Benutzungsgebühren und -entgelte
15
Sonstige Gebühren und Entgelte
16
17
Weitere und nicht aufteilbare Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
18
19
Ersatz von Verwaltungs- und Betriebsausgaben
2
Kollekten, Opfer und Einnahmen besonderer Art
21
Kollekten, Opfer
22
Spenden und dergl.
23
Bußgelder
24
Einnahmen aus Sonderhaushalten
25
Einnahmen aus der Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen
26
27
28
29
Abwicklung der Vorjahre (Überschüsse)
3
Vermögenswirksame Einnahmen
31
Entnahmen aus Rücklagen, Fonds, Stiftungen, Anteilsbetrag des ordentlichen Haushalts
32
Darlehensrückflüsse
33
Rückflüsse von Kapitaleinlagen, Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen
34
Erlöse aus der Veräußerung von Sachen und der Ablösung von Rechten
35
Kollekten, Opfer, Spenden und dergl. für Investitionen
36
Zuweisungen und Umlagen für Investitionen aus dem kirchlichen Bereich
37
Zuschüsse von Dritten für Investitionen
38
Schuldenaufnahme
39
Abwicklung der Vorjahre (Überschüsse)
#

Ausgaben

4
Personalausgaben
41
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit
42
Dienstbezüge
43
Leistungen an Versorgungseinrichtungen
44
Versorgungsbezüge und dergl.
45
Kosten für Vertretungen und Aushilfen
46
Beihilfen, Unterstützungen
47
Wohnungsfürsorge
48
Stationsgelder an Bruder- und Mutterhäuser, Schwesternverbände und dergl.
49
Personalbezogene Sachausgaben
5
Laufende Sachausgaben für Grundstücke, Gebäude und bewegliches Vermögen
51
Ausgaben für die Unterhaltung der Grundstücke, Gebäude und Anlagen
52
Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Anlagen
53
Mieten und Pachten
54
Ausgaben für die Haltung von Fahrzeugen
55
Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
56
Ausgaben für Bibliotheken, Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen
57
58
59
6
Weitere sächliche Verwaltungs- und Betriebsausgaben
61
Reisekosten
62
Fernmeldekosten
63
Weiterer Geschäftsaufwand
64
Ausgaben für Aus-, Fort- und Weiterbildung
65
Ausgaben für Lehr- und Lernmittel
66
Ausgaben für Verbrauchsmittel
67
Weitere und nicht aufteilbare Verwaltungs- und Betriebsausgaben
68
Verfügungsmittel
69
Ersatz von Verwaltungs- und Betriebsausgaben
7
Steuern, Zuweisungen und Umlagen, Zuschüsse
71
Kirchensteuern
72
Finanzausgleichsleistungen
73
Andere allgemeine Zuweisungen und Umlagen im kirchlichen Bereich
74
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen im kirchlichen Bereich
75
Zuschüsse an Dritte
76
Zuweisungen und Umlagen für Investitionen im kirchlichen Bereich
77
Zuschüsse an Dritte für Investitionen
78
Leistungen aus Baulast, Patronat und dergl.
79
Zuwendungen an natürliche Personen
8
Ausgaben besonderer Art
81
82
83
84
Ausgaben an Sonderhaushalte
85
Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen
86
Verstärkungsmittel
87
Anteilsbetrag des ordentlichen Haushalts
88
Zinsausgaben
89
Abwicklung der Vorjahre, Fehlbeträge
9
Vermögenswirksame Ausgaben
91
Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stiftungen
92
Darlehensgewährung
93
Kapitaleinlagen, Erwerb von Beteiligungen
94
Erwerb von Sachen,Ablösung von Lasten
95
Ausgaben für Baumaßnahmen
96
97
98
Tilgungsausgaben
99
Abwicklung der Vorjahre, Fehlbeträge (vermögenswirksam)
#

Einteilung der Untergruppen

#

Einnahmen

0
Steuern, Zuweisungen und Umlagen, Zuschüsse
01
Kirchensteuern
011
Kirchen-Lohnsteuer
012
Kirchen-Einkommensteuer
013
Kirchen-Vermögensteuer
014
Grenzgänger-Kirchensteuerausgleich und dergl.
015
Kirchen-Grundsteuer
016
Kirchgeld
017
*
018
019
Sonstige Kirchensteuern
02
Finanzausgleichsleistungen
021
Finanzausgleichsleistungen von Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbänden
022
Finanzausgleichsleistungen von Kirchenkreisen (-bezirken)
023
Finanzausgleichsleistungen von Landeskirchen
024
Finanzausgleichsleistungen von der EKU, der VELK, dem Bund reformierter Kirchen
025
Finanzausgleichsleistungen von der Evangelischen Kirche in Deutschland
03
Andere allgemeine Zuweisungen und Umlagen aus dem kirchlichen Bereich
031
Allgemeine Zuweisungen und Umlagen von Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbänden
032
Allgemeine Zuweisungen und Umlagen von Kirchenkreisen (-bezirken)
033
Allgemeine Zuweisungen und Umlagen von Landeskirchen
034
Allgemeine Zuweisungen und Umlagen von der EKU, der VELK, dem Bund reformierter Kirchen
035
Allgemeine Zuweisungen und Umlagen von der Evangelischen Kirche in Deutschland
036
Allgemeine Zuweisungen und Umlagen vom Diakonischen Werk
037
*
038
*
039
Allgemeine Zuweisungen und Umlagen aus dem sonstigen kirchlichen Bereich
04
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen aus dem kirchlichen Bereich
041
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen von Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbänden
042
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen von Kirchenkreisen (-bezirken)
043
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen von Landeskirchen
044
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen von der EKU, der VELK, dem Bund reformierter Kirchen
045
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen von der EKD
046
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen vom Diakonischen Werk
047
*
048
049
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen aus dem sonstigen kirchlichen Bereich
05
Zuschüsse von Dritten
051
Zuschüsse vom Bund
052
Zuschüsse von Ländern
053
Zuschüsse von Gemeindeverbänden
054
Zuschüsse von politischen Gemeinden
055
Zuschüsse von sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts
056
*
057
058
059
Sonstige Zuschüsse
06
07
08
Leistungen aus Baulast, Patronat und dergl.
081
Leistungen von kirchlichen Baulastträgern
082
Leistungen von staatlichen und kommunalen Baulastträgern
083
Leistungen von sonstigen Baulastträgern
084
*
085
086
Patronatsleistungen
087
*
088
089
Sonstige baulast- und patronatsähnliche Leistungen
09
1
Einnahmen aus Vermögen, Verwaltung und Betrieb
11
Einnahmen aus Geldvermögensanlagen und Beteiligungen
111
Geldvermögensanlagen und Beteiligungen bei Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbänden
112
Geldvermögensanlagen und Beteiligungen bei Kirchenkreisen (-bezirken)
113
Geldvermögensanlagen und Beteiligungen bei Landeskirchen
114
Geldvermögensanlagen und Beteiligungen bei kirchlichen Kreditinstituten und Versorgungskassen
115
Geldvermögensanlagen und Beteiligungen im sonstigen kirchlichen Bereich
116
Innere Verschuldung
117
Geldvermögensanlagen und Beteiligungen bei Gebietskörperschaften
118
Geldvermögensanlagen und Beteiligungen bei öffentlichen und privaten Geld- und Kreditinstituten
119
Sonstige Geldvermögensanlagen und Beteiligungen
12
Einnahmen aus Grundvermögen und Rechten
121
Mietzins
122
Dienstwohnungsvergütungen
123
Pachtzins
124
Erbbauzins
125
Verkaufserlöse
126
Nutzungsentschädigungen
127
Förderzinsen, Mutungsgeld
128
Gerechtsame, Gefälle u. Ä.
129
Sonstige Einnahmen aus Grundvermögen und Rechten
13
Verwaltungsgebühren
131
Kirchenregistergebühren
132
Gebühren für Amtshandlungen der Pfarrer
133
Prüfungsgebühren
134
*
135
136
137
*
138
*
139
Sonstige Verwaltungsgebühren
14
Benutzungsgebühren und -entgelte
141
Schulgeld, Elternbeiträge
142
Wäschegeld
143
Entgelt für Verpflegung und Unterkunft
144
*
145
Bestattungsgebühren
146
Grabberechtigungsgebühren
147
Grabmalgebühren
148
*
149
Sonstige Benutzungsgebühren und -entgelte
15
Sonstige Gebühren und Entgelte
151
Pflegegeld
152
Eintrittsgeld, Besichtigungsgebühren
153
Leihgebühren
154
Tagungskostenbeiträge
155
Grabpflegeentgelte
156
*
157
158
159
Andere sonstige Gebühren und Entgelte
16
17
Weitere und nicht aufteilbare Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
171
Einnahmen aus Veröffentlichungen
172
Einnahmen aus Schriftenvertrieb
173
Verkaufserlöse
174
Mitgliedsbeiträge
175
*
176
177
Versicherungsleistungen
178
Schadenersatzleistungen
179
Sonstige weitere und nicht aufteilbare Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
18
19
Ersatz von Verwaltungs- und Betriebsausgaben
191
Ersatz von Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbänden
192
Ersatz von Kirchenkreisen (-bezirken)
193
Ersatz von Landeskirchen
194
*
195
Ersatz aus dem sonstigen kirchlichen Bereich
196
Innere Verrechnungen
197
Ersatz von Gebietskörperschaften
198
*
199
Sonstiger Ersatz
2
Kollekten, Opfer und Einnahmen besonderer Art
21
Kollekten, Opfer
211
Kollekten, Opfer
212
Armenopfer
22
Spenden und dergl.
221
Spenden
222
Schenkungen, Erbschaften, Vermächtnisse
23
Bußgelder
24
Einnahmen aus Sonderhaushalten
241
Ablieferungen der Sonderhaushalte
242
Zuführungen an Sonderhaushalte
25
Einnahmen aus der Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährsverträgen
26
27
28
29
Abwicklung der Vorjahre (Überschüsse)
3
Vermögenswirksame Einnahmen
31
Entnahmen aus Rücklagen, Fonds, Stiftungen; Anteilsbetrag des ordentlichen Haushalts
311
Entnahmen aus Rücklagen, Fonds
312
Entnahmen aus Stiftungen
313
314
315
316
317
318
319
Anteilsbetrag des ordentlichen Haushalts
32
Darlehensrückflüsse
321
Darlehensrückflüsse von Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbänden
322
Darlehensrückflüsse von Kirchenkreisen (-bezirken)
323
Darlehensrückflüsse von Landeskirchen
324
Darlehensrückflüsse von kirchlichen Kreditinstituten und Versorgungskassen
325
Darlehensrückflüsse aus dem sonstigen kirchlichen Bereich
326
*
327
Darlehensrückflüsse von Gebietskörperschaften
328
*
329
Sonstige Darlehensrückflüsse
33
Rückflüsse von Kapitaleinlagen, Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen
331
Kapitalrückflüsse und Veräußerung von Beteiligungen bei Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbänden
332
Kapitalrückflüsse und Veräußerung von Beteiligungen bei Kirchenkreisen (-bezirken)
333
Kapitalrückflüsse und Veräußerung von Beteiligungen bei Landeskirchen
334
Kapitalrückflüsse und Veräußerung von Beteiligungen bei kirchlichen Kreditinstituten und Versorgungskassen
335
Kapitalrückflüsse und Veräußerung von Beteiligungen im sonstigen kirchlichen Bereich
336
*
337
Kapitalrückflüsse und Veräußerung von Beteiligungen bei Gebietskörperschaften
338
Kapitalrückflüsse und Veräußerung von Beteiligungen bei öffentlichen und privaten Geld- und Kreditinstituten
339
Sonstige Kapitalrückflüsse und Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen
34
Erlöse aus der Veräußerung von Sachen und der Ablösung von Rechten
341
Veräußerung von unbeweglichen Sachen
342
Veräußerung von beweglichen Sachen
343
Ablösung von Rechten
344
345
346
347
348
349
35
Kollekten, Opfer, Spenden und dergl. für Investitionen
351
Kollekten, Opfer
352
Spenden
353
Schenkungen, Erbschaften, Vermächtnisse
354
355
356
357
358
359
36
Zuweisungen und Umlagen für Investitionen aus dem kirchlichen Bereich
361
Zuweisungen und Umlagen für Investitionen von Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbänden
362
Zuweisungen und Umlagen für Investitionen von Kirchenkreisen (-bezirken)
363
Zuweisungen und Umlagen für Investitionen von Landeskirchen
364
Zuweisungen und Umlagen für Investitionen von der EKU, der VELK, dem Bund reformierter Kirchen
365
Zuweisungen und Umlagen für Investitionen von der EKD
366
Zuweisungen und Umlagen für Investitionen vom Diakonischen Werk
367
*
368
369
Zuweisungen und Umlagen für Investitionen aus dem sonstigen kirchlichen Bereich
37
Zuschüsse von Dritten für Investitionen
371
Zuschüsse für Investitionen vom Bund
372
Zuschüsse für Investitionen von Ländern
373
Zuschüsse für Investitionen von Gemeindeverbänden
374
Zuschüsse für Investitionen von politischen Gemeinden
375
Zuschüsse für Investitionen von sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts
376
*
377
378
379
Sonstige Zuschüsse für Investitionen
38
Schuldenaufnahmen
381
Schuldenaufnahmen bei Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbänden
382
Schuldenaufnahmen bei Kirchenkreisen (-bezirken)
383
Schuldenaufnahmen bei Landeskirchen
384
Schuldenaufnahmen bei kirchlichen Kreditinstituten und Versorgungskassen
385
Schuldenaufnahmen imsonstigen kirchlichen Bereich
386
Innere Schuldenaufnahmen
387
Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften
388
Schuldenaufnahmen bei öffentlichen und privaten Kreditinstituten
389
Sonstige Schuldenaufnahmen
39
Abwicklung der Vorjahre, Überschüsse (vermögenswirksam)
#

Ausgaben

4
Personalausgaben
41
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit
42
Dienstbezüge
421
Bezüge der Pfarrer
422
Bezüge der Beamten
423
Vergütungen (einschließlich Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur zusätzlichen Altersversorgung)
424
Löhne (einschließlich Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur zusätzlichen Altersversorgung)
425
Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtliche Tätigkeit
426
*
427
428
429
Sonstige Dienstbezüge
43
Leistungen an Versorgungseinrichtungen
431
Beiträge zur Versorgungskasse der Pfarrer
432
Beiträge zur Versorgungskasse der Beamten
433
Umlagen zur zusätzlichen Altersversorgung der Angestellten
434
Umlagen zur zusätzlichen Altersversorgung der Lohnempfänger
435
Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
436
Abgaben nach dem Schwerbehindertengesetz
437
438
Konkursausfallgeld
439
Sonstige Leistungen an Versorgungseinrichtungen
44
Versorgungsbezüge und dergl.
441
Versorgungsbezüge der Pfarrer
442
Versorgungsbezüge der Beamten
443
Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen der Pfarrer
444
Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen der Beamten
445
Renten für Angestellte
446
Renten für Lohnempfänger
447
*
448
Vorruhestandsbezüge
449
Sonstige Versorgungsbezüge und dergl.
45
Kosten für Vertretungen und Aushilfen
451
Vakanzkosten
452
Vertretungskosten
453
Kosten für Aushilfen
454
*
455
456
457
458
459
Sonstige Kosten für Vertretungen und Aushilfen
46
Beihilfen, Unterstützungen
461
Beihilfen nach Beihilfegrundsätzen
462
Erziehungsbeihilfen
463
*
464
Unterstützungen
465
Fürsorgeleistungen
466
*
467
468
469
Sonstige Beihilfen und Unterstützungen
47
Wohnungsfürsorge
471
*
472
473
474
475
476
477
478
479
48
Stationsgelder an Bruder- und Mutterhäuser, Schwesternverbände und dergl.
481
Stationsgelder
482
Haushaltsgelder
483
*
484
485
486
487
488
489
49
Personalbezogene Sachausgaben
491
Trennungsgeld, Umzugskostenvergütung
492
Fahrkostenzuschüsse
493
Reisebeihilfen
494
Mietzinsentschädigungen
495
Bekleidungsgeld
496
Zuschüsse zur Aus- und Fortbildung
497
Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung, Verpflegungszuschüsse
498
Zuschuss zu Gemeinschaftsveranstaltungen und Förderung der Betriebsgemeinschaft
499
Sonstige personalbezogene Sachausgaben
5
Laufende Sachausgaben für Grundstücke, Gebäude und bewegliches Vermögen
51
Ausgaben für die Unterhaltung der Grundstücke, Gebäude und Anlagen
511
Unterhaltung der Grundstücke und Außenanlagen
512
Unterhaltung der Gebäude
513
514
515
516
517
518
519
52
Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Anlagen
521
Heizung
522
Reinigung
523
Wasser, Gas, Strom
524
Grundsteuer, sonstige Grundstücksabgaben
525
Versicherungsprämien
526
Bewachung
527
*
528
529
Sonstige Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Anlagen
53
Mieten und Pachten
531
Mietzins
532
Pachtzins
533
Erbbauzins
534
535
536
Nutzungsentschädigungen
537
538
539
54
Ausgaben für die Haltung von Fahrzeugen
541
Unterhaltung und Betrieb
542
Steuern und Versicherung
543
544
545
546
547
548
549
55
Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
551
Beschaffung und Unterhaltung der technischen Geräte
552
Beschaffung und Unterhaltung von Ausstattungs- und Gebrauchsgegenständen
553
Beschaffung undPflege von Wäsche
554
Beschaffung und Unterhaltung von Spiel- und Beschäftigungsmaterial
56
Ausgaben für Bibliotheken, Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen
561
Beschaffung und Unterhaltung von Büchern
562
Beschaffung und Unterhaltung von Kunst- und Sammlungsgegenständen
563
564
565
566
567
568
569
57
58
59
6
Weitere sächliche Verwaltungs- und Betriebsausgaben
61
Reisekosten
611
Reisekosten
612
Fuhrkosten
613
614
615
616
617
618
619
62
Fernmeldekosten
63
Weiterer Geschäftsaufwand
631
Geschäftsbedarf
632
Bücher, Zeitschriften, Landkarten
633
Porto
634
*
635
636
637
Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten
638
639
Sonstiger weiterer Geschäftsaufwand
64
Ausgaben für Aus-, Fort- und Weiterbildung
641
Unterbringungs- und Verpflegungskosten
642
Honorare, Unterrichtsgelder
643
*
644
645
646
647
648
649
Sonstige Ausgaben für Aus-, Fort- und Weiterbildung
65
Ausgaben für Lehr- und Lernmittel
651
Fachbücher und -zeitschriften
652
Sonstige Lehr- und Lernmittel
653
654
655
656
657
658
659
66
Ausgaben für Verbrauchsmittel
661
Abendmahlsbrot und -wein
662
Kerzen, Blumenschmuck und dergl.
663
Trau- und Konfirmandenbibeln
664
Verteilschriften u. Ä.
665
Saat- und Pflanzgut
666
Mittel für Gesundheitspflege
667
Rohmaterial zur Verarbeitung
668
Lebensmittel
669
Sonstige Verbrauchsmittel
67
Weitere und nicht aufteilbare Verwaltungs- und Betriebsausgaben
671
Kosten für Veröffentlichungen und Dokumentation
672
Bekanntmachungskosten
673
Leihgebühren
674
Mitgliedsbeiträge
675
Dienstleistungen Dritter
676
Steuern
677
Versicherungsprämien
678
Schadenersatzleistungen
679
Sonstige weitere und nicht aufteilbare Verwaltungs- und Betriebsausgaben
68
Verfügungsmittel
69
Ersatz von Verwaltungs- und Betriebsausgaben
691
Ersatz an Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbände
692
Ersatz an Kirchenkreise (-bezirke)
693
Ersatz an Landeskirchen
694
695
Ersatz an den sonstigen kirchlichen Bereich
696
Innere Verrechnungen
697
Ersatz an Gebietskörperschaften
698
699
Sonstiger Ersatz
7
Steuern, Zuweisungen und Umlagen, Zuschüsse
71
Kirchensteuern
711
Kirchensteuer-Rückzahlungen
714
Grenzgänger-Kirchensteuerausgleich und dergl.
72
Finanzausgleichsleistungen
721
Finanzausgleichsleistungen an Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbände
722
Finanzausgleichsleistungen an Kirchenkreise (-bezirke)
723
Finanzausgleichsleistungen an Landeskirchen
724
Finanzausgleichsleistungen an EKU, VELK, Bund reformierter Kirchen
725
Finanzausgleichsleistungen an die EKD
73
Andere allgemeine Zuweisungen und Umlagen im kirchlichen Bereich
731
Allgemeine Zuweisungen und Umlagen an Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbände
732
Allgemeine Zuweisungen und Umlagen an Kirchenkreise (-bezirke)
733
Allgemeine Zuweisungen und Umlagen an Landeskirchen
734
Allgemeine Zuweisungen und Umlagen an EKU, VELK, Bund reformierter Kirchen
735
Allgemeine Zuweisungen und Umlagen an die EKD
736
Allgemeine Zuweisungen und Umlagen an Diakonisches Werk
737
*
738
739
Allgemeine Zuweisungen und Umlagen an den sonstigen kirchlichen Bereich
74
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen im kirchlichen Bereich
741
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen an Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbände
742
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen an Kirchenkreise (-bezirke)
743
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen an Landeskirchen
744
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen an EKU, VELK, Bund reformierter Kirchen
745
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen an die EKD
746
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen an Diakonisches Werk
747
*
748
749
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen an den sonstigen kirchlichen Bereich
75
Zuschüsse an Dritte
751
Zuschüsse an den Bund
752
Zuschüsse an die Länder
753
Zuschüsse an Gemeindeverbände
754
Zuschüsse an politische Gemeinden
755
Zuschüsse an sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts
756
*
757
758
759
Sonstige Zuschüsse
76
Zuweisungen und Umlagen für Investitionen im kirchlichen Bereich
761
Zuweisungen und Umlagen für Investitionen an Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbände
762
Zuweisungen und Umlagen für Investitionen an Kirchenkreise (-bezirke)
763
Zuweisungen und Umlagen für Investitionen an Landeskirchen
764
Zuweisungen und Umlagen für Investitionen an EKU, VELK, Bund reformierter Kirchen
765
Zuweisungen und Umlagen für Investitionen an die EKD
766
Zuweisungen und Umlagen für Investitionen an Diakonisches Werk
767
*
768
769
Zuweisungen und Umlagen für Investitionen an den sonstigen kirchlichen Bereich
77
Zuschüsse an Dritte für Investitionen
771
Zuschüsse für Investitionen an den Bund
772
Zuschüsse für Investitionen an Länder
773
Zuschüsse für Investitionen an Gemeindeverbände
774
Zuschüsse für Investitionen an politische Gemeinden
775
Zuschüsse für Investitionen an sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts
776
*
777
778
779
Sonstige Zuschüsse für Investitionen
78
Leistungen aus Baulast, Patronat und dergl.
781
Leistungen aus Baulast an kirchlichen Bereich
782
Leistungen aus Baulast an öffentlichen Bereich
783
Leistungen aus Baulast an Sonstige
784
*
785
786
Patronatsleistungen
787
788
789
Sonstige baulast- und patronatsähnliche Leistungen
79
Zuwendungen an natürliche Personen
791
Zuwendungen zur Aus- und Fortbildung
792
*
793
794
795
796
Einzelbeihilfen, Unterstützungen
797
798
799
Sonstige Zuwendungen
8
Ausgaben besonderer Art
81
82
83
84
Ausgaben an Sonderhaushalte
841
Zuführungen an Sonderhaushalte
(842
Ablieferungen der Sonderhaushalte)
85
Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen
86
Verstärkungsmittel
87
Anteilsbetrag des ordentlichen Haushalts
88
Zinsausgaben
881
Zinsausgaben an Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbände
882
Zinsausgaben an Kirchenkreise (-bezirke)
883
Zinsausgaben an Landeskirchen
884
Zinsausgaben an kirchliche Kreditinstitute und Versorgungskassen
885
Zinsausgaben an den sonstigen kirchlichen Bereich
886
Zinsausgaben für Innere Schulden
887
Zinsausgaben an Gebietskörperschaften
888
Zinsausgaben an öffentliche und private Kreditinstitute
889
Sonstige Zinsausgaben
89
Abwicklung der Vorjahre (Fehlbeträge)
9
Vermögenswirksame Ausgaben
91
Zuführungen an Rücklagen, Fonds, Stiftungen
911
Zuführungen an Rücklagen, Fonds
912
Zuführungen an Stiftungen
913
914
915
916
917
918
919
92
Darlehnsgewährung
921
Darlehen an Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbände
922
Darlehen an Kirchenkreise (-bezirke)
923
Darlehen an Landeskirchen
924
Darlehen an kirchliche Kreditinstitute und Versorgungskassen
925
Darlehen an den sonstigen kirchlichen Bereich
926
*
927
Darlehen an Gebietskörperschaften
928
929
Sonstige Darlehen
93
Kapitaleinlagen, Erwerb von Beteiligungen
931
Kapitaleinlagen und Erwerb von Beteiligungen bei Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbänden
932
Kapitaleinlagen und Erwerb von Beteiligungen bei Kirchenkreisen (-bezirken)
933
Kapitaleinlagen und Erwerb von Beteiligungen bei Landeskirchen
934
Kapitaleinlagen und Erwerb von Beteiligungen bei kirchlichen Kreditinstituten und Versorgungskassen
935
Kapitaleinlagen und Erwerb von Beteiligungen im sonstigen kirchlichen Bereich
936
*
937
Kapitaleinlagen und Erwerb von Beteiligungen bei
938
Kapitaleinlagen und Erwerb von Beteiligungen bei öffentlichen und privaten Geld- und Kreditinstituten
939
Sonstige Kapitaleinlagen und Erwerb von sonstigen Beteiligungen
94
Erwerb von Sachen, Ablösung von Lasten
941
Erwerb von unbeweglichen Sachen
942
Erwerb von beweglichen Sachen
943
Ablösung von Lasten
944
945
946
947
948
949
95
Ausgaben für Baumaßnahmen
96
97
98
Tilgungsausgaben
981
Tilgungsausgaben an Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbände
982
Tilgungsausgaben an Kirchenkreise (-bezirke)
983
Tilgungsausgaben an Landeskirchen
984
Tilgungsausgaben an kirchliche Kreditinstitute und Versorgungskassen
985
Tilgungsausgaben an den sonstigen kirchlichen Bereich
986
Tilgungsausgaben für Innere Schulden
987
Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften
988
Tilgungsausgaben an öffentliche und private Kreditinstitute
989
Sonstige Tilgungsausgaben
99
Abwicklung der Vorjahre (Fehlbeträge)
#

Anlage 4

#

Zuordnungsrichtlinien zum Gruppierungsplan

##

0
Steuern, Zuweisungen und Umlagen, Zuschüsse

01
Kirchensteuern
Die Gruppe 01 umfasst die gesamten Kirchensteuer-Einnahmen, und zwar auch die, die aus Zweckmäßigkeitsgründen zunächst in Verwahrrechnungen außerhalb der Haushaltsrechnung erfasst und von dort an die einzelnen Steuergläubiger verteilt werden.
Werden die gesamten Kirchensteuer-Einnahmen in der Haushaltsrechnung einer Körperschaft vereinnahmt und von dort aus verteilt, so sind die Anteile der anderen Steuergläubiger als Finanzausgleichsleistungen oder sonstige allgemeine Zuweisungen zu behandeln, damit die Einnahmen nicht doppelt als Kirchensteuer-Einnahmen nachgewiesen werden.
011
Kirchensteuer-Einnahmen aus Zuschlägen zur Lohn-/Einkommensteuer und zur Vermögensteuer.
013
Sollte eine getrennte Erfassung nicht möglich sein, so ist das gesamte Aufkommen dieser Steuern unter der Gruppierungsnummer 011 nachzuweisen.
014
Einnahmen aus der Erstattung von Kirchensteuern zwischen den Landeskirchen bzw. Kirchensteuerverteilungsstellen. Siehe auch Erläuterung zu Untergruppe 714.
015
Kirchensteuer-Einnahmen aus Zuschlägen zu Grundsteuermessbeträgen.
02
Finanzausgleichsleistungen
Finanzausgleichsleistungen sind Zuweisungen aufgrund von Finanzausgleichsgesetzen oder -vereinbarungen, die – ohne Zweckbindung an einen Aufgabenbereich (Funktion) – dem Gesamthaushalt einer kirchlichen Körperschaft des öffentlichen Rechts als allgemeine Deckungsmittel zugeführt werden.
03
Andere allgemeine Zuweisungen und Umlagen aus dem kirchlichen Bereich
Zum kirchlichen Bereich im Sinne des Gruppierungsplans gehören:
außer den anerkannten christlichen Kirchen alle Zusammenschlüsse, Vereinigungen, Einrichtungen und Werke innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die kirchliche Aufgaben und Dienste wahrnehmen oder unterstützen.
Allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen sind Zahlungen mit und ohne Rechtsanspruch, die ohne Zweckbindung als allgemeine Deckungsmittel für den Gesamthaushalt bestimmt sind (allgemeine Finanzhilfen), z. B. Kirchenkreisumlagen, Zweckverbandsumlagen, Gesamtverbandsumlagen, Kirchspielsumlagen.
031 bis 035
Hierher gehören
die evangelisch-kirchlichen Körperschaften des öffentlichen Rechts
mit ihren unselbstständigen Einrichtungen und Werken,
die Evangelische Kirche Deutschlands mit ihren unselbstständigen Einrichtungen und Werken,
die Zusammenschlüsse von Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland.
036
Unter dem Diakonischen Werk sind sowohl das „Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland“ und die Diakonischen Werke der einzelnen Landeskirchen usw. als auch die selbstständigen diakonischen Einrichtungen jeder Art zu verstehen.
039
Hierher gehören, sofern nicht die Untergruppen 037 und 038 benützt werden sollen, kirchliche Einrichtungen und Gemeinschaften wie das Nationalkomitee des Lutherischen Weltbundes, der Ökumenische Rat der Kirchen, die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland mit den angeschlossenen Kirchen und religiösen Gemeinschaften, landeskirchliche und andere Bekenntnisgemeinschaften, selbstständige kirchliche Werke wie die Missionsgesellschaften, die Arbeitsgemeinschaft für Weltmission, der Deutsche Evangelische Kirchentag, die Akademien, der Evangelische Presseverband, die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend Deutschlands, die Studentengemeinden, der Reichsverband des CVJM, das Gustav-Adolf-Werk, der Martin-Luther-Bund, der Evangelische Bund, die Kirchengemeinden deutscher Sprache im Ausland, die sogenannten Jungen Kirchen usw., ferner
kirchliche Freundes- und Förderkreise, wie zur Durchführung oder Unterstützung kirchlicher Einrichtungen, Aufgaben oder Veranstaltungen gebildete rechtsfähige oder nichtrechtsfähige Vereine (z. B. Bauverein), lose Zusammenschlüsse von Gemeindegliedern, lose oder feste Zusammenschlüsse kirchlicher Gruppen (Jugendkreise, Chöre).
An kirchliche Körperschaften dürften vom Diakonischen Werk, von kirchlichen Einrichtungen, Gemeinschaften, Freundes- und Fördererkreisen u. Ä. in der Regel nur Zuweisungen für bestimmte Aufgaben oder Dienste (Funktionen) gewährt werden (zweckgebundene Zuweisungen).
04
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen aus dem kirchlichen Bereich
Zweckgebundene Zuweisungen sind Zuweisungen mit Bindung an eine bestimmte Aufgabe (Funktion), und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie der Finanzierung der Aufgabe allgemein (Pauschalzuweisungen) oder der Finanzierung einzelner Ausgaben (z. B. Personalkosten, Heizungskosten) dienen (spezielle, gezielte Finanzhilfen).
Zuweisungen für Investitionen siehe Gruppe 36.
Sollte eine Unterscheidung der zweckgebundenen Zuweisungen nach Pauschalzuweisungen und Zuweisungen für einzelne Ausgaben örtlich notwendig sein, so kann dies durch Anfügen einer vierten Ziffer (1 bis 9) an die Gruppierungsnummer geschehen.
05
Zuschüsse von Dritten
Zuweisungen sind Zahlungen innerhalb des kirchlichen Bereichs, Zuschüsse sind Zahlungen vom bzw. an den sonstigen (öffentlichen und privaten) Bereich.
Zuschüsse für Investitionen siehe Gruppe 37.
051
Zuschüsse des Bundes und seiner Einrichtungen und Unternehmen, z. B. für die Jugendarbeit, die Erwachsenenbildung, die Militärseelsorge.
052
Zuschüsse der Länder, ihrer Einrichtungen und Unternehmen, z. B. Staatsleistungen (Dotationen) und andere Zuschüsse (z. B. für die Jugendarbeit, die Erwachsenenbildung, im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes).
053
Gemeindeverbände sind aus kommunalen Körperschaften zusammengesetzte Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltungsbefugnissen: Landkreise, Ämter, Gesamtgemeinden, Bezirke, Bezirksverbände, Landschaftsverbände.
054
Zuschüsse der bürgerlichen Gemeinden, ihrer Einrichtungen oder Unternehmen, z. B. zum Betrieb von Kindergärten und Krankenpflegestationen, für die Jugendarbeit, für Mütter- und Altenerholung, für Altenfeiern.
055
Zuschüsse von Zweckverbänden, Wohlfahrtsverbänden, Rentenversicherungsanstalten, Ortskrankenkassen, Stiftungen, z. B. zum Betrieb von Kindergärten und Schwesternstationen.
08
Leistungen aus Baulast, Patronat und dergl.
Leistungen aufgrund diesbezüglicher Verträge oder Vereinbarungen oder Gewohnheitsrechts (Herkommen).
Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei diesen Leistungen in der Regel um Zuwendungen für den regelmäßigen Bedarf handelt. Zuwendungen für Investitionen wären unter den Gruppen 36 oder 37 nachzuweisen.
Eine Aufteilung der Patronatsleistungen ist nicht vorgesehen, alle derartigen Leistungen sind unter 086 zu erfassen.
#

1
Einnahmen aus Vermögen, Verwaltung und Betrieb

11
Einnahmen aus Geldvermögensanlagen und Beteiligungen
Zinsen, Dividenden, Kursgewinne u. Ä., Einnahmen aus Geldvermögen und Beteiligungen.
Geldvermögensanlagen sind Giro-, Festgeld-, Sparguthaben, andere ausgeliehene Gelder, Schuldbuchforderungen, in der Regel auch Aktien, Pfandbriefe und andere Wertpapiere.
Die Beteiligung besteht regelmäßig im Erwerb oder Besitz eines Anteils am Kapital eines Unternehmens. Sie ist also eine Kapitalbeteiligung und besteht bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in einem Anteil am Stammkapital, bei der Aktiengesellschaft in dem Besitz von Aktien, bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien in dem Besitz von Aktien oder als persönlich haftender Teilhaber, bei Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften im
Geschäftsguthaben. Eine Beteiligung liegt jedoch nur dann vor, wenn die Absicht besteht, Teilhaber des Unternehmens zu werden. Ein Aktienkauf, der lediglich dem Zweck der Geldanlage dient, erfüllt die Voraussetzungen der Beteiligung nicht. Selbst der Erwerb von Geschäftsanteilen bei Genossenschaften wird dann nicht als Beteiligung anzusehen sein, wenn er sich auf das Mindestmaß dessen beschränkt, was nach der Satzung der Genossenschaft für die Beteiligung an ihr erforderlich ist, um die normale Benutzung der genossenschaftlichen Einrichtungen zu ermöglichen.
114
Unter kirchlichen Kreditinstituten sind auch Einrichtungen wie landeskirchliche oder kirchenkreisliche Zusammenfassungen von Vermögensteilen von Kirchengemeinden zur besseren Nutzung zu verstehen(Kirchengutfonds).
116
Von einer inneren Verschuldung spricht man, wenn Rücklagemittel vorübergehend für einen anderen Zweck als den, für den die Rücklage gebildet worden ist, in Anspruch genommen werden (innerer Kassenkredit, innerer Zwischenkredit, inneres Darlehen).
117
Gebietskörperschaften sind Körperschaften, die außer einer Personengesamtheit ein bestimmtes Gebiet als unentbehrliche Grundlage haben: Bund, Länder, Gemeindeverbände, Gemeinden.
118
Geld- und Kreditinstitute sind die Sparkassen, öffentliche Banken (Bundesbank, Landeszentralbanken, Girozentralen, Hypothekenbanken, Landeskreditanstalten) und die Privatbanken.
12
Einnahmen aus Grundvermögen und Rechten
123
Auch Jagd- und Fischereipachtzins,
125
Erlöse aus dem Verkauf von Holz, Obst, Gras usw.
126
Einnahmen aus Gestattungsverträgen, Dienstbarkeiten.
127
Entschädigungen für die Ausbeutung von Bodenbestandteilen wie Kali, Erdöl, Erdgas, Sand, Kies, Torf und dergl.
128
Besoldungsleistungen und andere Leistungen alten Rechts, Anteile aus Realgemeinden.
13
Verwaltungsgebühren
Verwaltungsgebühren sind Entgelte für bestimmte Amtshandlungen (z. B. Beurkundungsgebühren, Schreibgebühren, Tauf-, Trau-, Konfirmations-, Beerdigungsgebühren).
Beratungsgebühren. Hierher gehören auch pauschalierte Zahlungen.
14
Benutzungsgebühren und -entgelte
Benutzungsgebühren und -entgelte sind öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Entgelte für die Benutzung einer Einrichtung.
141
Z. B. Elternbeiträge für Kindergarten, Schule, Internat.
143
Entgelte für Verpflegung und Unterkunft in kirchlichen Einrichtungen wie Predigerseminaren, Schulen, Kinderkrippen usw.
15
Sonstige Gebühren und Entgelte
151
Nicht regelmäßig wiederkehrende Einnahmen aus der Pflege von Kranken und Alten.
154
Teilnehmerbeiträge für Tagungen.
155
Hierher gehören nicht Grabpflegestiftungen und Entnahmen aus Grabpflegerücklagen (siehe Gruppen 31 bzw. 35).
17
Weitere und nicht aufteilbare Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
171
Einnahmen aus der Veröffentlichung von Anzeigen in kirchlichen Zeitschriften, Gemeindebriefen und dergl.
172
Einnahmen aus dem Vertrieb von Amtsblättern, Zeitschriften, Kalendern, Büchern usw.
173
Erlöse für Altpapier, abgängige Geräte und Gebrauchsgegenstände (soweit nicht zu Hauptgruppe 3 gehörend), Abfälle usw.
174
Beiträge der Mitglieder von Krankenpflege- und Gemeindevereinen und dergl.
177
Versicherungsleistungen aus abgeschlossenen Versicherungsverträgen.
178
Schadenersatzleistungen von Dritten.
19
Ersatz von Verwaltungs- und Betriebsausgaben
Hierunter fallen sowohl
die Erstattungen, d. h. der teilweise oder volle Ersatz der Kosten, die bei der Wahrnehmung einer Aufgabe für eine andere Institution entstanden sind (z. B. Erstattung von Kosten für gemeinsame Einrichtungen, Wahlkostenerstattungen),
die inneren Verrechnungen zwischen einzelnen Verwaltungszweigen (z. B. zwischen Friedhof und allgemeiner Verwaltung),
als auch die eigentlichen Ersätze von Dritten, wie z. B. Fernsprechgebührenersatz, Heizungskostenersatz, Ersatz für die private Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen.
Wenn eine Untergliederung nach der Art der zu ersetzenden Ausgaben im Einzelfall für notwendig erachtet wird, sollte dies in der vierten Stelle der Gruppierungsziffer in folgender Weise geschehen:
1
Personalkosten,
2
Heizungskosten,
3
Fernmeldegebühren,
4
Kraftfahrzeugkosten,
5
sonstige Sachkosten.
#

2
Kollekten, Opfer und Einnahmen besonderer Art

21
Kollekten, Opfer
211
Kollekten bei Gottesdiensten und anderen kirchlichen Veranstaltungen; Kollekten für Investitionen siehe Gruppe 35.
212
Erträge der Klingelbeutelsammlung und andere besonders für diesen Zweck erbetene Opfer.
22
Spenden und dergl.
221
Einzelgaben, Erträge von Haus-, Listen- und Straßensammlungen, Erträge von Spendenbriefen und dergl. zur Deckung des regelmäßigen Bedarfs.
222
Einnahmen, die in der Regel mit besonderer Zweckbindung versehen sind. Es handelt sich hier um Einnahmen, die nicht dem Vermögen zufließen und die nicht für Investitionen bestimmt sind.
24
Einnahmen aus Sonderhaushalten
Es ist üblich oder zweckmäßig, für bestimmte Einrichtungen (z. B. für betriebswirtschaftlich abrechnende Heime, Schulen u. Ä.) oder Vermögensteile (z. B. rechtliche selbstständige Stiftungen, Pfarreivermögen) getrennte Rechnungen (Sonderkassen) zu führen. Es ist ferner notwendig bzw. möglich, dass für bestimmte, im Haushalt der Körperschaft geführte Sondervermögen (Pfarrei-, Stiftungsvermögen) oder Einrichtungen (z. B. Friedhof, Kindergarten) Sonderabschlüsse gemacht werden. In diesen Fällen sind die Ablieferungen bzw. die Überschüsse unter der Gruppierungsnummer 241 zu vereinnahmen.
Zuführungen an Sonderhaushalte siehe Untergruppe 841.
242
(Unter dieser Gruppierungsnummer können in der Rechnung des Sonderhaushalts Zuführungen der Körperschaft vereinnahmt werden.)
#

3
Vermögenswirksame Einnahmen

Vermögenswirksame Einnahmen sind Einnahmen, die vorhandene Vermögensbestände vermindern (Rücklagenentnahmen, Veräußerungserlöse, Rückflüsse von ausgeliehenem Geld) oder die dazu dienen, neues Vermögen zu schaffen (Zuweisungen, Zuschüsse usw. für Investitionen, Investitionsbeiträge des ordentlichen Haushalts, Schuldenaufnahmen).
31
Entnahmen aus Rücklagen, Fonds, Stiftungen; Anteilsbetrag des ordentlichen Haushalts
Rücklagen, Fonds, Stiftungen sind aus der Haushaltswirtschaft ausgeschiedene, gebundene Geldbestände.
311
Die Zweckbestimmung einer Rücklage ergibt sich aus der Zuordnung zur Funktion (soweit die Rücklagen nicht zentral über den Einzelplan 9 abgewickelt werden).
Wo es im Blick auf statistische Auswertungen für erforderlich gehalten wird, die Rücklagen nach der Art ihrer künftigen Verwendung zu unterscheiden, kann dies durch Verwendung der vierten Stelle in der Gruppierungsziffer geschehen. Es wird folgende Einteilung vorgeschlagen:
1
Betriebsmittelrücklage,
2
Allgemeine Ausgleichsrücklage,
3
Bürgschaftssicherungsrücklage,
4
Neubaurücklage,
5
Erneuerungsrücklage,
6
Tilgungsrücklage,
7
Versorgungsrücklagen,
8
(Allgemeines) Kapitalvermögen,
9
sonstige Rücklagen.
Siehe hierzu auch die Erläuterungen zu Abschnitt 97 des Haushaltsgliederungsplans.
312
Entnahmen aus dem Stiftungskapital (Grundstock) zur Verwendung entsprechend dem Stiftungszweck.
319
Ein Anteilsbetrag des ordentlichen Haushalts zur Finanzierung von Investitionen ist im außerordentlichen Haushalt unter dieser Gruppierungsnummer nachzuweisen.
32
Darlehensrückflüsse
Hier handelt es sich um Darlehen, die aus dem Haushalt (nicht dem Vermögen) für bestimmte Zwecke gewährt wurden (z. B. Arbeitgeberdarlehen zum Wohnungsbau, zur Kraftfahrzeugbeschaffung, Darlehen an selbständige Einrichtungen).
Die Rückflüsse sollen dem Haushalt wieder zufließen.
Soweit Geldabhebungen und Geldanlagen (Einzahlungen auf Sparkonten bei Sparkassen und Banken, Erwerb von Aktien, Pfandbriefen und anderenWertpapieren, Darlehen usw.) nicht in einer besonderen Vermögensrechnung abgewickelt werden, können sie in der Haushaltsrechnung (Abschnitt 83) unter dieser Gruppierungsnummer bzw. der Gruppierungsnummer 92 gebucht werden.
(Falls die Tilgungsrate für innere Darlehen über die Haushaltsrechnung vereinnahmt und dann die Anlegung des Betrags auf dem Sparkonto der Rücklage unter Gruppierungsnummer 92 gebucht wird, kann für die Einnahme-Buchung die Gruppierungsnummer 326 verwendet werden.)
33
Rückflüsse von Kapitaleinlagen, Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen
Beteiligungen im Sinne der Erläuterungen zu Gruppe 11 dürften in der Regel nur selten vorkommen. In der Hauptsache wird es sich um Geldanlagen handeln, die als bloße Vermögensumschichtung üblicherweise nicht in der Haushaltsrechnung, sondern in einer besonderen Vermögensrechnung abgewickelt werden.
Als Beteiligung ist auch zu behandeln die Hingabe von Geld zum gemeinsamen Erwerb von Grundstücken durch mehrere Kirchengemeinden (Ersatzlandbeschaffung).
34
Erlöse aus der Veräußerung von Sachen und der Ablösung von Rechten
341
Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken.
342
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Fahrzeuge, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und dergl.), soweit es sich nicht um Verbrauchs-, kurzlebige Gebrauchs- oder geringwertige Güter handelt. Siehe hierzu die Erläuterungen zu Gruppe 94.
343
Erlöse aus der Ablösung von Besoldungsleistungen in Geld und Natura, Gerechtsamen und dergl.
Die Ablösungsbeträge sind in der Regel dem gebundenen Kapitalvermögen zuzuführen, damit künftig der Ertrag hieraus dem Haushalt zur Verfügung steht.
35
Kollekten, Opfer, Spenden und dergl. für Investitionen
36
Zuweisungen und Umlagen für Investitionen aus dem kirchlichen Bereich
37
Zuschüsse von Dritten für Investitionen
Investitionen sind Käufe und die Selbsterstellung (Bauten) dauerhafter unbeweglicher und beweglicher Sachen, die grundsätzlich in der Vermögensrechnung oder in Bestands- und Güterverzeichnissen erfasst werden. Dazu zählen auch größere Instandsetzungen, sowie Um- und Erweiterungsbauten, die eine Erhöhung der normalen Nutzungsdauer und eine Wertsteigerung bewirken.
Unter Investitionen im Sinne des Gruppierungsplanes ist auch die Bildung von Rücklagen und anderen gebundenen Kapitalvermögen zu verstehen.
Kollekten, Opfer, Spenden, Zuweisungen und Zuschüsse, die zur Schuldentilgung bestimmt sind, fallen ebenfalls unter die Gruppen 35 bis 37.
Gegebenenfalls könnte in der vierten Stelle der Gruppierungsnummer folgende weitere Untergliederung vorgenommen werden:
1
für Baumaßnahmen,
2
zum Erwerb von unbeweglichem Vermögen,
3
zum Erwerb von beweglichem Vermögen,
4
zur Bildung oder Verstärkung von Rücklagen,
5
zur Schuldentilgung.
38
Schuldenaufnahmen
Darlehen und sonstige Kredite sind mit dem Nominalbetrag zu veranschlagen. Disagio und Geldbeschaffungskosten sind der entsprechenden Ausgabeart (88) zuzuordnen.
Im übrigen siehe die Erläuterungen zu Untergruppen 114 bis 118.
39
Abwicklung der Vorjahre
Zum haushalts- und rechnungsmäßigen Nachweis der Verwendung von Überschüssen, soweit sie dem Vermögen zufließen. Wenn Überschüsse zur Deckung der laufenden (nicht vermögenswirksamen) Ausgaben bestimmt sind, erfolgt die Verwendung systemgerechter unter Gruppierungsnummer 29.
Die rechnungsmäßige Übertragung von Kassenbeständen und -vorgriffen (Kassenmehreinnahme/-ausgaben) und die Durchschleusung von Überschüssen und Fehlbeträgen sollten im Abschnitt 99 unter den Gruppierungsnummern 29 bzw. 89 abgewickelt werden.
Falls bei der Übernahme von sogenannten Haushaltsresten (übertragbare, nicht verbrauchte Mittel) die Deckungsmittel hierfür (ein Anteil an der kassenmäßigen Mehreinnahme) gesondert in die Rechnung des folgenden Jahres übertragen werden, sollten dazu ebenfalls die Gruppierungsnummern 89 bis 29 verwendet werden.
#

4
Personalausgaben

Die Hauptgruppe 4 enthält die Dienstbezüge, Vergütungen, Löhne und personalbezogenen Sachausgaben an Personen, die in einem Dienst- oder Amtsverhältnis zur Körperschaft stehen (Geistliche, Beamte, Angestellte, Arbeiter, Aushilfs- und Vertretungskräfte, Synodale, Kirchenvorstände, Kirchengemeinderatsmitglieder usw.) sowie Versorgungsbezüge. Nicht zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für Dienstleistungen aufgrund von Werkverträgen oder anderen Auftragsformen, z. B. Honorare an Sachverständige u. ä.
41
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit
insbesondere die der Mitglieder der Organe der Körperschaften:
Aufwandsentschädigungen, Versicherungen, Reisekosten, Sitzungsgelder, Unkostenersätze, Verdienstausfallentschädigungen.
Aufwendungen für ehrenamtliche Mitarbeiter, z. B. in der Jugendarbeit, im Kindergottesdienst usw.
42
Dienstbezüge
421 bis 424
Bezüge der hauptberuflich beschäftigten ständigen und unständigen Geistlichen (Pfarrer, Pfarrverweser, Pfarrvikare, Pfarrverwalter, Pfarrhelfer, Vikare, Kandidaten usw.), der beamtenrechtlich und der privatrechtlich angestellten Mitarbeiter:
Grundgehälter einschließlich Stellenzulagen und Ortszuschlag;
tarifliche, über- und außertarifliche Vergütungen und Löhne, Festvergütungen;
Kinderzuschlag, Familienzuschlag
Dienstaufwandsentschädigungen, soweit Bestandteil der Dienstbezüge, sonst Untergruppe 499;
jährliche Sonderzuwendungen (Weihnachtszuwendungen);
Jubiläumszuwendungen;
Unterhaltszuschüsse;8#
Krankengeldzuschüsse;
Über- und Mehrstundenvergütungen; Abfindungen, Übergangsgelder;
Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur zusätzlichen Altersversorgung;
Nachversicherungsbeiträge für ausscheidende Geistliche und Beamte.
425
Vergütungen und Löhne an nebenberuflich tätige Personen, die einen Hauptberuf außerhalb dieser Tätigkeit ausüben (z. B. auch Mesner, Organisten, Chorleiter);
Vergütungen an Praktikanten;
Vergütungen für Lehraufträge;
Vergütungen für Sonderdienste;
Vergütungen an Heimarbeiter;
Honorare für Mitglieder von Prüfungskommissionen, Honorare für freie Mitarbeiter.
429
Z. B. pauschalierte Lohn- und Kirchensteuer, Steuern für Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung und Umlagen zur Zusatzversorgungskasse.
43
Leistungen an Versorgungseinrichtungen
431 und 432
Leistungen an selbstständige Versorgungskassen und -verbände für Geistliche und Beamte. Zuweisungen an einen unselbstständigen Versorgungsfonds werden unter der Gruppierungsnummer 911 gebucht.
433 und 434
Vom Mitglied (Arbeitgeber) der Zusatzversorgungskasse allein zu tragende Umlagen. Umlagen werden in der Regel zusätzlich zu dem von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam aufzubringenden Pflichtbeitrag erhoben. Die Pflichtbeiträge werden unter Gruppierungsnummer 42 gebucht.
435
Vom Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaften zu entrichtende Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung der Mitarbeiter.
44
Versorgungsbezüge und dergl.
Von der Anstellungskörperschaft unmittelbar zu zahlende Versorgungsbezüge an die ehemaligen Mitarbeiter oder ihre Hinterbliebenen (Ruhegehälter, Witwen- und Waisengelder und dergl.);
Wartestandsbezüge, Gratiale.
45
Kosten für Vertretungen und Aushilfen
Entschädigungen für die aushilfsweise Versehung vorübergehend nicht besetzter Pfarrstellen.
Entschädigungen für Urlaubs- und Krankheitsvertretung.
46
Beihilfen, Unterstützungen
Beihilfen in Krankheits-, Geburts-, Todesfällen; Erziehungsbeihilfen;Wiedereingliederungsbeihilfen;
einmalige und laufende Unterstützungen;
Unfall- und andere Fürsorgeleistungen an Mitarbeiter und ihre Angehörigen, Versorgungsempfänger oder Hinterbliebene;
Kosten von Schutzimpfungen und dergl.
47
Wohnungsfürsorge
Mietbeihilfen, Abfindungsbeiträge zur Wohnraumbeschaffung.
48
Stationsgelder an Bruder- und Mutterhäuser, Schwesternverbände und dergl.
Vergütungen an Mutterhäuser für die Gestellung einer Schwester;
Stellenbeiträge an Bruderhäuser u. Ä.;
Haushaltsgeld, das an die Schwester zur Bestreitung des Lebensunterhalts bezahlt wird.
49
Personalbezogene Sachausgaben
491
Auch Umzugskostenbeihilfen, Mietbeiträge an Mitarbeiter mit Anspruch auf Trennungsgeld.
492
Ersatz für Fahrten zur Arbeitsstelle.
493
Reisebeihilfen an Auslandspfarrer bei Aussendung oder Heimaturlaub.
494
Mietzinsentschädigung an Mitarbeiter mit Anspruch auf freie Dienstwohnung.
495
Bekleidungsgeld an Mesner (Küster) u. a. für Dienst- und Schutzkleidung, Dienstbekleidungszuschüsse.
496
Zuschüsse an Mitarbeiter zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, sächliche Kosten für die Aus-, Fort- und Weiterbildung siehe Gruppierungsziffer 62.
497
Essenszuschüsse an Mitarbeiter, Zehrvergütungen, Zuschüsse an Kantinen.
498
Zuschüsse für Betriebsausflüge, Advent- oder Weihnachtsfeiern u. a. Betriebsveranstaltungen, Kosten der Mitarbeitervertretung.
499
Kassenverlustentschädigungen, Geldpreise für Vorschläge zur Verwaltungsvereinfachung, Aufwandsentschädigungen (soweit nicht Bestandteil der Dienstbezüge).
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5
Laufende Sachausgaben für Grundstücke, Gebäude und bewegliches Vermögen

51
Ausgaben für die Unterhaltung der Grundstücke, Gebäude und Anlagen
Laufende Unterhaltung der eigenen sowie der gemieteten und gepachteten Gebäude einschließlich Zubehör (beim Zubehör handelt es sich um Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind oder die üblicherweise zum Gebäude gehören, z. B. Heizungsanlage, Fahrstuhl, Orgel, Glocken, Läuteanlage, Uhr, Lautsprecheranlage, Schwerhörigenanlage, fest eingebautes Gestühl), der Grundstücke, Außenanlagen, Wege. Laufende Unterhaltung sind Maßnahmen, die keine erhebliche Veränderung der Grundstücke und Gebäude in ihrem Bestand zur Folge haben (Unterhaltung = Instandhaltung – zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs- und Instandsetzung).
Ersatz und Ergänzung des Zubehörs.
Pflege der Außenanlagen, Gärtnerarbeiten und Beschaffung von Pflanzen und dergl., Schneeräumen und Streuen.
52
Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Anlagen
521
Kosten der Bewirtschaftung der eigenen, gemieteten oder gepachteten Grundstücke, Gebäude und Anlagen.
522
Putzmittel, Besen, Staubtücher, Wassereimer usw.
523
Soweit nicht für Heizzwecke (Gruppierungsnummer 521), Benutzungsgebühren der Stadtwerke usw.
524
Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks, Gebühren für Straßenreinigung, Müllabfuhr, Entwässerung, Ungezieferbekämpfung, Schornsteinreinigung usw.
525
Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherungen, soweit nicht für die Haltung von Fahrzeugen (siehe Gruppierungsnummer 542) und für sonstige Versicherungen (siehe Gruppierungsnummer 677).
526
Entgelt an Bewachungsdienste usw.
529
Z. B. Kosten des Betriebs eines Fahrstuhls.
53
Mieten und Pachten
Miet- und Pachtzins für Grundstücke, Gebäude, Wohnungen, einzelne Räume, für Fahrzeuge, Maschinen und andere Geräte.
Erbbauzins für Erbbaurechte.
54
Ausgaben für die Haltung von Fahrzeugen
541
Treib- und Schmierstoffe;
Unterhaltung und Instandsetzungen;
Gebrauchsgegenstände zur Vornahme von Reparaturen bis zum Wert von 410 Euro (siehe Erläuterungen zu Gruppe 94). Ersatzteile, Ausstattungsgegenstände. Hier jedoch keine Garagenmiete (siehe Gruppierungsnummer 531).
542
Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungsprämien für alle mit dem Betrieb von Fahrzeugen zusammenhängenden Versicherungen (Haftpflicht, Voll- und Teilkasko, Unfall, Rechtsschutz).
55
Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
Beschaffung bis zum Wert von 410 Euro, im Übrigen Gruppe 94.
551
Büromaschinen, Werkzeuge, technische Einrichtungen von Küchen, Instituten, Labors usw., Arbeitsgeräte und -maschinen, Tonbandgeräte, Lichtbildgeräte, Musikinstrumente und dergl.
552
Ausstattung von Kirchen und Gemeinderäumen (z. B. Paramente, Liedertafeln, Kruzifix, Taufbecken, Altarleuchter, Opferbüchsen, Lesepult), Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen, Anstalten und Einrichtungen.
Gesangbücher, Choralbücher, Noten, Abendmahlsgeräte, Taufgeräte, Bibeln, Sportgeräte, Geschirr und Essgeräte, Tonbänder, Magnetbänder, Magnetplatten.
553
Bettwäsche, Handtücher usw., Dienst- und Schutzkleidung (z. B. Talare, Schwesternkleidung).
56
Ausgaben für Bibliotheken, Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen
Erwerb und Unterhaltung von Büchern und Zeitschriften für Bibliotheken, Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen bis zum Wert von 410 Euro im Einzelfall, sonst Gruppe 94,
Einbandkosten, Restaurierungskosten.
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6
Weitere sächliche Verwaltungs- und Betriebsausgaben

Die Hauptgruppe 5 enthält die laufenden Ausgaben auf die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen unbeweglichen und beweglichen Sachen, während die Hauptgruppe 6 den Sachaufwand für den laufenden Geschäfts- und Dienstbetrieb umfasst.
61
Reisekosten
611
Kosten für Dienstreisen nach dem Reisekostenrecht (auch pauschalierte Beträge).
612
Z. B. Fahrkostenerstattung an Pfarrer für Fahrten innerhalb ihres Pfarrbezirks.
62
Fernmeldekosten
Fernmeldegebühren, einmalige Gebühren und Kosten für Fernmeldeanlagen, Wartungsgebühren, Mieten für Fernsprech- und Fernschreibanlagen, auch Rundfunk- und Fernsehgebühren.
63
Weiterer Geschäftsaufwand
631
Büromaterial (Schreib- und Zeichenbedarf, Stempel, Locher, Ordner, Vordrucke usw.), Transport- und Frachtkosten, Fahrgelder für Boten.
632
Bücher, Druckschriften, Zeitschriften, Zeitungen, Gesetz- und Amtsblätter, Landkarten, Druck- und Buchbinderarbeiten in und außer Haus, z. B. Formulare, Haushaltspläne, Karteikarten, Lichtpausen usw.
637
Kosten für Sachverständige, für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen (Kommissionen, Kammern): Honorare, Sitzungsgelder, Tagegelder, Ersatz von Auslagen einschließlich Reisekosten und Verdienstausfall.
Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten, Stempelgebühren. Soweit solche als Bestandteil von Hauptausgaben gezahlt werden, sind sie der entsprechenden Ausgabeart zuzuordnen (z. B. Beurkundung von Grunderwerb vgl. Gruppierungsnummer 94).
639
Z. B. Aufwendungen für die Unterhaltung von Bankkonten, Spesen für den An- und Verkauf von Wertpapieren, für den Scheckeinzug, für die Ausführung von Überweisungsaufträgen, Depotgebühren usw.
Wegen Disagio (Abgeld = Damnum) und Geldbeschaffungskosten siehe Gruppe 88.
64
Ausgaben für Aus-, Fort- und Weiterbildung
641 und 642
Kosten für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter, z. B. Durchführung von Lehrgängen oder Kosten der Teilnahme an Lehrgängen.
65
Ausgaben für Lehr- und Lernmittel
Ausbildungs-, Lehr-, Unterrichts- und Anschauungsmaterial, Arbeitshilfen; Fachbücher und -zeitschriften, Lehrfilme usw., Lernmittel für Schüler.
66
Ausgaben für Verbrauchsmittel
Verbrauchsmittel sind Waren und Güter, die nicht zum Geschäftsbedarf der Verwaltung, der Bewirtschaftung der Grundstücke, der Haltung von Fahrzeugen gehören, sondern zum Verzehr und Verbrauch, zur Verarbeitung und Verteilung an Dritte benötigt werden, in der Regel eine beschränkte Lebensdauer haben oder unter bestimmten Bedingungen als Vorräte zum späteren Verbrauch gelagert werden können.
67
Weitere und nicht aufteilbare Verwaltungs- und Betriebsausgaben
Alle übrigen sächlichen Verwaltungs- und Betriebsausgaben, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht eindeutig den Gruppen 51 bis 66 zugeordnet werden können.
671
Tätigkeitsberichte, Veröffentlichung von Forschungs-, Untersuchungs- und Arbeitsergebnissen, Statistiken u. Ä., Herstellung, Ankauf, Verbreitung von Informationsmaterial (soweit nicht 66).
673
Leihgebühren für Filme, Tonbänder, Dias, Bücher.
674
Mitgliedsbeiträge, z. B. an Verein für Kirchengeschichte, Verein für christliche Kunst, Büchereiverband, Kinderpflegeverband, Verband der Kirchenmusiker, Verband der Kirchenchöre usw.
675
Kosten für Dienstleistungen Dritter aufgrund von Werkverträgen, z. B. an Holzhauerkolonnen, Reinigungsunternehmen u. Ä.
676
Steuern, z. B. Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer.
677
Versicherungsprämien, z. B. für Haftpflichtversicherung, Einbruch-Diebstahl-Versicherung.
679
Sächliche Prüfungskosten, Kosten des Umzugs oder der Verlegung von Dienststellen; Kosten von Schulausflügen und Schullandheimaufenthalten; Essenszuschüsse an Kursteilnehmer (in Ausbildung befindliche Personen). Freizeitkosten, Wahlkosten.
Bei Ausgaben in Zusammenhang mit Freizeiten und Erholungsmaßnahmen kann bei Bedarf in der vierten Stelle der Gruppierungsnummer nach der Art der Ausgaben unterschieden werden:
1
Allgemeines,
2
Unterbringung und Verpflegung,
3
Fahrkosten,
4
Arztkosten, medizinischer Aufwand,
5
Kulturelle Betreuung, Freizeitgestaltung.
68
Verfügungsmittel
Für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen.
69
Ersatz von Verwaltungs- und Betriebsausgaben
Siehe die Erläuterung zu Gruppe 19.
Hierunter fallen auch die Verwaltungskostenentschädigung an die Staatsfinanzverwaltung für die Verwaltung der Kirchensteuer, Waldbewirtschaftungsbeiträge und Beförsterungsgebühren für die Staatsbewirtschaftung und -beförsterung kirchlicher Waldungen.
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7
Steuern, Zuweisungen und Umlagen, Zuschüsse

Die Hauptgruppe 7 umfasst neben den Kirchensteuererstattungen Zahlungen an andere kirchliche, an staatliche und kommunale Stellen, an Einrichtungen, Gemeinschaften, Vereine und dergl. zur Erfüllung oder Förderung ihrer Aufgaben, außerdem Zuwendungen an natürliche Personen.
71
Kirchensteuern
711
Je nach den örtlichen Bestimmungen ist die Rückerstattung zuviel gezahlter Kirchensteuer hier oder in einem Verwahrbuch nachzuweisen oder an den Einnahmen abzusetzen.
714
Die Zahlungen betreffen die Kirchensteuer von Steuerpflichtigen, die nicht Glied der Landeskirche oder Kirchengemeinde sind, in deren Gebiet die Kirchensteuer einbehalten wird (Betriebsstättenbesteuerung).
Beispiel: Von einer Zentralkasse in Hamburg wird die Kirchensteuer einbehalten und an eine kirchliche Stelle abgeführt, unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige der hamburgischen, der hannoverschen oder der schleswigholsteinischen Kirche angehört. Die Abrechnung mit den beteiligten Landeskirchen erfolgt dann mit dieser Gruppierungsnummer.
Die Abwicklung dieser Erstattungen erfolgt zweckmäßiger über eine Verwahrrechnung, so dass der Steuerbetrag nur beim eigentlichen Steuergläubiger als Kirchensteuereinnahme (Kirchen-Lohnsteuer) erscheint.
72
Finanzierungsleistungen
Vgl. Erläuterungen zu Gruppe 02.
73
Andere allgemeine Zuweisungen und Umlagen im kirchlichen Bereich
Vgl. die Erläuterungen zu Gruppe 03.
733
Eine Zwischenstufe zwischen Kirchenkreis und Landeskirche, z. B. Sprengel, ist nicht vorgesehen, da die Sprengel in der Regel keine besondere Rechtsperson sind. Notfalls könnte die Untergliederung durch Ergänzen der Gruppierungsnummer 733 durch eine vierte Ziffer erfolgen.
734
Eine Unterteilung der überlandeskirchlichen Zusammenschlüsse kann durch Ergänzen der Gruppierungsnummer durch eine vierte Ziffer erfolgen.
74
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen im kirchlichen Bereich
Vgl. die Erläuterungen zu Gruppe 04.
743
Nicht nur Zahlungen an die Landeskirchenämter selbst sind hier nachzuweisen, sondern auch Zahlungen an landeskirchliche Zentralstellen (Amt für Gemeindedienst, Landespfarrämter und dergl.) und landeskirchliche Einrichtungen, soweit sie nicht selbstständig sind.
745
Vgl. Erläuterung zu Untergruppe 743.
75
Zuschüsse an Dritte
Vgl. Erläuterungen zu Gruppe 05.
Es ist unerheblich, ob es sich um regelmäßige oder einmalige Zahlungen handelt (Zuschüsse für Investitionen siehe jedoch Gruppe 77).
76
Zuweisungen und Umlagen für Investitionen im kirchlichen Bereich
77
Zuschüsse an Dritte für Investitionen
Vgl. die Erläuterungen zu den Gruppen 35 bis 37.
78
Leistungen aus Baulast, Patronat und dergl.
Vgl. Erläuterung zu Gruppe 08.
79
Zuwendungen an natürliche Personen
Leistungen an Einzelpersonen, die nicht im Dienst der betreffenden Körperschaft stehen, in der Regel Beihilfen oder Unterstützungen. Zuwendungen an Personen, die im Dienst (haupt-, neben- oder ehrenamtlich) der Körperschaft stehen, fallen unter die Gruppierungsnummer 496 oder 464).
791
Z. B. Studienbeihilfen an Theologiestudenten.
796
Diese Gruppierungsnummer wird im Wesentlichen in den Haushaltsplänen der Kirchengemeinden benötigt zum Nachweis der Zahlungen aus der sogenannten „Armenkasse“, z. B. Einzelhilfen an Bedürftige, Weihnachts- und Konfirmationsbeihilfen, Einzelpaketaktionen, Unterstützungen an Durchreisende.
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8
Besondere Finanzausgaben

84
Ausgaben an Sonderhaushalte
Vgl. Erläuterung zu Gruppe 24.
(842
Unter dieser Gruppierungsnummer können in der Rechnung des Sonderhaushalts die Ablieferungen an die zuständige Hauptkasse verausgabt werden.)
85
Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen
Z. B. Ausgaben aufgrund der Haftung, die mit dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen verbunden ist.
86
Verstärkungsmittel
In verschiedenen Bereichen ist es üblich, im Haushaltsplan Mittel zu veranschlagen, die von der Verwaltung zur Verstärkung von Planansätzen herangezogen werden können, wenn notwendige Mehrausgaben nicht anderweitig, etwa durch Inanspruchnahme von Mehreinnahmen gedeckt werden können.
87
Anteilsbetrag des ordentlichen Haushalts
Soweit außerordentliche Vorhaben in einem außerordentlichen Haushalt oder in einer Sonderrechnung abgewickelt werden, ist die Zuweisung des ordentlichen Haushalts unter dieser Gruppierungsnummer nachzuweisen.
88
Zinsausgaben
Zinsen, laufende Verwaltungsgebühren, Disagio für aufgenommene Gelder (Darlehen, Kassenkredite usw.), Geldbeschaffungskosten, Bereitstellungsprovisionen u. a.
889
Z. B. Zinsen für Schuldenaufnahmen bei Privatpersonen, bei Versicherungsanstalten.
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9
Vermögenswirksame Ausgaben

Vermögenswirksame Ausgaben führen zur Bildung von Vermögenswerten oder zur Verminderung von Schulden.
91
Zuführungen an Rücklagen, Fonds, Stiftungen
911
Siehe hierzu die Erläuterungen zu Untergruppe 311.
912
Zu den Stiftungen zählen auch Grabpflegelegate u. Ä.
92
Darlehensgewährung
Siehe die Erläuterungen zu Gruppe 32.
Als Darlehensgewährung gilt auch die Hingabe von Geldvermögen an eine andere Körperschaft, damit diese aus dem zusammengelegten Vermögen (Kirchengutfonds u. Ä.) Darlehen gewähren kann.
93
Kapitaleinlagen, Erwerb von Beteiligungen
Siehe die Erläuterungen zu Gruppe 11 und Gruppe 33.
94
Erwerb von Sachen, Ablösung von Lasten
941
Ankauf von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Auch Kaufpreisrenten, Abfindungen u. Ä.
Zu den Erwerbskosten zählen auch die Nebenkosten wie Kosten der Auflassung, der Grundbucheintragung, Vermessungskosten, Grunderwerbsteuer
942
Die Zuordnung von beweglichen Sachen zu den Investitionsgütern ist abhängig von der Nutzungsdauer der Sache und einer Wertgrenze.
Es wird folgende Regelung vorgeschlagen:
Als vermögenswirksam gelten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für bewegliche Sachen, wenn sie für den einzelnen Gegenstand mehr als 410 Euro betragen, der Gegenstand selbstständig bewertungs- und nutzungsfähig ist und eine Lebensdauer von mehr als drei Jahren hat. Wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für den einzelnen Gegenstand 410 Euro nicht übersteigen, so gelten sie als vermögenswirksam, soweit bei der Erweiterung oder Schaffung von Einrichtungen bewegliche Sachen in größerer Zahl zur Erstausstattung erworben werden.
943
Ablösung von Dauerlasten
Die Ablösungsbeträge können dem gebundenen Kapitalvermögen entnommen werden, da durch die Ablösung der Haushalt künftig entlastet wird.
95
Ausgaben für Baumaßnahmen
Ausgaben für Baumaßnahmen wie die Erstellung von Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, größere Instandsetzungen, soweit es sich nicht um die laufende Bauunterhaltung, sondern um wertsteigernde Maßnahmen handelt, Neueinrichtung von sogenanntem Zubehör im Sinne der Erläuterungen zu Gruppe 51.
Als Bauten gelten Hochbauten, Tiefbauten (Wege, Brunnen, Be- und Entwässerungsanlagen, Badeanstalten usw.). Zum Bauwerk gehört auch das Zubehör.
Die Baukosten umfassen auch die Erschließungskosten, die Kosten für die Außenanlagen und für den Anschluss an Gas-, Wasser-, Elektrizitätsversorgung und Abwässerbeseitigung. Die Aufwendungen für das Grundstück sind in die Baukosten einzubeziehen, wenn das Grundstück speziell für diesen Zweck und in zeitlichem Zusammenhang mit der Baumaßnahme erworben wurde.
Die Untergliederung9# erfolgt zweckmäßigerweise nach der Gliederung des Kostenvoranschlags des Architekten oder nach Rohbauarbeiten, Ausbauarbeiten, Baunebenkosten, Außenanlagen.
98
Tilgungsausgaben
Hier sind nur die Tilgungsraten nachzuweisen, Zinsen und laufende Verwaltungskosten unter Gruppe 88.
99
Abwicklung der Vorjahre
Siehe die Erläuterungen zu Gruppe 39.

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1 ↑ Die Ergänzungen sind in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt.
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2 ↑ Haushaltsgliederungsplan geändert durch Nr. 8 der Haushaltsrichtlinien 1982 vom 2. Oktober 1981 (KABl. S. 243), Nr. 8 der Haushaltsrichtlinien 1984 vom 23. September 1983 (KABl. S. 259), Nr. 9 der Haushaltsrichtlinien 1985 vom 1. Oktober 1984 (KABl. S. 157), Nr. 8 der Haushaltsrichtlinien 1987 vom 26. September 1986 (KABl. S. 164) und Bekanntmachung vom 15. November 2007 (KABl. S. 453).
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3 ↑ Jetzt „Zivildienstleistende“.
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4 ↑ Im Rheinland auch die Predigthelfer.
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5 ↑ Im Rheinland auch die Gemeindemissionare.
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6 ↑ Jetzt „Zivildienst“.
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7 ↑ Gruppierungsplan geändert durch Nr. 8 der Haushaltsrichtlinien 1982 vom 2. Oktober 1981 (KABl. S. 243), Nr. 9 der Haushaltsrichtlinien 1985 vom 1. Oktober 1984 (KABl. S. 157) und Nr. 8 der Haushaltsrichtlinien 1987 vom 26. September 1986 (KABl. S. 164).
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8 ↑ Jetzt Anwärterbezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz (Nr. 770).
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9 ↑ Siehe hierzu die Empfehlung des Landeskirchenamtes zur Untergliederung vom 19. August 2003 (KABl. S. 229).