.Haushaltsgliederungsplan
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Gruppierungsplan
Anlage 4
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Geltungszeitraum von: 01.01.1974
Geltungszeitraum bis: 16.11.2015
Einführung der neuen Haushaltssystematik
Bekanntmachung des Landeskirchenamtes vom 29. Mai 1973
(KABl. S. 126)
####Die Kirchenleitung hat die Einführung einer neuen Haushaltssystematik beschlossen. Der Beschluss hat folgenden Wortlaut:
„Die für den Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland einheitlichen ‘Grundlagen zur Haushaltssystematik für kirchliche Körperschaften und Einrichtungen’ werden für alle Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Gesamtverbände, Kirchengemeinde- und Kirchenkreisverbände sowie für die Landeskirche spätestens zum 1. Januar 1975 eingeführt. Die Haushaltspläne der kirchlichen Körperschaften im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland sind spätestens im Jahre 1974 entsprechend umzustellen.
Den Körperschaften wird empfohlen, die Haushaltspläne nach Möglichkeit schon zum 1. Januar 1974 nach der neuen Systematik aufzustellen. Der landeskirchliche Haushalt soll im Jahre 1973 soweit wie möglich umgestellt werden.“
Wir geben folgende Hinweise:
- Künftig, erstmals für das Haushaltsjahr 1975, möglichst auch bereits für das Haushaltsjahr 1974, ist für jede kirchliche Körperschaft nur ein Haushaltsplan nach einem einheitlichen System aufzustellen, das in der Anlage beigefügt ist. Damit ist es möglich, jeden Haushaltsplan im Bereich der verfassten Kirche nach einheitlichen Gesichtspunkten aufzustellen. Die anfallenden Einnahmen und Ausgaben können nur unter Haushaltsstellen veranschlagt werden, die bei gleichem Inhalt gleiche Bezeichnungen und Kennziffern tragen.
- Für die Aufstellung des Haushaltsplanes sind die „Grundlagen zur Haushaltssystematik für kirchliche Körperschaften und Einrichtungen“ verbindlich; die Haushaltsansätze sind also nur bei den in der Haushaltssystematik vorgesehenen Funktionen und Gruppierungen vorzunehmen.
- Für die Aufstellung der Haushaltspläne ergeben sich damit im Wesentlichen folgende Änderungen:
- Alle Haushaltspläne werden (in einer vereinfachenden Anlehnung an gleichartige Systeme bei Stadt- und Kommunalgemeinden) nach Funktionen (Aufgaben, Dienste) und innerhalb der Funktionen nach Einnahme- und Ausgabearten gegliedert. Alle gebräuchlichen Funktionen sind im Haushaltsgliederungsplan und alle Einnahme-/Ausgabearten im Gruppierungsplan für alle Körperschaften einheitlich unterteilt und verbindlich ausgewiesen.
- Jede Haushaltsposition wird mit einer Kennziffer versehen, die sich aus der Haushaltssystematik (Haushaltsgliederungsplan und Gruppierungsplan) ergibt und die eine leichte Auswertung aller Haushaltspläne gewährleistet.
- Da alle Aufgabenbereiche der kirchlichen Körperschaften auf diese Weise im Haushaltsplan ausgewiesen werden, entfällt das bisher übliche System von Nebenhaushalten und Nebenkassen zugunsten eines Gesamt-Haushaltsplanes und der „kirchlichen Kasse“; dabei ist die Zweckbestimmung bestimmter Einnahmen/Ausgaben gewährleistet.
- (gegenstandslos)
- Nach diesen „Grundlagen zur Haushaltssystematik für kirchliche Körperschaften und Einrichtungen“ werden künftig die Haushaltspläne aller kirchlichen Körperschaften im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland aufgestellt. Die Einführung der Haushaltssystematik ist vor allem aus folgenden Gründen erforderlich geworden:
- Es soll eine bessere Aussagefähigkeit über den Mitteleinsatz für die einzelnen Aufgaben (Funktionen) erzielt werden; bislang konnte häufig nicht festgestellt werden, mit welchen Kosten (Personal- und Sachkosten) die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben (z. B. Gottesdienst, Kirchenmusik, Jugendarbeit) verbunden war.
- Bei den einzelnen Positionen kommt das Verhältnis der Einnahmen und Ausgaben deutlicher zum Ausdruck. Die Schwerpunkte des Haushalts lassen sich besser erkennen.
- Nur bei einer einheitlichen Gliederung lassen sich die Daten statistisch auswerten. Die Finanzstatistik wiederum ist notwendig, um die Öffentlichkeit darüber zu informieren, was die Kirche mit ihrem Geld macht.
- Der Finanzausgleich insbesondere zwischen den einzelnen Landeskirchen, aber auch innerhalb der Kirchenkreise hat immer mehr an Bedeutung gewonnen. Um den Bedarf an Finanzausgleichsmitteln aufgrund vergleichbarer Aufgaben (Funktionen) und Kosten ermitteln zu können, bedarf es einer einheitlichen funktionalen Zuordnung, wie sie die Haushaltssystematik vorsieht.
- Seit längerer Zeit werden im landeskirchlichen Prioritätenausschuss Überlegungen angestellt, welche Aufgaben vorrangig durchzuführen sind. Eine solche kirchenpolitische Planung von Aufgaben muss sich auch an vergleichbaren Kosten orientieren können.
- Die Haushaltssystematik, die von verschiedenen Landeskirchen bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingeführt worden ist, hat sich dort bewährt.
- (gegenstandslos)
- (gegenstandslos)
- (gegenstandslos)
- Die 1. und 2. Auflage der „Grundlagen zur Haushaltssystematik für kirchliche Körperschaften und Einrichtungen“ sind inzwischen in einigen Punkten ergänzt worden.1# Die Evangelische Kirche in Deutschland hat dazu Ergänzungsblätter herausgegeben. Erforderliche Ergänzungsblätter, nach Möglichkeit für jeden Kirchenkreis gesammelt, können bei uns angefordert werden.
- (gegenstandslos)
Anlage 12#
#Haushaltsgliederungsplan
für die kirchlichen Haushalte
(Gliederung des Haushalts nach Aufgabenbereichen, einzelnen Aufgaben und Diensten (Funktionen), in Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte)
##Einteilung der Einzelpläne
- 0
- Allgemeine kirchliche Dienste
- 1
- Besondere kirchliche Dienste
- 2
- Kirchliche Sozialarbeit
- 3
- Gesamtkirchliche Aufgaben, Ökumene, Weltmission
- 4
- Öffentlichkeitsarbeit (Publizistik, Information, Werbung)
- 5
- Bildungswesen und Wissenschaft
- 6
- 7
- Rechtsetzung, Leitung und Verwaltung, Rechtsschutz
- 8
- Verwaltung des Allgemeinen Finanzvermögens und der Sondervermögen
- 9
- Allgemeine Finanzwirtschaft
Einteilung der Abschnitte
- 0
- Allgemeine kirchliche Dienste
- 01
- Gottesdienst
- 02
- Kirchenmusik
- 03
- Allgemeine Gemeindearbeit
- 04
- Kirchliche Unterweisung
- 05
- Pfarrdienst
- 06
- Ausbildung für den Pfarrdienst
- 07
- Küster-(Mesner-)dienst
- 08
- Kirchhofs-(Friedhofs-)wesen
- 09
- *
- 1
- Besondere kirchliche Dienste
- 11
- Dienst an der Jugend
- 12
- Studentenbetreuung
- 13
- Männer-/Frauenarbeit
- 14
- Seelsorge an Kranken und Behinderten, Telefonseelsorge
- 15
- Seelsorge an Angehörigen bestimmter Berufsgruppen und Wehrdienstpflichtigen
- 16
- Volksmission, Kirchentag
- 17
- Seelsorge an Urlaubern, Reisenden und Sportlern
- 18
- *
- 19
- Andere Seelsorgedienste
- 2
- Kirchliche Sozialarbeit
- 21
- Allgemeine soziale Arbeit
- 22
- Jugendhilfe
- 23
- Familienhilfe
- 24
- Altenhilfe
- 25
- Gesundheitsdienst
- 26
- Bahnhofsmission
- 27
- Gefährdetenhilfe
- 28
- *
- 29
- Sonstige diakonische und soziale Arbeit
- 3
- Gesamtkirchliche Aufgaben, Ökumene, Weltmission
- 31
- Gemeinkirchliche Aufgaben
- 32
- *
- 33
- Auslandsarbeit
- 34
- Ökumenische Werke und Einrichtungen
- 35
- Entwicklungshilfe
- 36
- Sonstige ökumenische Diakonie
- 37
- 38
- Weltmission
- 39
- 4
- Öffentlichkeitsarbeit (Publizistik, Information, Werbung)
- 41
- Presse, Schrifttum, Gemeindebriefe
- 42
- Film, Funk, Fernsehen
- 43
- Werbung
- 44
- *
- 45
- 46
- 47
- 48
- 49
- 5
- Bildungswesen und Wissenschaft
- 51
- Schulen
- 52
- Erwachsenenbildung
- 53
- Bücherei und Archiv
- 54
- Kunst- und Denkmalspflege, Kirchenbau
- 55
- Theologische, kirchenrechtliche und kirchengeschichtliche Wissenschaft
- 56
- Philosophische und pädagogische Wissenschaft
- 57
- Gesellschaftswissenschaft
- 58
- Strukturplanung, Rationalisierung
- 59
- *
- 6
- 7
- Rechtsetzung, Leitung und Verwaltung. Rechtsschutz
- 71
- Synodale Gremien
- 72
- Leitende Organe
- 73
- Kirchen-, Bischofskonferenzen, Moderamen
- 74
- Beratende Gremien
- 75
- Geistliche Aufsicht
- 76
- Amtsstellen (Verwaltung im engeren Sinn)
- 77
- Rechnungsprüfung
- 78
- Rechtsschutz
- 79
- Sonstiges
- 8
- Verwaltung des Allgemeinen Finanzvermögens und der Sondervermögen
- 81
- Wohn- und Geschäftsgrundstücke
- 82
- Unbebaute Grundstücke
- 83
- Geld-(Kapital-)vermögen und Beteiligungen
- 84
- Rechte
- 85
- *
- 86
- Pfarrei-, Pfründevermögen
- 87
- 88
- 89
- 9
- Allgemeine Finanzwirtschaft
- 91
- Kirchensteuern (einschl. Steuerverwaltung)
- 92
- Zuwendungen zur Deckung des allgemeinen Haushaltsbedarfs
- 93
- Finanzausgleich
- 94
- Pauschalabkommen
- 95
- Versorgung
- 96
- Schulden
- 97
- Rücklagen
- 98
- Haushaltsverstärkung (nur Planstelle)
- 99
- Abwicklung der Vorjahre
Einteilung der Unterabschnitte
- 0
- Allgemeine kirchliche Dienste
- 01
- Gottesdienst
- 011
- Gottesdienst
- 012
- Kindergottesdienst
- 013
- *
- 014
- 015
- Hilfsdienste
- 016
- 017
- Glockenwesen
- 018
- 019
- Sonstiges
- 02
- Kirchenmusik
- 021
- Allgemeiner kirchenmusikalischer Dienst
- 022
- Chor
- 023
- Posaunenchor/Orchester
- 024
- *
- 025
- 026
- 027
- Orgelwesen
- 028
- Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung
- 029
- Sonstiges
- 03
- Allgemeine Gemeindearbeit
- 031
- Gemeindearbeit
- 032
- Einzelveranstaltungen, Vorträge, Ausflüge und dergl.
- 033
- *
- 034
- 035
- Freizeiten
- 036
- 037
- 038
- Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung
- 039
- Sonstiges
- 04
- Kirchliche Unterweisung
- 041
- Religionsunterricht
- 042
- Konfirmandenunterricht
- 043
- *
- 044
- 045
- 046
- 047
- 048
- Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung
- 049
- Sonstiges
- 05
- Pfarrdienst
- 051
- Gemeindepfarrdienst
- 052
- Gruppenpfarramt
- 053
- *
- 054
- Pastoren im Sonderdienst
- 055
- 056
- 057
- Pfarrgemeinschaften
- 058
- Einrichtungen zur Fort- und Weiterbildung
- 059
- Sonstiges
- 06
- Ausbildung für den Pfarrdienst
- 061
- Vorbereitung auf das Theologiestudium
- 062
- Theologiestudium
- 063
- Vorbereitungsdienst, praktisch-theologische Ausbildung
- 064
- Seminaristische Ausbildung von Nichttheologen
- 065
- *
- 066
- 067
- 068
- TheologischePrüfungen
- 069
- Sonstiges
- 07
- Küster-(Mesner-)dienst
- 08
- Kirchhofs-(Friedhofs-)wesen
- 081
- Kirchhöfe (Friedhöfe)
- 082
- Gedenkstätten
- 083
- Beratung
- 084
- *
- 085
- 086
- 087
- 088
- Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung im Kirchhofs-(Friedhofs-)dienst
- 089
- Sonstiges
- 09
- *
- 1
- Besondere kirchliche Dienste
- 11
- Dienst an der Jugend
- 111
- Kinder
- 112
- Jugendarbeit (allgemein)
- 113
- Schüler- und Schulwochenarbeit
- 114
- Landjugendarbeit
- 115
- *
- 116
- 117
- 118
- 119
- Sonstiges
- 12
- Studentenbetreuung
- 121
- Studentengemeinden
- 122
- Studentenwohnheime
- 123
- Studienwerke
- 124
- 125
- 126
- 127
- 128
- 129
- 13
- Männer-/Frauenarbeit
- 131
- Männerarbeit
- 132
- Frauenarbeit
- 133
- Altenarbeit
- 134
- Familienarbeit
- 135
- Mischehenseelsorge
- 136
- Besuchsdienst
- 137
- *
- 138
- 139
- Sonstiges
- 14
- Seelsorge an Kranken und Behinderten, Telefonseelsorge
- 141
- Krankenhausseelsorge
- 142
- Seelsorge an Blinden, Sprach- und Gehörgeschädigten
- 143
- Seelsorge an körperlich und geistig Behinderten
- 144
- *
- 145
- 146
- 147
- Telefonseelsorge
- 148
- 149
- Sonstiges
- 15
- Seelsorge an Angehörigen bestimmter Berufsgruppen und Wehrdienstpflichtigen
- 151
- Bauer/Landvolk
- 152
- Polizei- und Zollgrenzdienst
- 153
- Bundesgrenzschutz
- 154
- Bundeswehr
- 155
- 156
- Seemanns-, Binnenschiffermission
- 157
- Schausteller
- 158
- *
- 159
- Sonstige
- 16
- Volksmission, Kirchentag
- 161
- Volksmission
- 162
- Kirchentag
- 163
- *
- 164
- 165
- 166
- 167
- 168
- 169
- 17
- Seelsorgedienste an Urlaubern, Reisenden und Sportlern
- 171
- Urlauber
- 172
- Schiffs- und Luftfahrtseelsorge
- 173
- Betreuung der Sportler
- 174
- *
- 175
- 176
- 177
- 178
- 179
- Sonstiges
- 18
- *
- 19
- Andere Seelsorgedienste
- 191
- Vertriebene/Umsiedler
- 192
- Auswanderer
- 193
- Ausländer
- 194
- *
- 195
- 196
- 197
- Straffälligen- und Strafentlassenenseelsorge
- 198
- 199
- Sonstiges
- 2
- Kirchliche Sozialarbeit
- 21
- Allgemeine soziale Arbeit
- 211
- Allgemeine soziale und diakonische Arbeit der verfassten Kirche
- 212
- Diakonisches Werk
- 213
- Diakonisches Jahr
- 214
- *
- 215
- Freizeiten
- 216
- 217
- 218
- Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung
- 219
- Sonstiges
- 22
- Jugendhilfe
- 221
- Kindertagesstätten
- 222
- Kinder- und Erziehungsheime
- 223
- Schüler-, Jugend- und Lehrlingsheim
- 224
- *
- 225
- Kindererholung
- 226
- Ferienhilfswerk/Stadtranderholung
- 227
- Allgemeine Jugendhilfe, soziale Gruppenarbeit, Einzelhilfe
- 228
- Einrichtungen zur Aus- und Weiterbildung
- 229
- Sonstiges
- 23
- Familienhilfe
- 231
- Freizeit-, Ferien-, Erholungsheime
- 232
- Dorfhelferinnenwerk
- 233
- Nachbarschaftshilfe
- 234
- Beratung in Erziehungs-, Ehe- und Lebensfragen
- 235
- *
- 236
- Familienerholung
- 237
- Müttererholung
- 238
- Frauen in Not
- 239
- Sonstiges
- 24
- Altenhilfe
- 241
- Altenhilfe
- 242
- Altenerholung
- 243
- 244
- 245
- 246
- 247
- 248
- 249
- 25
- Gesundheitsdienst
- 251
- Gemeindeschwestern/Krankenpflegestation
- 252
- Hauspflege
- 253
- Krankenhäuser
- 254
- *
- 255
- 256
- 257
- 258
- 259
- Sonstiges
- 26
- Bahnhofsmission
- 27
- Gefährdetenhilfe
- 271
- Suchtkrankenhilfe
- 272
- Nichtsesshaftenhilfe
- 273
- *
- 274
- Straffälligen- und Strafentlassenenhilfe
- 275
- 276
- 277
- 278
- 279
- 28
- *
- 29
- Sonstige diakonische und soziale Arbeit
- 291
- Sozialmedizinische Arbeit
- 292
- Arbeitnehmer- und Industriefragen
- 293
- *
- 294
- Sozialreferat
- 295
- 296
- Ausländerbetreuung
- 297
- Besondere Einzelhilfen (einschl. Vormundschaften)
- 298
- Arbeitslosenmaßnahmen
- 299
- Sonstiges
- 3
- Gesamtkirchliche Aufgaben, Ökumene, Weltmission
- 31
- Gemeinkirchliche Aufgaben
- 311
- Werke und Einrichtungen mit gemeinkirchlichen Aufgaben
- 312
- Partnerschaftshilfe
- 313
- *
- 314
- 315
- 316
- 317
- Ostpfarrerversorgung
- 318
- Exilpfarrerfürsorge
- 319
- Sonstiges
- 32
- *
- 33
- Auslandsarbeit
- 331
- Kirchengemeinden und -gemeinschaften deutscher Sprache im Ausland
- 332
- Auslandspfarrer
- 333
- Junge Kirchen
- 334
- *
- 335
- 336
- 337
- 338
- 339
- Sonstiges
- 34
- Ökumenische Werke und Einrichtungen
- 341
- Ökumenischer Rat
- 342
- Konferenz europäischer Kirchen
- 343
- Lutherischer Weltbund
- 344
- Reformierter Weltbund
- 345
- Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland
- 346
- Ökumenisches Studienwerk
- 347
- *
- 348
- 349
- Sonstiges
- 35
- Entwicklungshilfe
- 351
- Kirchlicher Entwicklungsdienst
- 352
- Sonstige Entwicklungshilfe
- 353
- 354
- 355
- 356
- 357
- 358
- 359
- 36
- Sonstige ökumenische Diakonie
- 361
- Interchurch Aid (Zwischenkirchliche Hilfe)
- 362
- Brot für die Welt
- 363
- Dienste in Übersee
- 364
- Jahresnotprogramm des Lutherischen Weltbundes
- 365
- *
- 366
- 367
- 368
- 369
- Sonstiges
- 37
- *
- 38
- Weltmission
- 381
- Missionsgesellschaften
- 382
- Arbeitsgemeinschaft für Weltmission
- 383
- Allgemeiner Dienst für die Weltmission
- 384
- Missionskammer-, -rat, Ausschüsse
- 385
- *
- 386
- 387
- 388
- 389
- Sonstiges
- 39
- *
- 4
- Öffentlichkeitsarbeit (Publizistik, Information, Werbung)
- 41
- Presse, Schrifttum, Gemeindebriefe
- 411
- *
- 412
- Pressearbeit, Pressereferat
- 413
- 414
- 415
- 416
- 417
- 418
- 419
- Sonstiges
- 42
- Film, Funk, Fernsehen
- 421
- Film
- 422
- Hörfunk
- 423
- Fernsehen
- 424
- Schallplatte
- 425
- *
- 426
- Medienbeauftragte
- 427
- 428
- 429
- Sonstiges
- 43
- Werbung
- 431
- *
- 432
- 433
- 434
- 435
- 436
- 437
- 438
- 439
- Sonstiges
- 44
- *
- 45
- 46
- 47
- 48
- 49
- 5
- Bildungswesen und Wissenschaft
- 51
- Schulen
- 511
- Grund- und Hauptschulen
- 512
- Realschule
- 513
- Gymnasium
- 514
- Gesamtschule
- 515
- *
- 516
- Einrichtungen des zweiten Bildungsweges
- 517
- Fachhochschule
- 518
- 519
- Sonstiges
- 52
- Erwachsenenbildung
- 521
- Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen
- 522
- Akademien
- 523
- Familienbildungsstätten, Mütterschulen
- 524
- *
- 525
- 526
- 527
- 528
- 529
- Sonstiges
- 53
- Bücherei und Archiv
- 531
- Bücherei
- 532
- Archiv
- 533
- *
- 534
- 535
- 536
- 537
- 538
- Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung
- 539
- Sonstiges
- 54
- Kunst- und Denkmalspflege, Kirchenbau
- 541
- Kunst- und Denkmalspflege
- 542
- Forschungsaufgaben für den Kirchenbau
- 543
- *
- 544
- 545
- 546
- 547
- 548
- 549
- Sonstiges
- 55
- Theologische, kirchenrechtliche und kirchengeschichtliche Wissenschaft
- 551
- Theologische Wissenschaft
- 552
- Konfessionskundliche Arbeit
- 553
- Weltanschauungsfragen
- 554
- Kirchenrechtliche Wissenschaft
- 555
- Kirchengeschichtliche Wissenschaft
- 556
- *
- 557
- 558
- 559
- Sonstiges
- 56
- Philosophische und pädagogische Wissenschaft
- 561
- Erziehungswissenschaftliche Arbeit
- 562
- Entwicklung neuer Unterrichtsmethoden
- 563
- *
- 564
- 565
- 566
- 567
- 568
- 569
- Sonstiges
- 57
- Gesellschaftswissenschaft
- 571
- Sozialwissenschaftliche Forschung
- 572
- Wissenschaftliche Sozialarbeit
- 573
- *
- 574
- 575
- 576
- 577
- Friedensforschung
- 578
- 579
- Sonstiges
- 58
- Strukturplanung, Rationalisierung
- 581
- Strukturplanung
- 582
- Elektronische Datenverarbeitung
- 583
- *
- 584
- 585
- 586
- 587
- 588
- 589
- Sonstiges
- 59
- *
- 6
- 7
- Rechtsetzung, Leitung und Verwaltung, Rechtsschutz
- 71
- Synodale Gremien
- 711
- Presbyterium
- 712
- Verbandsvertretung
- 713
- Kreissynode
- 714
- Landessynode
- 715
- 716
- 717
- 718
- 719
- 72
- Leitende Organe
- 721
- 722
- Verbandsvorstand
- 723
- Kreissynodalvorstand
- 724
- Kirchenleitung
- 725
- 726
- 727
- 728
- 729
- 73
- Kirchen-, Bischofskonferenzen, Moderamen
- 74
- Beratende Gremien
- 741
- *
- 742
- Ausschüsse
- 743
- Superintendentenkonferenz
- 744
- Beauftragte bei den Landesregierungen
- 745
- 746
- 747
- 748
- 749
- Sonstiges
- 75
- Geistliche Aufsicht
- 751
- *
- 752
- Superintendent
- 753
- Visitation
- 754
- 755
- 756
- 757
- 758
- 759
- 76
- Amtsstellen (Verwaltung im engeren Sinn)
- 761
- *
- 762
- Gemeindeamt, Gemeindebüro
- 763
- Verbandsverwaltung
- 764
- Verwaltungsamt, Rentamt, Verwaltung des Kirchenkreises
- 765
- Landeskirchenamt
- 766
- 767
- 768
- Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung (Verwaltungslehrgang)
- 769
- Sonstiges
- 77
- Rechnungsprüfung (soweit selbstständig)
- 771
- Rechnungsprüfungsamt
- 772
- Rechnungsprüfungsausschuss
- 773
- Synodalrechnerkonferenz
- 774
- 775
- 776
- 777
- 778
- 779
- 78
- Rechtsschutz
- 781
- Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
- 782
- Rechtshof
- 783
- Disziplinargerichtsbarkeit
- 784
- Gerichtsbarkeit in Amtszuchtfragen
- 785
- Gerichtsbarkeit in Lehrfragen
- 786
- Schiedsgerichtsbarkeit
- 787
- *
- 788
- Datenschutzbeauftragte
- 789
- Sonstiges
- 79
- 8
- Verwaltung des Allgemeinen Finanzvermögens und der Sondervermögen
- 81
- Wohn- und Geschäftsgrundstücke
- 82
- Unbebaute Grundstücke
- 821
- Wald
- 822
- Sonstige unbebaute Grundstücke
- 823
- 824
- 825
- 826
- 827
- 828
- 829
- 83
- Geld-(Kapital-)vermögen und Beteiligungen
- 831
- *
- 832
- Kraftfahrzeugdarlehen
- 833
- Wohnungsbaudarlehen
- 834
- Genossenschaftsanteile
- 835
- 836
- 837
- 838
- 839
- Sonstiges Geld-(Kapital-)vermögen und Beteiligungen
- 84
- Rechte
- 841
- Erbbaurechte
- 842
- *
- 843
- 844
- 845
- 846
- 847
- 848
- 849
- Sonstige
- 85
- *
- 86
- Pfarrei-, Pfründevermögen
- 861
- Pfründevermögensverwaltung
- 862
- Wohn- und Geschäftsgrundstücke
- 863
- Wald
- 864
- Sonstiges Grundvermögen
- 865
- Geld-(Kapital-)vermögen und Beteiligungen
- 866
- Rechte
- 867
- *
- 868
- 869
- Sonstiges
- 87
- 88
- 89
- 9
- Allgemeine Finanzwirtschaft
- 91
- Kirchensteuern (einschl. Steuerverwaltung)
- 92
- Zuwendungen zur Deckung des allgemeinen Haushaltsbedarfs
- 921
- Umlagen
- 922
- Zuweisungen
- 923
- *
- 924
- 925
- 926
- 927
- 928
- 929
- Sonstiges
- 93
- Finanzausgleich
- 931
- Allgemeiner Finanzausgleich
- 932
- Ausgleichsstock
- 933
- 934
- 935
- 936
- 937
- 938
- 939
- 94
- Pauschalabkommen
- 941
- Sammelversicherungen
- 942
- Urheberrechtsschutz
- 943
- *
- 944
- 945
- 946
- 947
- 948
- 949
- Sonstiges
- 95
- Versorgung (nicht aufteilbar)
- 96
- Schulden
- 97
- Rücklagen
- 971
- Betriebsmittelrücklage
- 972
- Allgemeine Ausgleichsrücklage
- 973
- Bürgschaftssicherungsrücklage
- 974
- *
- 975
- 976
- 977
- 978
- 979
- Sonstige
- 98
- Haushaltsverstärkung
- 99
- Abwicklung der Vorjahre
- 991
- (Kassenbestandsübertragung)
- 992
- (Verwendung/Übertragung von Überschüssen, Abdeckung/Übertragung von Fehlbeträgen)
- 993
- *
- 994
- 995
- 996
- 997
- 998
- 999
Anlage 2
#Zuordnungsrichtlinien zum Haushaltsgliederungsplan
##0 Allgemeine kirchliche Dienste
- 01
- GottesdienstGottesdienst ist die Versammlung der Gemeinde unter dem Wort Gottes ohne Rücksicht auf den Versammlungsort. Dazu gehören auch die Feier des Heiligen Abendmahls, Nebengottesdienste, Taufen und Trauungen. Andere in einen Gottesdienst einbezogene Veranstaltungen sind ebenfalls als Gottesdienst zu verstehen, soweit sie nicht einer anderen Funktion zuzuordnen sind.
- 011
- Unter diesem Unterabschnitt ist auch der Aufwand für den Unterhalt und die Bewirtschaftung der dem Gottesdienst dienenden Gebäude einschließlich Einrichtung und Ausstattung (z. B. Kirchen, Kapellen, Kirchensäle, Gemeindehäuser – soweit nicht unter 03), nachzuweisen, ebenso der Aufwand für Antependien, Hostien, Wein, Kerzen, Agenden usw.Das Gottesdienstopfer gehört zu Unterabschnitt 011, soweit es nicht für einen besonderen Zweck bestimmt und damit einer anderen Funktion zuzuordnen ist.Die Förderung des gottesdienstlichen Lebens gehört ebenfalls hierher. Es sind hierunter alle Maßnahmen zu verstehen, die eine Aktivierung des gottesdienstlichen Lebens sowie die liturgische Gestaltung des Gottesdienstes zum Ziel haben.
- 012
- Hier sind nachzuweisen die gesamten persönlichen und sächlichen Aufwendungen für die Vorbereitung, Durchführung und Förderung des Kindergottesdienstes, also auch die Aufwendungen für Lehrgänge, Seminare, Kurse, Freizeiten, Tagungen usw. für Kindergottesdiensthelfer.Hierher gehören auch die Einnahmen, soweit nicht eine besondere selbstständige Kasse geführt wird.
- 015
- Solche Hilfsdienste werden in der Regel erforderlich bei Vakanzen, Vertretungen oder Aushilfen (Spezialvikariat, Lektoren und dergl.).4# Sie beziehen sich streng auf die Wortverkündigung. Zu ihnen gehören nicht Dienstleistungen zur Unterstützung oder Vertretung des Küsters, Kirchendieners, Organisten und dergl.
- 017
- Alle Einnahmen und Ausgaben, die nicht die bauliche Seite betreffen, gehören hierher, z. B. Verbandsbeiträge, Aufwendungen für Gutachten, Glockenämter u. Ä.Die Glocken selbst gehören als sogenanntes Zubehör zum Kirchengebäude.
- 02
- Kirchenmusik
- 021
- Aufwendungen für den Kirchenmusiker (selbstständige Chorleiter siehe Unterabschnitt 022) einschließlich seiner Aus- und Fortbildung in Lehrgängen, Arbeitstagungen und dergl.Noten usw., Gesangbücher (einschließlich Forschung, Entwicklung, Redaktion und Vertrieb – Gesangbuchverlag),Verbandsbeiträge,Dienstgebäude oder Dienstwohnung für den Kirchenmusiker.
- 022
- Kirchenchöre, Singkreise, Kinderchöre, Jugendkantorei usw.,Chorschule für Kinder,Chorleiter (falls nicht gleichzeitig Organist).
- 023
- Posaunenchöre, Flötengruppen, andere Instrumentalkreise, Jugendbands usw.,Aus- und Fortbildung von Chorleitern, Bläsern, Unterhaltung und Beschaffung von Instrumenten,Beratung und Förderung der Chöre.
- 027
- Einnahmen und Ausgaben des Orgelwesens, die nicht die bauliche Seite betreffen, z. B. Verbandsbeiträge, Aufwendungen für Berater, Sachverständige, Gutachter.Die Orgeln selbst gehören als sogenanntes Zubehör zum Kirchengebäude, die Aufwendungen für Bau und Unterhaltung (einschließlich Wartung) werden also beim Unterabschnitt 011 nachgewiesen.
- 028
- Unterhaltung und Betrieb von Ausbildungsstätten für Kirchenmusiker, z. B. Kirchenmusikerschulen.
- 03
- Allgemeine GemeindearbeitIm Gegensatz zu den besonderen Diensten (Einzelplan 1) wendet sich die allgemeine Gemeindearbeit an alle Gemeindeglieder ohne Unterschied.
- 031
- Aufwendungen für Gemeindehelfer und -helferinnen, Gemeindediakone und andere hauptamtliche Kräfte zur Unterstützung in Gemeindearbeit und Seelsorge, auch Aufwendungen für Pfarrhelfer und Pfarrhelferinnen, sofern sie in diesen Bereichen eingesetzt sind. Eine nicht überwiegende Teilbeschäftigung in der Erledigung von Verwaltungsaufgaben ist für die Zuordnung zu diesem Unterabschnitt unerheblich, desgleichen eine gewisse Schwerpunktbildung in der täglichen Arbeit, wie z. B. bei einem Diakon die männliche Jugendarbeit.Aufwendungen für neben- und ehrenamtliche Hilfen, die ihre Tätigkeit nur im Nebenamt ausüben oder als Ehrenamt verstehen.Aufwendungen zur Fort- und Weiterbildung der Gemeindehelfer und-diakoneUnterhaltung von Schaukästen, Ausstellungen, Anschlagwänden und dergl., soweit diese Dinge nicht bei Abschnitt 43 nachzuweisen sind.
- 032
- Zu den Einzelveranstaltungen gehören auch Vorträge o. Ä., die sich über mehrere Abende verteilen, Basare (falls nicht für einen bestimmten Zweck).
- 038
- Unterhaltung und Betrieb von Diakonenanstalten, Gemeindehelferinnenseminaren, anderen Seminaren für allgemeine kirchliche Dienste, Oberseminare u. Ä.Werden in den Ausbildungsstätten auch Mitarbeiter für andere Aufgabenbereiche ausgebildet, oder können sich die Absolventen derartiger Anstalten nach Abschluss der Ausbildung anderen Bereichen zuwenden, so ist dies unerheblich. Entscheidend ist der primäre Auftrag der Anstalt zur Ausbildung von Mitarbeitern für den allgemeinen Gemeindedienst. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben, die sich aus dem Betrieb und dem Unterhalt ergeben, gehören hier in diesen Unterabschnitt.
- 04
- Kirchliche Unterweisung
- 041
- Auch soweit der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an öffentlichen und privaten Schulen nur kirchlicherseits gefördert wird, sind die entsprechenden Ausgaben hier nachzuweisen. Kosten, die sich aus Gestellungsverträgen ergeben, sind ebenfalls hier zu erfassen.
- 042
- Unterweisung als Vorbereitung zur Konfirmation – auch Katechumenen- und Präparandenunterricht – oder sonstige Formen der Unterweisung, die an die Stelle des Konfirmandenunterrichts treten.
- 048
- Ausbildungsstätten für Lehrkräfte in der kirchlichen Unterweisung – Katechetisches Seminar/Oberseminar – mit katechetischer Ausbildung. Es ist unerheblich, ob sie Religionsunterricht an staatlichen oder privaten Schulen erteilen oder in der innerkirchlichen Unterweisung eingesetzt werden sollen.
- 05
- PfarrdienstDen Pfarrdienst versehen auch Pfarrer im pfarramtlichen Hilfsdienst, ohne Rücksicht darauf, ob sie Inhaber oder Verwalter einer Pfarrstelle sind, ebenso die sonstigen Mitarbeiter im pfarramtlichen Dienst (Pfarrvikare, Prediger, Pfarrverwalter)5# und Seelsorger im Pfarramt – soweit nicht unter 031 – ohne Rücksicht auf Ausbildung und Rechtsstatus, gegebenenfalls auch Theologen in der Vorbereitung auf das zweite Examen, Kandidaten im Pfarrdienst oder Gemeindepraktikum.Sonderpfarrer sind der ihrem Dienstauftrag entsprechenden Funktion zuzuordnen.
- 051
- Hier werden im Wesentlichen nur die Einnahmen und Ausgaben für die Gemeindepfarrer, -pfarramtsstellen und -pfarrämter, -pfarrhäuser und -pfarrdienstwohnungen nachgewiesen.
- 057
- Pfarrgemeinschaften sind die berufsständischen Einrichtungen wie Pfarrvereine und dergl., aber auch gegebenenfalls die gesetzlich vorgeschriebenen Pfarrerausschüsse u. Ä.
- 058
- Unterhaltung und Betrieb von Fortbildungsstätten wie dem Pastoralkolleg.
- 06
- Ausbildung für den Pfarrdienst
- 061
- Unterhaltung und Betrieb von Sprachschulen (Sprachenkonvikt, Sprachenkolleg), Rüstzeiten u. Ä.
- 062
- Akademische Ausbildungsstätten,Einrichtungen zur Betreuung und Förderung der Theologiestudenten, auch Unterstützung der Studenten durch Gewährung von Studienbeihilfen, Bücherhilfen u. Ä.,Veranstaltung von Seminaren, Rüstzeiten u. Ä.
- 063
- Unterhaltung und Betrieb von Ausbildungsstätten für junge Theologen nach dem ersten Examen zur Vorbereitung auf den praktischen Gemeindedienst, z. B. Prediger- und Pfarrseminare,Unterstützung der Vikare (Kandidaten).
- 064
- Unterhaltung und Betrieb von seminaristischen Ausbildungsstätten zur Ausbildung von Nichttheologen für den Pfarrdienst.
- 07
- Küster-(Mesner-)dienstHaupt- oder nebenamtliche Bedienstete, die die Durchführung gottesdienstlicher Veranstaltungen oder Veranstaltungen im Rahmen der Gemeindearbeit vorbereiten, vielfach auch Hausmeisterdienste versehen und je nach den zugewiesenen Dienstobliegenheiten dem Pfarrer auch für bestimmte Dienstleistungen im Rahmen der Verwaltung zur Verfügung stehen, Angestellte oder Beamte in der Küsterei und in der Kirchenbuchführung, soweit diese nicht zur Verwaltung gehört. Auch die Einnahmen und Ausgaben für Küster-/Mesnerhäuser oder -wohnungen, Kirchendienerhäuser u. Ä. sind bei diesem Unterabschnitt zu erfassen.
- 08
- Kirchhofs- (Friedhofs-)wesen
- 081
- Kirchhöfe/Friedhöfe, die von Kirchengemeinden verwaltet oder betrieben werden. Die Eigentumsverhältnisse sind unerheblich.Auch die Einnahmen und Ausgaben, die durch den Unterhalt und Betrieb von Kirchhofsgebäuden wie Leichenhallen, Werkräumen, Aufenthaltsräumen, Geräteschuppen u. Ä. entstehen, sind hier zu erfassen. Kirchhöfe, die bereits geschlossen sind, sind ebenfalls unter diesem Unterabschnitt nachzuweisen, sofern es nicht Anlagen um die Kirche und damit Bestandteil des Kirchengrundstücks sind.
- 082
- Unterhalt und Pflege von Ehrenmalen für Kriegstote, Ehrentafeln und Grabmälern verdienter Persönlichkeiten.
- 083
- Stellen (Kammern), die sowohl die Rechtsträger oder Verwalter von Kirchhöfen, wie auch die Mitarbeiter im Kirchhofswesen in allen einschlägigen Fachfragen unterstützen.
1
Besondere kirchliche Dienste
- 11
- Dienst an der Jugend
- 111
- Dienst an einzelnen Kindern oder Kindergruppen, in der Regel bis zum Alter von etwa acht Jahren.
- 112
- Dienst an einzelnen Jugendlichen oder an Jugendgruppen, in der Regel ab acht Jahren.Die weitere Untergliederung nach z. B. Jugendpfarramt, Jugendwerk usw. erfolgt durch Anfügen einer weiteren (vierten) Ziffer an die Nummer des Unterabschnitts.
- 113
- Es handelt sich um allgemeine kirchliche Arbeit an Schülern (z. B. Schülerbibelkreis) und im Rahmen der Schule, soweit sie ganz oder teilweise von kirchlichen Mitarbeitern getan wird.
- 12
- StudentenbetreuungDienst der Kirche an den Studenten ohne Rücksicht auf das Studienfach, Studentengemeinden, Studentenheime u. Ä.
- 13
- Männer-/FrauenarbeitHier sind alle Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen, die durch den besonderen Dienst an diesen Gemeindegliedergruppen entstehen, also auch Honorare und Reisekosten von Referenten, Arbeitsmaterial, Verteilschriften u. Ä.
- 134
- Zu der Familienarbeit zählt auch die Arbeit in Hauskreisen, Ehepaarkreisen u. Ä.
- 14
- Seelsorge an Kranken und Behinderten, Telefonseelsorge
- 141
- Seelsorge in öffentlichen und privaten Krankenanstalten, in Heil- und Pflegeanstalten, in Sanatorien durch besondere Krankenhauspfarrer oder andere Mitarbeiter.
- 142
- Blindenseelsorge, Taubstummenseelsorge, u. a. durch Spezialgottesdienste für den vorgenannten Personenkreis; Erstellung von Blindenschrift-Schrifttum u. a., Ausbildung von Mitarbeitern und Helfern für diesen Dienst.
- 143
- Insbesondere Betreuung körperlich und geistig behinderter Kinder und Jugendlicher sowie Beratung und Unterstützung der Eltern und Angehörigen dieses Personenkreises.
- 147
- Seelsorgerliche Beratung und Auskünfte mittels Telefon – auch Schulung der Mitarbeiter der Telefonseelsorge.
- 15
- Seelsorge an Angehörigen bestimmter Berufsgruppen und Wehrdienstpflichtigen
- 151
- Betreuung der ländlichen bzw. bäuerlichen Bevölkerung, besonders im Blick auf den Strukturwandel in der Landwirtschaft. Landvolkarbeit, Arbeitsgemeinschaft für dorfkirchlichen Dienst, Arbeitsgemeinschaft für den Dienst auf dem Lande.
- 152
- Seelsorge an kasernierten und nichtkasernierten Polizei- und Zollgrenzdiensteinheiten.Durchführung besonderer Tagungen.
- 153
- Seelsorge an den Angehörigen der Bundeswehr, soweit keine besonderen Militärpfarrer außerhalb der verfassten Kirche diesen Dienst versehen.
- 155
- Beratung und Betreuung der Kriegs- und Wehrdienstgegner und -verweigerer.
- 156
- Betreuung der Matrosen auf See oder im Hafen und auch der Familien der Binnenschiffer – Seemannsheime –.
- 157
- Betreuung von Schaustellern und Zirkusleuten.
- 159
- Seelsorge an deutschen Arbeitnehmern bei alliierten Streitkräften und Behörden.
- 16
- Volksmission, Kirchentag
- 161
- Missionarische Tätigkeit auf breiter Basis unter allen Schichten der Gesellschaft innerhalb der Gemeinden durch Evangelisation, Zeltmission, Kirche unterwegs, Kirchenbus, Messe-Evangelisation, Tagungen.
- 162
- Veranstaltungen auf allen Ebenen zur Vorbereitung und Durchführung des Kirchentages. (Gemeinde, Bezirk, Kirchenkreis, Dekanat, Deutscher Evangelischer Kirchentag).
- 17
- Seelsorge an Urlaubern, Reisenden und Sportlern
- 171
- Missionarische Tätigkeit auf Campingplätzen, Freizeitgeländen und in Ausflugsstätten.Predigerdienst in den Kur- und Badeorten, in den Erholungs- und Feriengebieten durch Verstärkung der örtlichen Stellen.
- 172
- Betreuung der Reisenden auf Schiffen, in Häfen oder auf Flugplätzen.
- 19
- Andere Seelsorgedienste
- 191
- Seelsorgerliche Betreuung und Fürsorge an Vertriebenen ohne Rücksicht auf ihr Herkunftsland und den Grund der Vertreibung. (Die Gründe für die Vertreibung können sowohl politischer, religiöser, weltanschaulicher oder rassischer Natur sein oder auch in den Folgen des Zweiten Weltkrieges liegen.)Seelsorgerliche Betreuung und Fürsorge an Umsiedlern ohne Rücksicht auf ihr Herkunftsland.
- 192
- Hilfeleistung und Betreuung vor und während der Auswanderung, Vermittlung an die Kirchengemeinden im Ausland.
- 193
- Insbesondere Betreuung der Gastarbeiter.
- 197
- Seelsorge und Fürsorge in Strafanstalten, Jugendstrafanstalten einschließlich Maßnahmen zur Resozialisierung; Vollzugsgruppenarbeit.
2
Kirchliche Sozialarbeit
- 21
- Allgemeine soziale Arbeit
- 211
- Arbeit in Sozialpfarrämtern und von Sozialarbeitern (Fürsorger, Bewährungshelfer, Sozialpädagogen),allgemeine diakonische, soziale Arbeit in der Gemeinde (Armenpflege).
- 212
- Hilfe für die Einrichtungen und Verbände des Diakonischen Werkes – Stadtverband Innere Mission –, Landesverband, Hauptgeschäftsstelle Stuttgart u. Ä., auch für einzelne diakonische Einrichtungen.
- 218
- Sozial-Fachschulen, Ausbildungsstätten für Sozialarbeiter, Jugendsekretäre, Jugendleiter, Sozialsekretäre und dergl.
- 22
- Jugendhilfe
- 221
- Kindertagesstätten sind Einrichtungen im Sinne des § 78 Abs. 1 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt vom 11. August 1961 (BGBl. I S. 1205), in denen Minderjährige unter 16 Jahren dauernd oder zeitweise, ganztägig oder für einen Teil des Tages, jedoch regelmäßig betreut werden. Zu Kindertagesstätten gehören:
- Horte für Kinder im Alter von sechs Jahren bis zum vollendeten 16. Lebensjahr,
- Kindergärten für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum 7. Lebensjahr,
- Krabbelstuben für Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren und
- Krippen für Kinder im Alter von 1/4 Jahr (in Ausnahmefällen im Alter ab 6 Wochen) bis zu 2 Jahren.
- 222
- Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche für dauernd oder für die Dauer eines Kur- oder Ferienaufenthalts aufgenommen und betreut werden.
- 223
- Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche untergebracht werden, in denen sie betreut werden, aber eine außerhalb des Heimes liegende Schule besuchen oder eine Lehre in einem freien Betrieb absolvieren. Soweit die Heime mit Schulen oder Lehrbetrieben fest verbunden sind, werden die Kosten bei diesen nachgewiesen.
- 228
- Kindergärtnerinnenseminare und andere Ausbildungsstätten für Kindergärtnerinnen.Der Aufwand für die Fortbildung der Kindergärtnerinnen durch Kurse, Tagungen usw. ist bei der Funktion 321 Kindertagesstätten nachzuweisen.
- 229
- Z. B. Waldheimarbeit (Stadtranderholung)
- 23
- Familienhilfe
- 231
- Einrichtungen mit wechselnder Belegung als Stätten der Begegnung mit Arbeit auf weltanschaulichen, sozialpolitischen, soziologischen, kirchlichen oder sonstigen Gebieten (Rüstzeitheime);Heime, in denen Menschen bei Freizeiten, Rüstzeiten, Lehrgängen, Tagungen usw. mit Unterkunft und Verpflegung vorübergehend untergebracht sind oder in denen Unterkunft und gegebenenfalls auch Teil- oder Vollverpflegung für längere Zeit gewährt wird;Einrichtungen, die ausschließlich der Unterbringung Erholungsuchender dienen (Erholungs- und Ferienheime).
- 232
- Die Dorfhelferin übernimmt im ländlichen Haushalt in Stellvertretung der kranken Mutter die Führung des Hauswesens, die Pflege und Erziehung der Kinder, hilft gegebenenfalls auch in der Landwirtschaft mit. Hier werden auch die Kosten der Zentralen des Dorfhelferinnenwerkes erfasst.
- 233
- Die Nachbarschaftshilfe ist eine dem Dorfhelferinnenwerk ähnliche Einrichtung in städtischen Haushalten.
- 234
- Ständige haupt- oder nebenamtlich besetzte Beratungsstellen; auch die Zentralstellen, die Arbeitsmaterial zusammenstellen und den Beratungsdienst anleiten.
- 24
- AltenhilfeUnterhalt und Betrieb von Alten- und Altenwohnheimen, von Altentagesstätten und sonstigen Einrichtungen zur Betreuung alter Menschen.Altenpflegeheime (Siechenheime mit stationärer Betreuung) gehören zu den Krankenhäusern.
- 25
- Gesundheitsdienst
- 251
- Einrichtung zur Betreuung und Pflege von Kranken und Siechen in ihren Wohnungen (Diakoniestation, männliche Krankenpfegestation und dergl.).
- 252
- Alters- und Krankenpflege in der Familie und bei Alleinstehenden in der Regel durch geeignete Gemeindeglieder.
- 253
- Kirchliche Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Sanatorien. Zu den Krankenhäusern zählen auch die Altenpflegeheime (Siechenheime) mit stationärer Betreuung.
- 26
- BahnhofsmissionBetreuung der Reisenden auf den Bahnhöfen.
- 27
- Gefährdetenhilfe
- 271
- Betreuung und Beratung von Suchtkranken, Abwehr der Suchtgefahren, Trinkerfürsorge (Gasthausseelsorge).
- 272
- Betreuung der Nichtsesshaften in Tagesstätten, Herberge zur Heimat u. a.
- 29
- Sonstige diakonische und soziale Arbeit
- 291
- Sozialmedizinische Arbeit in haupt- und nebenamtlich versehenen Beratungsstellen – Zentralstelle und Ämter.
- 292
- Sonstige Gemeinschaften für Arbeiter- und Industriefragen, Amt für Industrie- und Sozialarbeit u. a.
3
Gesamtkirchliche Aufgaben, Ökumene, Weltmission
- 31
- Gemeinkirchliche Aufgaben
- 311
- Z. B. Gustav-Adolf-Werk
- 317
- Ostpfarrerversorgung, Nothilfebezüge, Beihilfen und Unterstützungen.
- 33
- Auslandsarbeit
- 331
- Hilfsmaßnahmen jeder Art, z. B. Zuschüsse und Beihilfen, Entsendung von Hilfskräften u. a.
- 332
- Nur der Aufwand für Pfarrer, die von einer deutschen Landeskirche ins Ausland entsandt werden. Ausländische Pfarrer, die in einer deutschen Landeskirche Dienst tun, sind hier nicht zu erfassen.
- 333
- Zu den jungen Kirchen zählen alle, die selbstständig geworden sind und eine eigene Leitung haben.
- 34
- ÖkumenischeWerke und EinrichtungenZuschüsse und zweckgebundene Sonderzahlungen an die Werke und Einrichtungen zur Unterstützung ihrer Aufgaben. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die Mitglieder der Gremien und Ausschüsse an den Sitzungen teilnehmen und Reisekosten u. a. nicht von dort ersetzt bekommen.
- 35
- Entwicklungshilfe
- 351
- Hier sind ausschließlich die Mittel für die Erfüllung der Projektliste des Kirchlichen Entwicklungsdienstes nachzuweisen.
- 352
- Andere Maßnahmen der Entwicklungshilfe (insbesondere solche auf landeskirchlicher Basis) sind hier zu erfassen. Maßnahmen im Bereich der allgemeinen ökumenischen Diakonie siehe jedoch Abschnitt 36.
- 36
- Sonstige ökumenische DiakonieIn diesem Abschnitt ist die Unterstützung der Einrichtungen und Programme, die der ökumenischen Diakonie dienen, zu erfassen.
- 363
- Z. B. Kindernothilfe, Friedensdorf.
- 38
- WeltmissionDieser Abschnitt umfasst sowohl die Hilfe für einzelne Missionsanstalten, wie auch alle Maßnahmen in der Heimat zur Förderung des Missionsgedankens.
4
Öffentlichkeitsarbeit
(Publizistik, Information, Werbung)
- 41
- Presse, Schrifttum, GemeindebriefePressedienst, Presseverband, Pressearchiv, Beobachtung der Presse, Pressekonferenzen, Informationsgespräche mit Vertretern der Presse, Diskussionsbeiträge in der Presse zu zeitkritischen und kirchlichen Fragen, Denkschriften;Informations- und Verteilschriften, Rundbriefe, Rundschreiben an die Gemeinde oder bestimmte Gruppen.
- 42
- Film, Funk, FernsehenZum Bereich des Films gehören Filmvorführungen, Filmwartung und -empfehlung, Filmarbeit, Filmbeauftragter, Filmdienst, Filmkammer, Film-Arbeitsgemeinschaft, Ton- und Bildstellen. Zum Bereich von Funk und Fernsehen zählen Rundfunk- und Fernsehpfarrer, Funk- und Fernseharbeit, Fernseh- und Rundfunk-Kommission, -Ausschuss, Fernsehbeauftragte.
- 43
- WerbungHier ist unterzubringen:Vocamus, Information, Plakate, Schaukasten, Veröffentlichung der Gottesdienstzeiten und dergl., auch Beratungsstellen für Werbung, Aufträge an einzelne Werbefachleute.
5
Bildungswesen und Wissenschaft
- 51
- Schulen
- 511
- Kirchliche Privatschulen, die den Grund- und Hauptschulen entsprechen, mit der gesamten Unterhaltung und dem vollen Betrieb; auch sogenannte Tagesheimschulen.
- 512 bis 514
- Kirchliche Privatschulen mit oder ohne staatliche Anerkennung einschließlich Internaten. Auch sonstige Einrichtungen mit Dauerbelegung für Schüler und Kollegiaten an Schulen aller Fachrichtungen sowie Instituten des zweiten Bildungsweges.
- 519
- Das Schulwerk der Brüderunität ist nicht gesondert vorgesehen, es ist gegebenenfalls hier nachzuweisen.
- 52
- Erwachsenenbildung
- 521
- Bildungsstätten für alle Kreise der Bevölkerung in Kursus-, Seminar- oder Semesterbetrieb.
- 522
- Bildungs- und Begegnungsstätten zwischen Kirche und Gesellschaft; auch Fortsetzung der Arbeit auf allen Ebenen durch Akademiekreise u. Ä., soweit nicht anderen Funktionen zuzuordnen.
- 523
- Einrichtungen zur Unterweisung von Frauen und Mädchen in Hauswirtschaft, Haushaltsführung, Säuglings- und Kinderpflege, Erziehungsfragen und dergl.
- 53
- Bücherei und Archiv
- 531
- Unterhalt und Betrieb von wissenschaftlichen Bibliotheken, Pfarr- und Gemeindebüchereien, Beschaffung christlicher oder sonstiger Literatur zur allgemeinen Ausleihe. Dienst der Kirche mit dem Mittel des Buches.
- 532
- Einrichtung und Unterhalt von Archiven zur Sicherung und Erhaltung von Schriftgut, Urkunden u. a.; Mikroverfilmung, Film- und Bandarchive.
- 538
- Unterhalt und Betrieb von Ausbildungsstätten für den Bibliotheks- und Archivdienst, z. B. Archivpflegerschule.
- 54
- Kunst und Denkmalspflege, Kirchenbau
- 541
- Institut für Kunst und Denkmalspflege; auch Beratung, Sachverständige, Gutachter, Kammer für kirchliche Kunst, Amt für Kunstpflege u. Ä.
- 542
- Institut für Kirchenbau der Evangelischen Kirche in Deutschland in Marburg.
- 55
- Theologische, kirchenrechtliche und kirchengeschichtliche Wissenschaft
- 551
- Stiftungsprofessur; wissenschaftliche Einzelarbeiten.
- 552
- Forschungsinstitut des Evangelischen Bundes in Bensheim an der Bergstraße.
- 553
- Institut für Weltanschauungsfragen.
- 554
- Institut für evangelisches Kirchenrecht der Evangelischen Kirche in Deutschland in Göttingen.
- 555
- Soweit die Erforschung des Kirchenkampfes im Dritten Reich nicht einzelnen anderen Funktionen zugehört, sind die Aufwendungen hier zu erfassen.
- 56
- Philosophische und pädagogische Wissenschaft
- 561
- Comenius-Institut – Evangelische Arbeitsstätte für Erziehungswissenschaften, Münster/Westfalen.
- 562
- Institut für neue Unterrichtsmethoden, Einzelforschungsarbeiten u. a. (programmierte Unterweisung).
- 57
- Gesellschaftswissenschaft
- 571
- Sozialwissenschaftliche Studiengesellschaft, Sozialschulfragen, Sozialwissenschaftliches Institut.
- 572
- Einzelne gesellschaftswissenschaftliche Forschungsaufträge u. Ä.
- 577
- Evangelische Studiengemeinschaft Heidelberg.
- 58
- Strukturplanung, Rationalisierung
- 581
- Arbeiten zur Strukturanalyse, Struktur-Ausschüsse, Planungsarbeiten zur Strukturberichtigung.
- 582
- Gemeinschaftsstelle für Elektronische Datenverarbeitung, Frankfurt, Einzelaufträge zur Erstellung von Programmen u. Ä. – keine Kosten für Dienstleistungen –.
7
Rechtsetzung, Leitung und Verwaltung, Rechtsschutz
- 71
- Synodale GremienAlle Einnahmen und Ausgaben für die Arbeit synodaler Gremien (Synoden, Kirchenkreistag, Verbandsvertretung, Kirchenvorstand, Presbyterium, Kirchengemeinderat usw.), ihrer Ausschüsse und Arbeitskreise, wie z. B. Reisekosten, Verdienstausfallentschädigungen, Sitzungstagegelder usw. sind hier nachzuweisen, ebenso der Aufwand für Büros oder Geschäftsstellen.Ausschüsse, Kammern, Kommissionen mit beratenden Aufgaben siehe Abschnitt 74.
- 72
- Leitende OrganeRat der Evangelischen Kirche in Deutschland, Kirchenleitung, Kirchenkreisvorstand, Kreiskirchenrat, Verbandsvorstand u. Ä.
- 73
- Kirchen-, Bischofskonferenzen, ModeramenZu beiden Abschnitten gelten sinngemäß die Erläuterungen zu Abschnitt 71. Der Aufwand ist jeweils bei der Stelle nachzuweisen, die den Aufwand ausgelöst hat. Nimmt z. B. ein Mitglied einer Synode als Vertreter der Synode an den Sitzungen der Kirchenleitung teil, so handelt es sich bei den Aufwendungen um Aufwand der Kirchenleitung.
- 74
- Beratende GremienSoweit zur Unterstützung und Beratung der Gremien oder der Amtsstellen Ausschüsse, Kammern, Kommissionen usw. gebildet werden, die regelmäßig zusammenkommen, sind die Aufwendungen unter diesem Abschnitt zu erfassen. Hierzu gehören z. B. Ausschüsse für Kulturpolitik, für diakonische Fragen, für Jugendfragen, Finanzbeirat u. a.
- 75
- Geistliche AufsichtZur geistlichen Aufsicht gehören die Aufgaben des Landesbischofs,Bischofs, der Landes- oder Generalsuperintendenten, der Pröpste, Prälaten, Kreisdekane, Dekane, Superintendenten, die nicht zugleich Tätigkeit in den Gremien oder Amtsstellen sind. Auch die Kosten der Hilfskräfte, Bürohilfen, Sachkosten der Büros und Kanzleien sind unter diesem Abschnitt nachzuweisen.Getrennter Nachweis des Aufwands für die geistliche Aufsicht nur, wenn eine Ausscheidung möglich ist.
- 76
- Amtsstellen (Verwaltung im engeren Sinn)Zu den Amtsstellen gehören Kirchenkanzleien, Kirchenämter, Landeskirchenverwaltungen, Kirchenkreis- oder Verbandsgeschäftsstellen, Rentämter u. a. m.Soweit für bestimmte Teile der Verwaltung besondere Amtsstellen bestehen, die nicht nur aus räumlichen Gründen getrennt sind, ist eine entsprechende Untergliederung vorzusehen.
- 77
- Rechnungsprüfung (soweit selbstständig)Rechnungsprüfungsämter sind nur dann als selbstständig anzusehen, wenn sie weder organisatorisch noch personell der übrigen Verwaltung eingegliedert sind; dabei ist es unerheblich, ob beide Stellen in einem Dienstgebäude untergebracht sind oder nicht. Im letzteren Fall sollten unter diesem Abschnitt aber auch entsprechende Kostenanteile für Miete, Reinigung, Heizung usw. nachgewiesen werden.
- 78
- RechtsschutzDer durch die Wahrnehmung des Rechtsschutzes entstehende Aufwand ist unter diesem Abschnitt nachzuweisen. Dazu gehören nicht nur die Reisekosten, Aufwandsentschädigungen und Auslagen der Mitglieder der Gerichte usw., sondern alle mit den Verfahren zusammenhängenden Personal- und Sachkosten, auch Personal- und Sachkostenanteile für Schriftführer, Protokollanten, Geschäftsstellen u. a. m.
8
Verwaltung des Allgemeinen Finanzvermögens und der Sondervermögen
- 81
- Wohn- und GeschäftsgrundstückeHierher gehören alle bebauten Grundstücke, die nicht besonderen Funktionen wie Gottesdienst, Pfarrdienst usw. dienen.Zu den Wohngrundstücken gehören auch Mitarbeiter-Wohnhäuser, in denen Werks- oder Dienstwohnungen bereitgestellt werden. Alle Einnahmen und Ausgaben dieser Grundstücke sind hier zu erfassen, damit die Kostendeckung durch die Mieten, aber auch eine Eigenkapital-Verzinsung deutlich werden.
- 82
- Unbebaute GrundstückeLand- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, auch solche, die zur Zeit nicht genutzt werden, aber nutzbar sind (unverpachtet gebliebene Stücke, da kein Pächter zu finden ist).Park- und sonstige Grünanlagen, Trümmergrundstücke, Ödländereien, Wasserflächen, Parkplätze – soweit nicht zu Gebäuden gehörig –, u. Ä.Grundstücke, an denen Erbbaurechte bestellt sind (ohne die Einnahmen aus dem Erbbaurecht selbst – Abschnitt 84).
- 83
- Geld-(Kapital-)vermögen und BeteiligungenAls Geldvermögen in diesem Sinne gelten Sparguthaben, Giroguthaben und andere ausgeliehene Gelder, Wertpapiere u. Ä. (auch innere Anleihen).Beteiligungen an Genossenschaften (Spar- und Darlehenskassen, Kühlhäusern u. Ä.), Anteilsrechte, auch die Beteiligung an gemeinsamen Grundbesitz (Ersatzlandbeschaffung).Soweit die Zinsen aus Rücklagekapitalien der Rücklage zufließen, sind sie bei der der Zweckbestimmung der Rücklage entsprechenden Funktion nachzuweisen.
- 84
- RechteGrundstücksgleiche Rechte, z. B. Erbbaurechte, Erbpachtrechte, Realgemeinderechte, Jagd- und Fischereirechte usw.Ansprüche und Verbindlichkeiten aus Patronaten, Gefällen, Renten usw., soweit nicht einer bestimmten Funktion zuzuordnen.
- 86
- Pfarrei-, PfründevermögenSoweit noch eine gesonderte Verwaltung und Abrechnung des Pfarrei- oder Pfründevermögens erforderlich ist, sind Einnahmen und Ausgaben dieses Sondervermögens hier nachzuweisen.
9
Allgemeine Finanzwirtschaft
Im Einzelplan 9 werden Einnahmen und Ausgaben, die den Gesamthaushalt der Körperschaft betreffen, nachgewiesen.
- 91
- Kirchensteuern (einschließlich Steuerverwaltung)Eine Unterteilung der Kirchensteuern erübrigt sich; sie geht aus der Gruppierungsnummer, die zugeordnet wird, hervor.Soweit eine gesonderte Steuerverwaltung eingerichtet ist, ist der Aufwand dieser Verwaltung hier zu erfassen. Wird die Steuerverwaltung jedoch in der allgemeinen Verwaltung miterledigt, so wird der Aufwand dort nachgewiesen.Hierher gehören auch die Kostenanteile, die als Entschädigung an Dritte (Finanzverwaltung) für die Durchführung des Kirchensteuerhebegeschäfts gezahlt werden müssen.
- 92
- Zuwendungen zur Deckung des allgemeinen HaushaltsbedarfsUnter diesem Abschnitt werden nachgewiesen die allgemeinen Zuweisungen und Umlagen der Gruppe 03 bzw. 73 (z. B. Kirchenkreisumlagen, Gesamtverbandsumlagen, Kirchspielsumlagen), aber auch Spenden usw. für die laufende Haushaltswirtschaft.
- 93
- FinanzausgleichZum Nachweis von Finanzausgleichsleistungen der Gruppe 02 bzw. 72, gegebenenfalls aber auch zur Abwicklung des bei der Landeskirche verwalteten Ausgleichsstocks.
- 94
- PauschalabkommenHier handelt es sich um Abkommen, die zur Vereinfachung entweder allgemein, also ohne eine an sich mögliche Funktionsbildung, oder für nachgeordnete Stellen abgeschlossen werden, ohne dass eine entsprechende Verrechnung vorgenommen werden soll oder kann.
- 95
- Versorgung (nicht aufteilbar)Grundsätzlich sind die Versorgungslasten bei den Funktionen nachzuweisen, bei denen sie entstanden sind. In vielen Fällen würde dies aber zu einer unzumutbaren Belastung führen, die zudem das echte Bild des Aufwandes für einen Arbeitszweig oder eine Einrichtung verfälschte – z. B. Krankenhauspfarrämter, Landespfarrämter o. Ä.Oft gibt es aber auch kombinierte Ämter, die die Versorgung gemeinsam tragen müssten. Um hier Verrechnungen usw. zu ersparen, können alle in dieser Weise anfallenden Versorgungslasten hier erfasst und nachgewiesen werden.
- 96
- SchuldenHier ist nachzuweisen der Schuldendienst für Geld, das bei Kreditinstituten, anderen Körperschaften oder Privatpersonen aufgenommen worden ist, soweit es sich um Schulden für allgemeine Zwecke (Kassenkredite, Darlehen für den ordentlichen Haushalt) handelt. Der Schuldendienst für zweckbestimmte Darlehen ist bei der entsprechenden Funktion (z. B. Schuldendienst für ein zum Bau eines Pfarrhauses aufgenommenes Darlehen bei 05 Pfarrdienst) zu erfassen, solange keine kalkulatorischen Ausgaben wie Abschreibungen, Eigenkapitalverzinsung verrechnet werden.
- 97
- RücklagenEs sind hier nur Rücklagen für den Gesamthaushalt (Betriebsmittelrücklage, Allgemeine Ausgleichsrücklage, Bürgschaftssicherungsrücklage) oder andere Rücklagen ohne genaue Zweckbestimmung (Sammelrücklagen) nachzuweisen. Im Blick auf die im kirchlichen Bereich häufigen zweckbestimmten Opfer, Spenden und dergl. wird es für zweckmäßig gehalten, die Rücklagenwirtschaft nicht zentral im Einzelplan 9 abzuwickeln, sondern einzeln bei der jeweils zuständigen Funktion.Es dürfte sinnvoll sein, die Rücklagen nach der Art ihrer künftigen Verwendung unterzugliedern, etwa wie folgt:
- 1.
- Betriebsmittelrücklage,
- 2.
- Allgemeine Ausgleichsrücklage,
- 3.
- Bürgschaftssicherungsrücklage,
- 4.
- Neubaurücklagen,
- 5.
- Erneuerungsrücklagen,
- 6.
- Tilgungsrücklagen,
- 7.
- Versorgungsrücklagen,
- 9.
- sonstige Rücklagen.
Wenn die gesamte Rücklagenwirtschaft im Einzelplan 9 abgewickelt wird, erfolgt diese Untergliederung über die Haushaltsgliederung, andernfalls über die Gruppierung (Gruppe 31 bzw. 91). - 98
- HaushaltsverstärkungZum Nachweis der Verstärkungsmittel im Sinne der Erläuterung zur Ausgabengruppe 86.Nur Planstelle, nicht Buchungsstelle.
- 99
- Abwicklung der Vorjahre
- 991
- Buchungsstelle zur Übertragung der Kassenmehr-Einnahme/-Ausgabe.
- 992
- Buchungs- und Haushaltsstelle zur Abwicklung eines Überschusses oder Fehlbetrags der Haushaltswirtschaft.
Anlage 37#
#Gruppierungsplan
für die kirchlichen Haushalte
(Gruppierung der Einnahmen und Ausgaben
nach Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen)
#nach Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen)
Einteilung der Hauptgruppen
#Einnahmen
- 0
- Steuern, Zuweisungen und Umlagen, Zuschüsse
- 1
- Einnahmen aus Vermögen, Verwaltung und Betrieb
- 2
- Kollekten, Opfer und Einnahmen besonderer Art
- 3
- Vermögenswirksame Einnahmen
Ausgaben
- 4
- Personalausgaben
- 5
- Laufende Sachausgaben für Grundstücke, Gebäude und bewegliches Vermögen
- 6
- Weitere sächliche Verwaltungs- und Betriebsausgaben
- 7
- Steuern, Zuweisungen und Umlagen, Zuschüsse
- 8
- Ausgaben besonderer Art
- 9
- Vermögenswirksame Ausgaben
Einteilung der Gruppen
#Einnahmen
- 0
- Steuern, Zuweisungen und Umlagen, Zuschüsse
- 01
- Kirchensteuern
- 02
- Finanzausgleichsleistungen
- 03
- Andere allgemeine Zuweisungen und Umlagen aus dem kirchlichen Bereich
- 04
- Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen aus dem kirchlichen Bereich
- 05
- Zuschüsse von Dritten
- 06
- 07
- 08
- Leistungen aus Baulast, Patronat und dergl.
- 09
- 1
- Einnahmen aus Vermögen, Verwaltung und Betrieb
- 11
- Einnahmen aus Geldvermögensanlagen und Beteiligungen
- 12
- Einnahmen aus Grundvermögen und Rechten
- 13
- Verwaltungsgebühren
- 14
- Benutzungsgebühren und -entgelte
- 15
- Sonstige Gebühren und Entgelte
- 16
- 17
- Weitere und nicht aufteilbare Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
- 18
- 19
- Ersatz von Verwaltungs- und Betriebsausgaben
- 2
- Kollekten, Opfer und Einnahmen besonderer Art
- 21
- Kollekten, Opfer
- 22
- Spenden und dergl.
- 23
- Bußgelder
- 24
- Einnahmen aus Sonderhaushalten
- 25
- Einnahmen aus der Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen
- 26
- 27
- 28
- 29
- Abwicklung der Vorjahre (Überschüsse)
- 3
- Vermögenswirksame Einnahmen
- 31
- Entnahmen aus Rücklagen, Fonds, Stiftungen, Anteilsbetrag des ordentlichen Haushalts
- 32
- Darlehensrückflüsse
- 33
- Rückflüsse von Kapitaleinlagen, Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen
- 34
- Erlöse aus der Veräußerung von Sachen und der Ablösung von Rechten
- 35
- Kollekten, Opfer, Spenden und dergl. für Investitionen
- 36
- Zuweisungen und Umlagen für Investitionen aus dem kirchlichen Bereich
- 37
- Zuschüsse von Dritten für Investitionen
- 38
- Schuldenaufnahme
- 39
- Abwicklung der Vorjahre (Überschüsse)
Ausgaben
- 4
- Personalausgaben
- 41
- Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit
- 42
- Dienstbezüge
- 43
- Leistungen an Versorgungseinrichtungen
- 44
- Versorgungsbezüge und dergl.
- 45
- Kosten für Vertretungen und Aushilfen
- 46
- Beihilfen, Unterstützungen
- 47
- Wohnungsfürsorge
- 48
- Stationsgelder an Bruder- und Mutterhäuser, Schwesternverbände und dergl.
- 49
- Personalbezogene Sachausgaben
- 5
- Laufende Sachausgaben für Grundstücke, Gebäude und bewegliches Vermögen
- 51
- Ausgaben für die Unterhaltung der Grundstücke, Gebäude und Anlagen
- 52
- Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Anlagen
- 53
- Mieten und Pachten
- 54
- Ausgaben für die Haltung von Fahrzeugen
- 55
- Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
- 56
- Ausgaben für Bibliotheken, Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen
- 57
- 58
- 59
- 6
- Weitere sächliche Verwaltungs- und Betriebsausgaben
- 61
- Reisekosten
- 62
- Fernmeldekosten
- 63
- Weiterer Geschäftsaufwand
- 64
- Ausgaben für Aus-, Fort- und Weiterbildung
- 65
- Ausgaben für Lehr- und Lernmittel
- 66
- Ausgaben für Verbrauchsmittel
- 67
- Weitere und nicht aufteilbare Verwaltungs- und Betriebsausgaben
- 68
- Verfügungsmittel
- 69
- Ersatz von Verwaltungs- und Betriebsausgaben
- 7
- Steuern, Zuweisungen und Umlagen, Zuschüsse
- 71
- Kirchensteuern
- 72
- Finanzausgleichsleistungen
- 73
- Andere allgemeine Zuweisungen und Umlagen im kirchlichen Bereich
- 74
- Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen im kirchlichen Bereich
- 75
- Zuschüsse an Dritte
- 76
- Zuweisungen und Umlagen für Investitionen im kirchlichen Bereich
- 77
- Zuschüsse an Dritte für Investitionen
- 78
- Leistungen aus Baulast, Patronat und dergl.
- 79
- Zuwendungen an natürliche Personen
- 8
- Ausgaben besonderer Art
- 81
- 82
- 83
- 84
- Ausgaben an Sonderhaushalte
- 85
- Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen
- 86
- Verstärkungsmittel
- 87
- Anteilsbetrag des ordentlichen Haushalts
- 88
- Zinsausgaben
- 89
- Abwicklung der Vorjahre, Fehlbeträge
- 9
- Vermögenswirksame Ausgaben
- 91
- Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stiftungen
- 92
- Darlehensgewährung
- 93
- Kapitaleinlagen, Erwerb von Beteiligungen
- 94
- Erwerb von Sachen,Ablösung von Lasten
- 95
- Ausgaben für Baumaßnahmen
- 96
- 97
- 98
- Tilgungsausgaben
- 99
- Abwicklung der Vorjahre, Fehlbeträge (vermögenswirksam)
Einteilung der Untergruppen
#Einnahmen
- 0
- Steuern, Zuweisungen und Umlagen, Zuschüsse
- 01
- Kirchensteuern
- 011
- Kirchen-Lohnsteuer
- 012
- Kirchen-Einkommensteuer
- 013
- Kirchen-Vermögensteuer
- 014
- Grenzgänger-Kirchensteuerausgleich und dergl.
- 015
- Kirchen-Grundsteuer
- 016
- Kirchgeld
- 017
- *
- 018
- 019
- Sonstige Kirchensteuern
- 02
- Finanzausgleichsleistungen
- 021
- Finanzausgleichsleistungen von Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbänden
- 022
- Finanzausgleichsleistungen von Kirchenkreisen (-bezirken)
- 023
- Finanzausgleichsleistungen von Landeskirchen
- 024
- Finanzausgleichsleistungen von der EKU, der VELK, dem Bund reformierter Kirchen
- 025
- Finanzausgleichsleistungen von der Evangelischen Kirche in Deutschland
- 03
- Andere allgemeine Zuweisungen und Umlagen aus dem kirchlichen Bereich
- 031
- Allgemeine Zuweisungen und Umlagen von Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbänden
- 032
- Allgemeine Zuweisungen und Umlagen von Kirchenkreisen (-bezirken)
- 033
- Allgemeine Zuweisungen und Umlagen von Landeskirchen
- 034
- Allgemeine Zuweisungen und Umlagen von der EKU, der VELK, dem Bund reformierter Kirchen
- 035
- Allgemeine Zuweisungen und Umlagen von der Evangelischen Kirche in Deutschland
- 036
- Allgemeine Zuweisungen und Umlagen vom Diakonischen Werk
- 037
- *
- 038
- *
- 039
- Allgemeine Zuweisungen und Umlagen aus dem sonstigen kirchlichen Bereich
- 04
- Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen aus dem kirchlichen Bereich
- 041
- Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen von Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbänden
- 042
- Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen von Kirchenkreisen (-bezirken)
- 043
- Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen von Landeskirchen
- 044
- Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen von der EKU, der VELK, dem Bund reformierter Kirchen
- 045
- Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen von der EKD
- 046
- Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen vom Diakonischen Werk
- 047
- *
- 048
- 049
- Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen aus dem sonstigen kirchlichen Bereich
- 05
- Zuschüsse von Dritten
- 051
- Zuschüsse vom Bund
- 052
- Zuschüsse von Ländern
- 053
- Zuschüsse von Gemeindeverbänden
- 054
- Zuschüsse von politischen Gemeinden
- 055
- Zuschüsse von sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- 056
- *
- 057
- 058
- 059
- Sonstige Zuschüsse
- 06
- 07
- 08
- Leistungen aus Baulast, Patronat und dergl.
- 081
- Leistungen von kirchlichen Baulastträgern
- 082
- Leistungen von staatlichen und kommunalen Baulastträgern
- 083
- Leistungen von sonstigen Baulastträgern
- 084
- *
- 085
- 086
- Patronatsleistungen
- 087
- *
- 088
- 089
- Sonstige baulast- und patronatsähnliche Leistungen
- 09
- 1
- Einnahmen aus Vermögen, Verwaltung und Betrieb
- 11
- Einnahmen aus Geldvermögensanlagen und Beteiligungen
- 111
- Geldvermögensanlagen und Beteiligungen bei Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbänden
- 112
- Geldvermögensanlagen und Beteiligungen bei Kirchenkreisen (-bezirken)
- 113
- Geldvermögensanlagen und Beteiligungen bei Landeskirchen
- 114
- Geldvermögensanlagen und Beteiligungen bei kirchlichen Kreditinstituten und Versorgungskassen
- 115
- Geldvermögensanlagen und Beteiligungen im sonstigen kirchlichen Bereich
- 116
- Innere Verschuldung
- 117
- Geldvermögensanlagen und Beteiligungen bei Gebietskörperschaften
- 118
- Geldvermögensanlagen und Beteiligungen bei öffentlichen und privaten Geld- und Kreditinstituten
- 119
- Sonstige Geldvermögensanlagen und Beteiligungen
- 12
- Einnahmen aus Grundvermögen und Rechten
- 121
- Mietzins
- 122
- Dienstwohnungsvergütungen
- 123
- Pachtzins
- 124
- Erbbauzins
- 125
- Verkaufserlöse
- 126
- Nutzungsentschädigungen
- 127
- Förderzinsen, Mutungsgeld
- 128
- Gerechtsame, Gefälle u. Ä.
- 129
- Sonstige Einnahmen aus Grundvermögen und Rechten
- 13
- Verwaltungsgebühren
- 131
- Kirchenregistergebühren
- 132
- Gebühren für Amtshandlungen der Pfarrer
- 133
- Prüfungsgebühren
- 134
- *
- 135
- 136
- 137
- *
- 138
- *
- 139
- Sonstige Verwaltungsgebühren
- 14
- Benutzungsgebühren und -entgelte
- 141
- Schulgeld, Elternbeiträge
- 142
- Wäschegeld
- 143
- Entgelt für Verpflegung und Unterkunft
- 144
- *
- 145
- Bestattungsgebühren
- 146
- Grabberechtigungsgebühren
- 147
- Grabmalgebühren
- 148
- *
- 149
- Sonstige Benutzungsgebühren und -entgelte
- 15
- Sonstige Gebühren und Entgelte
- 151
- Pflegegeld
- 152
- Eintrittsgeld, Besichtigungsgebühren
- 153
- Leihgebühren
- 154
- Tagungskostenbeiträge
- 155
- Grabpflegeentgelte
- 156
- *
- 157
- 158
- 159
- Andere sonstige Gebühren und Entgelte
- 16
- 17
- Weitere und nicht aufteilbare Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
- 171
- Einnahmen aus Veröffentlichungen
- 172
- Einnahmen aus Schriftenvertrieb
- 173
- Verkaufserlöse
- 174
- Mitgliedsbeiträge
- 175
- *
- 176
- 177
- Versicherungsleistungen
- 178
- Schadenersatzleistungen
- 179
- Sonstige weitere und nicht aufteilbare Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
- 18
- 19
- Ersatz von Verwaltungs- und Betriebsausgaben
- 191
- Ersatz von Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbänden
- 192
- Ersatz von Kirchenkreisen (-bezirken)
- 193
- Ersatz von Landeskirchen
- 194
- *
- 195
- Ersatz aus dem sonstigen kirchlichen Bereich
- 196
- Innere Verrechnungen
- 197
- Ersatz von Gebietskörperschaften
- 198
- *
- 199
- Sonstiger Ersatz
- 2
- Kollekten, Opfer und Einnahmen besonderer Art
- 21
- Kollekten, Opfer
- 211
- Kollekten, Opfer
- 212
- Armenopfer
- 22
- Spenden und dergl.
- 221
- Spenden
- 222
- Schenkungen, Erbschaften, Vermächtnisse
- 23
- Bußgelder
- 24
- Einnahmen aus Sonderhaushalten
- 241
- Ablieferungen der Sonderhaushalte
- 242
- Zuführungen an Sonderhaushalte
- 25
- Einnahmen aus der Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährsverträgen
- 26
- 27
- 28
- 29
- Abwicklung der Vorjahre (Überschüsse)
- 3
- Vermögenswirksame Einnahmen
- 31
- Entnahmen aus Rücklagen, Fonds, Stiftungen; Anteilsbetrag des ordentlichen Haushalts
- 311
- Entnahmen aus Rücklagen, Fonds
- 312
- Entnahmen aus Stiftungen
- 313
- 314
- 315
- 316
- 317
- 318
- 319
- Anteilsbetrag des ordentlichen Haushalts
- 32
- Darlehensrückflüsse
- 321
- Darlehensrückflüsse von Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbänden
- 322
- Darlehensrückflüsse von Kirchenkreisen (-bezirken)
- 323
- Darlehensrückflüsse von Landeskirchen
- 324
- Darlehensrückflüsse von kirchlichen Kreditinstituten und Versorgungskassen
- 325
- Darlehensrückflüsse aus dem sonstigen kirchlichen Bereich
- 326
- *
- 327
- Darlehensrückflüsse von Gebietskörperschaften
- 328
- *
- 329
- Sonstige Darlehensrückflüsse
- 33
- Rückflüsse von Kapitaleinlagen, Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen
- 331
- Kapitalrückflüsse und Veräußerung von Beteiligungen bei Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbänden
- 332
- Kapitalrückflüsse und Veräußerung von Beteiligungen bei Kirchenkreisen (-bezirken)
- 333
- Kapitalrückflüsse und Veräußerung von Beteiligungen bei Landeskirchen
- 334
- Kapitalrückflüsse und Veräußerung von Beteiligungen bei kirchlichen Kreditinstituten und Versorgungskassen
- 335
- Kapitalrückflüsse und Veräußerung von Beteiligungen im sonstigen kirchlichen Bereich
- 336
- *
- 337
- Kapitalrückflüsse und Veräußerung von Beteiligungen bei Gebietskörperschaften
- 338
- Kapitalrückflüsse und Veräußerung von Beteiligungen bei öffentlichen und privaten Geld- und Kreditinstituten
- 339
- Sonstige Kapitalrückflüsse und Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen
- 34
- Erlöse aus der Veräußerung von Sachen und der Ablösung von Rechten
- 341
- Veräußerung von unbeweglichen Sachen
- 342
- Veräußerung von beweglichen Sachen
- 343
- Ablösung von Rechten
- 344
- 345
- 346
- 347
- 348
- 349
- 35
- Kollekten, Opfer, Spenden und dergl. für Investitionen
- 351
- Kollekten, Opfer
- 352
- Spenden
- 353
- Schenkungen, Erbschaften, Vermächtnisse
- 354
- 355
- 356
- 357
- 358
- 359
- 36
- Zuweisungen und Umlagen für Investitionen aus dem kirchlichen Bereich
- 361
- Zuweisungen und Umlagen für Investitionen von Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbänden
- 362
- Zuweisungen und Umlagen für Investitionen von Kirchenkreisen (-bezirken)
- 363
- Zuweisungen und Umlagen für Investitionen von Landeskirchen
- 364
- Zuweisungen und Umlagen für Investitionen von der EKU, der VELK, dem Bund reformierter Kirchen
- 365
- Zuweisungen und Umlagen für Investitionen von der EKD
- 366
- Zuweisungen und Umlagen für Investitionen vom Diakonischen Werk
- 367
- *
- 368
- 369
- Zuweisungen und Umlagen für Investitionen aus dem sonstigen kirchlichen Bereich
- 37
- Zuschüsse von Dritten für Investitionen
- 371
- Zuschüsse für Investitionen vom Bund
- 372
- Zuschüsse für Investitionen von Ländern
- 373
- Zuschüsse für Investitionen von Gemeindeverbänden
- 374
- Zuschüsse für Investitionen von politischen Gemeinden
- 375
- Zuschüsse für Investitionen von sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- 376
- *
- 377
- 378
- 379
- Sonstige Zuschüsse für Investitionen
- 38
- Schuldenaufnahmen
- 381
- Schuldenaufnahmen bei Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbänden
- 382
- Schuldenaufnahmen bei Kirchenkreisen (-bezirken)
- 383
- Schuldenaufnahmen bei Landeskirchen
- 384
- Schuldenaufnahmen bei kirchlichen Kreditinstituten und Versorgungskassen
- 385
- Schuldenaufnahmen imsonstigen kirchlichen Bereich
- 386
- Innere Schuldenaufnahmen
- 387
- Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften
- 388
- Schuldenaufnahmen bei öffentlichen und privaten Kreditinstituten
- 389
- Sonstige Schuldenaufnahmen
- 39
- Abwicklung der Vorjahre, Überschüsse (vermögenswirksam)
Ausgaben
- 4
- Personalausgaben
- 41
- Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit
- 42
- Dienstbezüge
- 421
- Bezüge der Pfarrer
- 422
- Bezüge der Beamten
- 423
- Vergütungen (einschließlich Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur zusätzlichen Altersversorgung)
- 424
- Löhne (einschließlich Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur zusätzlichen Altersversorgung)
- 425
- Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtliche Tätigkeit
- 426
- *
- 427
- 428
- 429
- Sonstige Dienstbezüge
- 43
- Leistungen an Versorgungseinrichtungen
- 431
- Beiträge zur Versorgungskasse der Pfarrer
- 432
- Beiträge zur Versorgungskasse der Beamten
- 433
- Umlagen zur zusätzlichen Altersversorgung der Angestellten
- 434
- Umlagen zur zusätzlichen Altersversorgung der Lohnempfänger
- 435
- Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
- 436
- Abgaben nach dem Schwerbehindertengesetz
- 437
- 438
- Konkursausfallgeld
- 439
- Sonstige Leistungen an Versorgungseinrichtungen
- 44
- Versorgungsbezüge und dergl.
- 441
- Versorgungsbezüge der Pfarrer
- 442
- Versorgungsbezüge der Beamten
- 443
- Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen der Pfarrer
- 444
- Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen der Beamten
- 445
- Renten für Angestellte
- 446
- Renten für Lohnempfänger
- 447
- *
- 448
- Vorruhestandsbezüge
- 449
- Sonstige Versorgungsbezüge und dergl.
- 45
- Kosten für Vertretungen und Aushilfen
- 451
- Vakanzkosten
- 452
- Vertretungskosten
- 453
- Kosten für Aushilfen
- 454
- *
- 455
- 456
- 457
- 458
- 459
- Sonstige Kosten für Vertretungen und Aushilfen
- 46
- Beihilfen, Unterstützungen
- 461
- Beihilfen nach Beihilfegrundsätzen
- 462
- Erziehungsbeihilfen
- 463
- *
- 464
- Unterstützungen
- 465
- Fürsorgeleistungen
- 466
- *
- 467
- 468
- 469
- Sonstige Beihilfen und Unterstützungen
- 47
- Wohnungsfürsorge
- 471
- *
- 472
- 473
- 474
- 475
- 476
- 477
- 478
- 479
- 48
- Stationsgelder an Bruder- und Mutterhäuser, Schwesternverbände und dergl.
- 481
- Stationsgelder
- 482
- Haushaltsgelder
- 483
- *
- 484
- 485
- 486
- 487
- 488
- 489
- 49
- Personalbezogene Sachausgaben
- 491
- Trennungsgeld, Umzugskostenvergütung
- 492
- Fahrkostenzuschüsse
- 493
- Reisebeihilfen
- 494
- Mietzinsentschädigungen
- 495
- Bekleidungsgeld
- 496
- Zuschüsse zur Aus- und Fortbildung
- 497
- Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung, Verpflegungszuschüsse
- 498
- Zuschuss zu Gemeinschaftsveranstaltungen und Förderung der Betriebsgemeinschaft
- 499
- Sonstige personalbezogene Sachausgaben
- 5
- Laufende Sachausgaben für Grundstücke, Gebäude und bewegliches Vermögen
- 51
- Ausgaben für die Unterhaltung der Grundstücke, Gebäude und Anlagen
- 511
- Unterhaltung der Grundstücke und Außenanlagen
- 512
- Unterhaltung der Gebäude
- 513
- 514
- 515
- 516
- 517
- 518
- 519
- 52
- Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Anlagen
- 521
- Heizung
- 522
- Reinigung
- 523
- Wasser, Gas, Strom
- 524
- Grundsteuer, sonstige Grundstücksabgaben
- 525
- Versicherungsprämien
- 526
- Bewachung
- 527
- *
- 528
- 529
- Sonstige Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Anlagen
- 53
- Mieten und Pachten
- 531
- Mietzins
- 532
- Pachtzins
- 533
- Erbbauzins
- 534
- 535
- 536
- Nutzungsentschädigungen
- 537
- 538
- 539
- 54
- Ausgaben für die Haltung von Fahrzeugen
- 541
- Unterhaltung und Betrieb
- 542
- Steuern und Versicherung
- 543
- 544
- 545
- 546
- 547
- 548
- 549
- 55
- Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
- 551
- Beschaffung und Unterhaltung der technischen Geräte
- 552
- Beschaffung und Unterhaltung von Ausstattungs- und Gebrauchsgegenständen
- 553
- Beschaffung undPflege von Wäsche
- 554
- Beschaffung und Unterhaltung von Spiel- und Beschäftigungsmaterial
- 56
- Ausgaben für Bibliotheken, Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen
- 561
- Beschaffung und Unterhaltung von Büchern
- 562
- Beschaffung und Unterhaltung von Kunst- und Sammlungsgegenständen
- 563
- 564
- 565
- 566
- 567
- 568
- 569
- 57
- 58
- 59
- 6
- Weitere sächliche Verwaltungs- und Betriebsausgaben
- 61
- Reisekosten
- 611
- Reisekosten
- 612
- Fuhrkosten
- 613
- 614
- 615
- 616
- 617
- 618
- 619
- 62
- Fernmeldekosten
- 63
- Weiterer Geschäftsaufwand
- 631
- Geschäftsbedarf
- 632
- Bücher, Zeitschriften, Landkarten
- 633
- Porto
- 634
- *
- 635
- 636
- 637
- Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten
- 638
- 639
- Sonstiger weiterer Geschäftsaufwand
- 64
- Ausgaben für Aus-, Fort- und Weiterbildung
- 641
- Unterbringungs- und Verpflegungskosten
- 642
- Honorare, Unterrichtsgelder
- 643
- *
- 644
- 645
- 646
- 647
- 648
- 649
- Sonstige Ausgaben für Aus-, Fort- und Weiterbildung
- 65
- Ausgaben für Lehr- und Lernmittel
- 651
- Fachbücher und -zeitschriften
- 652
- Sonstige Lehr- und Lernmittel
- 653
- 654
- 655
- 656
- 657
- 658
- 659
- 66
- Ausgaben für Verbrauchsmittel
- 661
- Abendmahlsbrot und -wein
- 662
- Kerzen, Blumenschmuck und dergl.
- 663
- Trau- und Konfirmandenbibeln
- 664
- Verteilschriften u. Ä.
- 665
- Saat- und Pflanzgut
- 666
- Mittel für Gesundheitspflege
- 667
- Rohmaterial zur Verarbeitung
- 668
- Lebensmittel
- 669
- Sonstige Verbrauchsmittel
- 67
- Weitere und nicht aufteilbare Verwaltungs- und Betriebsausgaben
- 671
- Kosten für Veröffentlichungen und Dokumentation
- 672
- Bekanntmachungskosten
- 673
- Leihgebühren
- 674
- Mitgliedsbeiträge
- 675
- Dienstleistungen Dritter
- 676
- Steuern
- 677
- Versicherungsprämien
- 678
- Schadenersatzleistungen
- 679
- Sonstige weitere und nicht aufteilbare Verwaltungs- und Betriebsausgaben
- 68
- Verfügungsmittel
- 69
- Ersatz von Verwaltungs- und Betriebsausgaben
- 691
- Ersatz an Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbände
- 692
- Ersatz an Kirchenkreise (-bezirke)
- 693
- Ersatz an Landeskirchen
- 694
- 695
- Ersatz an den sonstigen kirchlichen Bereich
- 696
- Innere Verrechnungen
- 697
- Ersatz an Gebietskörperschaften
- 698
- 699
- Sonstiger Ersatz
- 7
- Steuern, Zuweisungen und Umlagen, Zuschüsse
- 71
- Kirchensteuern
- 711
- Kirchensteuer-Rückzahlungen
- 714
- Grenzgänger-Kirchensteuerausgleich und dergl.
- 72
- Finanzausgleichsleistungen
- 721
- Finanzausgleichsleistungen an Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbände
- 722
- Finanzausgleichsleistungen an Kirchenkreise (-bezirke)
- 723
- Finanzausgleichsleistungen an Landeskirchen
- 724
- Finanzausgleichsleistungen an EKU, VELK, Bund reformierter Kirchen
- 725
- Finanzausgleichsleistungen an die EKD
- 73
- Andere allgemeine Zuweisungen und Umlagen im kirchlichen Bereich
- 731
- Allgemeine Zuweisungen und Umlagen an Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbände
- 732
- Allgemeine Zuweisungen und Umlagen an Kirchenkreise (-bezirke)
- 733
- Allgemeine Zuweisungen und Umlagen an Landeskirchen
- 734
- Allgemeine Zuweisungen und Umlagen an EKU, VELK, Bund reformierter Kirchen
- 735
- Allgemeine Zuweisungen und Umlagen an die EKD
- 736
- Allgemeine Zuweisungen und Umlagen an Diakonisches Werk
- 737
- *
- 738
- 739
- Allgemeine Zuweisungen und Umlagen an den sonstigen kirchlichen Bereich
- 74
- Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen im kirchlichen Bereich
- 741
- Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen an Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbände
- 742
- Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen an Kirchenkreise (-bezirke)
- 743
- Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen an Landeskirchen
- 744
- Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen an EKU, VELK, Bund reformierter Kirchen
- 745
- Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen an die EKD
- 746
- Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen an Diakonisches Werk
- 747
- *
- 748
- 749
- Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen an den sonstigen kirchlichen Bereich
- 75
- Zuschüsse an Dritte
- 751
- Zuschüsse an den Bund
- 752
- Zuschüsse an die Länder
- 753
- Zuschüsse an Gemeindeverbände
- 754
- Zuschüsse an politische Gemeinden
- 755
- Zuschüsse an sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts
- 756
- *
- 757
- 758
- 759
- Sonstige Zuschüsse
- 76
- Zuweisungen und Umlagen für Investitionen im kirchlichen Bereich
- 761
- Zuweisungen und Umlagen für Investitionen an Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbände
- 762
- Zuweisungen und Umlagen für Investitionen an Kirchenkreise (-bezirke)
- 763
- Zuweisungen und Umlagen für Investitionen an Landeskirchen
- 764
- Zuweisungen und Umlagen für Investitionen an EKU, VELK, Bund reformierter Kirchen
- 765
- Zuweisungen und Umlagen für Investitionen an die EKD
- 766
- Zuweisungen und Umlagen für Investitionen an Diakonisches Werk
- 767
- *
- 768
- 769
- Zuweisungen und Umlagen für Investitionen an den sonstigen kirchlichen Bereich
- 77
- Zuschüsse an Dritte für Investitionen
- 771
- Zuschüsse für Investitionen an den Bund
- 772
- Zuschüsse für Investitionen an Länder
- 773
- Zuschüsse für Investitionen an Gemeindeverbände
- 774
- Zuschüsse für Investitionen an politische Gemeinden
- 775
- Zuschüsse für Investitionen an sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts
- 776
- *
- 777
- 778
- 779
- Sonstige Zuschüsse für Investitionen
- 78
- Leistungen aus Baulast, Patronat und dergl.
- 781
- Leistungen aus Baulast an kirchlichen Bereich
- 782
- Leistungen aus Baulast an öffentlichen Bereich
- 783
- Leistungen aus Baulast an Sonstige
- 784
- *
- 785
- 786
- Patronatsleistungen
- 787
- 788
- 789
- Sonstige baulast- und patronatsähnliche Leistungen
- 79
- Zuwendungen an natürliche Personen
- 791
- Zuwendungen zur Aus- und Fortbildung
- 792
- *
- 793
- 794
- 795
- 796
- Einzelbeihilfen, Unterstützungen
- 797
- 798
- 799
- Sonstige Zuwendungen
- 8
- Ausgaben besonderer Art
- 81
- 82
- 83
- 84
- Ausgaben an Sonderhaushalte
- 841
- Zuführungen an Sonderhaushalte
- (842
- Ablieferungen der Sonderhaushalte)
- 85
- Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen
- 86
- Verstärkungsmittel
- 87
- Anteilsbetrag des ordentlichen Haushalts
- 88
- Zinsausgaben
- 881
- Zinsausgaben an Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbände
- 882
- Zinsausgaben an Kirchenkreise (-bezirke)
- 883
- Zinsausgaben an Landeskirchen
- 884
- Zinsausgaben an kirchliche Kreditinstitute und Versorgungskassen
- 885
- Zinsausgaben an den sonstigen kirchlichen Bereich
- 886
- Zinsausgaben für Innere Schulden
- 887
- Zinsausgaben an Gebietskörperschaften
- 888
- Zinsausgaben an öffentliche und private Kreditinstitute
- 889
- Sonstige Zinsausgaben
- 89
- Abwicklung der Vorjahre (Fehlbeträge)
- 9
- Vermögenswirksame Ausgaben
- 91
- Zuführungen an Rücklagen, Fonds, Stiftungen
- 911
- Zuführungen an Rücklagen, Fonds
- 912
- Zuführungen an Stiftungen
- 913
- 914
- 915
- 916
- 917
- 918
- 919
- 92
- Darlehnsgewährung
- 921
- Darlehen an Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbände
- 922
- Darlehen an Kirchenkreise (-bezirke)
- 923
- Darlehen an Landeskirchen
- 924
- Darlehen an kirchliche Kreditinstitute und Versorgungskassen
- 925
- Darlehen an den sonstigen kirchlichen Bereich
- 926
- *
- 927
- Darlehen an Gebietskörperschaften
- 928
- 929
- Sonstige Darlehen
- 93
- Kapitaleinlagen, Erwerb von Beteiligungen
- 931
- Kapitaleinlagen und Erwerb von Beteiligungen bei Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbänden
- 932
- Kapitaleinlagen und Erwerb von Beteiligungen bei Kirchenkreisen (-bezirken)
- 933
- Kapitaleinlagen und Erwerb von Beteiligungen bei Landeskirchen
- 934
- Kapitaleinlagen und Erwerb von Beteiligungen bei kirchlichen Kreditinstituten und Versorgungskassen
- 935
- Kapitaleinlagen und Erwerb von Beteiligungen im sonstigen kirchlichen Bereich
- 936
- *
- 937
- Kapitaleinlagen und Erwerb von Beteiligungen bei
- 938
- Kapitaleinlagen und Erwerb von Beteiligungen bei öffentlichen und privaten Geld- und Kreditinstituten
- 939
- Sonstige Kapitaleinlagen und Erwerb von sonstigen Beteiligungen
- 94
- Erwerb von Sachen, Ablösung von Lasten
- 941
- Erwerb von unbeweglichen Sachen
- 942
- Erwerb von beweglichen Sachen
- 943
- Ablösung von Lasten
- 944
- 945
- 946
- 947
- 948
- 949
- 95
- Ausgaben für Baumaßnahmen
- 96
- 97
- 98
- Tilgungsausgaben
- 981
- Tilgungsausgaben an Kirchen-(Kapellen-)gemeinden und Kirchengemeindeverbände
- 982
- Tilgungsausgaben an Kirchenkreise (-bezirke)
- 983
- Tilgungsausgaben an Landeskirchen
- 984
- Tilgungsausgaben an kirchliche Kreditinstitute und Versorgungskassen
- 985
- Tilgungsausgaben an den sonstigen kirchlichen Bereich
- 986
- Tilgungsausgaben für Innere Schulden
- 987
- Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften
- 988
- Tilgungsausgaben an öffentliche und private Kreditinstitute
- 989
- Sonstige Tilgungsausgaben
- 99
- Abwicklung der Vorjahre (Fehlbeträge)
Anlage 4
#Zuordnungsrichtlinien zum Gruppierungsplan
##0
Steuern, Zuweisungen und Umlagen, Zuschüsse
- 01
- KirchensteuernDie Gruppe 01 umfasst die gesamten Kirchensteuer-Einnahmen, und zwar auch die, die aus Zweckmäßigkeitsgründen zunächst in Verwahrrechnungen außerhalb der Haushaltsrechnung erfasst und von dort an die einzelnen Steuergläubiger verteilt werden.Werden die gesamten Kirchensteuer-Einnahmen in der Haushaltsrechnung einer Körperschaft vereinnahmt und von dort aus verteilt, so sind die Anteile der anderen Steuergläubiger als Finanzausgleichsleistungen oder sonstige allgemeine Zuweisungen zu behandeln, damit die Einnahmen nicht doppelt als Kirchensteuer-Einnahmen nachgewiesen werden.
- 011
- Kirchensteuer-Einnahmen aus Zuschlägen zur Lohn-/Einkommensteuer und zur Vermögensteuer.
- 013
- Sollte eine getrennte Erfassung nicht möglich sein, so ist das gesamte Aufkommen dieser Steuern unter der Gruppierungsnummer 011 nachzuweisen.
- 014
- Einnahmen aus der Erstattung von Kirchensteuern zwischen den Landeskirchen bzw. Kirchensteuerverteilungsstellen. Siehe auch Erläuterung zu Untergruppe 714.
- 015
- Kirchensteuer-Einnahmen aus Zuschlägen zu Grundsteuermessbeträgen.
- 02
- FinanzausgleichsleistungenFinanzausgleichsleistungen sind Zuweisungen aufgrund von Finanzausgleichsgesetzen oder -vereinbarungen, die – ohne Zweckbindung an einen Aufgabenbereich (Funktion) – dem Gesamthaushalt einer kirchlichen Körperschaft des öffentlichen Rechts als allgemeine Deckungsmittel zugeführt werden.
- 03
- Andere allgemeine Zuweisungen und Umlagen aus dem kirchlichen BereichZum kirchlichen Bereich im Sinne des Gruppierungsplans gehören:außer den anerkannten christlichen Kirchen alle Zusammenschlüsse, Vereinigungen, Einrichtungen und Werke innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die kirchliche Aufgaben und Dienste wahrnehmen oder unterstützen.Allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen sind Zahlungen mit und ohne Rechtsanspruch, die ohne Zweckbindung als allgemeine Deckungsmittel für den Gesamthaushalt bestimmt sind (allgemeine Finanzhilfen), z. B. Kirchenkreisumlagen, Zweckverbandsumlagen, Gesamtverbandsumlagen, Kirchspielsumlagen.
- 031 bis 035
- Hierher gehören
die evangelisch-kirchlichen Körperschaften des öffentlichen Rechts
mit ihren unselbstständigen Einrichtungen und Werken,
die Evangelische Kirche Deutschlands mit ihren unselbstständigen Einrichtungen und Werken,die Zusammenschlüsse von Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland. - 036
- Unter dem Diakonischen Werk sind sowohl das „Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland“ und die Diakonischen Werke der einzelnen Landeskirchen usw. als auch die selbstständigen diakonischen Einrichtungen jeder Art zu verstehen.
- 039
- Hierher gehören, sofern nicht die Untergruppen 037 und 038 benützt werden sollen, kirchliche Einrichtungen und Gemeinschaften wie das Nationalkomitee des Lutherischen Weltbundes, der Ökumenische Rat der Kirchen, die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland mit den angeschlossenen Kirchen und religiösen Gemeinschaften, landeskirchliche und andere Bekenntnisgemeinschaften, selbstständige kirchliche Werke wie die Missionsgesellschaften, die Arbeitsgemeinschaft für Weltmission, der Deutsche Evangelische Kirchentag, die Akademien, der Evangelische Presseverband, die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend Deutschlands, die Studentengemeinden, der Reichsverband des CVJM, das Gustav-Adolf-Werk, der Martin-Luther-Bund, der Evangelische Bund, die Kirchengemeinden deutscher Sprache im Ausland, die sogenannten Jungen Kirchen usw., fernerkirchliche Freundes- und Förderkreise, wie zur Durchführung oder Unterstützung kirchlicher Einrichtungen, Aufgaben oder Veranstaltungen gebildete rechtsfähige oder nichtrechtsfähige Vereine (z. B. Bauverein), lose Zusammenschlüsse von Gemeindegliedern, lose oder feste Zusammenschlüsse kirchlicher Gruppen (Jugendkreise, Chöre).An kirchliche Körperschaften dürften vom Diakonischen Werk, von kirchlichen Einrichtungen, Gemeinschaften, Freundes- und Fördererkreisen u. Ä. in der Regel nur Zuweisungen für bestimmte Aufgaben oder Dienste (Funktionen) gewährt werden (zweckgebundene Zuweisungen).
- 04
- Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen aus dem kirchlichen BereichZweckgebundene Zuweisungen sind Zuweisungen mit Bindung an eine bestimmte Aufgabe (Funktion), und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie der Finanzierung der Aufgabe allgemein (Pauschalzuweisungen) oder der Finanzierung einzelner Ausgaben (z. B. Personalkosten, Heizungskosten) dienen (spezielle, gezielte Finanzhilfen).Zuweisungen für Investitionen siehe Gruppe 36.Sollte eine Unterscheidung der zweckgebundenen Zuweisungen nach Pauschalzuweisungen und Zuweisungen für einzelne Ausgaben örtlich notwendig sein, so kann dies durch Anfügen einer vierten Ziffer (1 bis 9) an die Gruppierungsnummer geschehen.
- 05
- Zuschüsse von DrittenZuweisungen sind Zahlungen innerhalb des kirchlichen Bereichs, Zuschüsse sind Zahlungen vom bzw. an den sonstigen (öffentlichen und privaten) Bereich.Zuschüsse für Investitionen siehe Gruppe 37.
- 051
- Zuschüsse des Bundes und seiner Einrichtungen und Unternehmen, z. B. für die Jugendarbeit, die Erwachsenenbildung, die Militärseelsorge.
- 052
- Zuschüsse der Länder, ihrer Einrichtungen und Unternehmen, z. B. Staatsleistungen (Dotationen) und andere Zuschüsse (z. B. für die Jugendarbeit, die Erwachsenenbildung, im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes).
- 053
- Gemeindeverbände sind aus kommunalen Körperschaften zusammengesetzte Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltungsbefugnissen: Landkreise, Ämter, Gesamtgemeinden, Bezirke, Bezirksverbände, Landschaftsverbände.
- 054
- Zuschüsse der bürgerlichen Gemeinden, ihrer Einrichtungen oder Unternehmen, z. B. zum Betrieb von Kindergärten und Krankenpflegestationen, für die Jugendarbeit, für Mütter- und Altenerholung, für Altenfeiern.
- 055
- Zuschüsse von Zweckverbänden, Wohlfahrtsverbänden, Rentenversicherungsanstalten, Ortskrankenkassen, Stiftungen, z. B. zum Betrieb von Kindergärten und Schwesternstationen.
- 08
- Leistungen aus Baulast, Patronat und dergl.Leistungen aufgrund diesbezüglicher Verträge oder Vereinbarungen oder Gewohnheitsrechts (Herkommen).Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei diesen Leistungen in der Regel um Zuwendungen für den regelmäßigen Bedarf handelt. Zuwendungen für Investitionen wären unter den Gruppen 36 oder 37 nachzuweisen.Eine Aufteilung der Patronatsleistungen ist nicht vorgesehen, alle derartigen Leistungen sind unter 086 zu erfassen.
1
Einnahmen aus Vermögen, Verwaltung und Betrieb
- 11
- Einnahmen aus Geldvermögensanlagen und BeteiligungenZinsen, Dividenden, Kursgewinne u. Ä., Einnahmen aus Geldvermögen und Beteiligungen.Geldvermögensanlagen sind Giro-, Festgeld-, Sparguthaben, andere ausgeliehene Gelder, Schuldbuchforderungen, in der Regel auch Aktien, Pfandbriefe und andere Wertpapiere.Die Beteiligung besteht regelmäßig im Erwerb oder Besitz eines Anteils am Kapital eines Unternehmens. Sie ist also eine Kapitalbeteiligung und besteht bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in einem Anteil am Stammkapital, bei der Aktiengesellschaft in dem Besitz von Aktien, bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien in dem Besitz von Aktien oder als persönlich haftender Teilhaber, bei Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften imGeschäftsguthaben. Eine Beteiligung liegt jedoch nur dann vor, wenn die Absicht besteht, Teilhaber des Unternehmens zu werden. Ein Aktienkauf, der lediglich dem Zweck der Geldanlage dient, erfüllt die Voraussetzungen der Beteiligung nicht. Selbst der Erwerb von Geschäftsanteilen bei Genossenschaften wird dann nicht als Beteiligung anzusehen sein, wenn er sich auf das Mindestmaß dessen beschränkt, was nach der Satzung der Genossenschaft für die Beteiligung an ihr erforderlich ist, um die normale Benutzung der genossenschaftlichen Einrichtungen zu ermöglichen.
- 114
- Unter kirchlichen Kreditinstituten sind auch Einrichtungen wie landeskirchliche oder kirchenkreisliche Zusammenfassungen von Vermögensteilen von Kirchengemeinden zur besseren Nutzung zu verstehen(Kirchengutfonds).
- 116
- Von einer inneren Verschuldung spricht man, wenn Rücklagemittel vorübergehend für einen anderen Zweck als den, für den die Rücklage gebildet worden ist, in Anspruch genommen werden (innerer Kassenkredit, innerer Zwischenkredit, inneres Darlehen).
- 117
- Gebietskörperschaften sind Körperschaften, die außer einer Personengesamtheit ein bestimmtes Gebiet als unentbehrliche Grundlage haben: Bund, Länder, Gemeindeverbände, Gemeinden.
- 118
- Geld- und Kreditinstitute sind die Sparkassen, öffentliche Banken (Bundesbank, Landeszentralbanken, Girozentralen, Hypothekenbanken, Landeskreditanstalten) und die Privatbanken.
- 12
- Einnahmen aus Grundvermögen und Rechten
- 123
- Auch Jagd- und Fischereipachtzins,
- 125
- Erlöse aus dem Verkauf von Holz, Obst, Gras usw.
- 126
- Einnahmen aus Gestattungsverträgen, Dienstbarkeiten.
- 127
- Entschädigungen für die Ausbeutung von Bodenbestandteilen wie Kali, Erdöl, Erdgas, Sand, Kies, Torf und dergl.
- 128
- Besoldungsleistungen und andere Leistungen alten Rechts, Anteile aus Realgemeinden.
- 13
- VerwaltungsgebührenVerwaltungsgebühren sind Entgelte für bestimmte Amtshandlungen (z. B. Beurkundungsgebühren, Schreibgebühren, Tauf-, Trau-, Konfirmations-, Beerdigungsgebühren).Beratungsgebühren. Hierher gehören auch pauschalierte Zahlungen.
- 14
- Benutzungsgebühren und -entgelteBenutzungsgebühren und -entgelte sind öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Entgelte für die Benutzung einer Einrichtung.
- 141
- Z. B. Elternbeiträge für Kindergarten, Schule, Internat.
- 143
- Entgelte für Verpflegung und Unterkunft in kirchlichen Einrichtungen wie Predigerseminaren, Schulen, Kinderkrippen usw.
- 15
- Sonstige Gebühren und Entgelte
- 151
- Nicht regelmäßig wiederkehrende Einnahmen aus der Pflege von Kranken und Alten.
- 154
- Teilnehmerbeiträge für Tagungen.
- 155
- Hierher gehören nicht Grabpflegestiftungen und Entnahmen aus Grabpflegerücklagen (siehe Gruppen 31 bzw. 35).
- 17
- Weitere und nicht aufteilbare Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
- 171
- Einnahmen aus der Veröffentlichung von Anzeigen in kirchlichen Zeitschriften, Gemeindebriefen und dergl.
- 172
- Einnahmen aus dem Vertrieb von Amtsblättern, Zeitschriften, Kalendern, Büchern usw.
- 173
- Erlöse für Altpapier, abgängige Geräte und Gebrauchsgegenstände (soweit nicht zu Hauptgruppe 3 gehörend), Abfälle usw.
- 174
- Beiträge der Mitglieder von Krankenpflege- und Gemeindevereinen und dergl.
- 177
- Versicherungsleistungen aus abgeschlossenen Versicherungsverträgen.
- 178
- Schadenersatzleistungen von Dritten.
- 19
- Ersatz von Verwaltungs- und BetriebsausgabenHierunter fallen sowohldie Erstattungen, d. h. der teilweise oder volle Ersatz der Kosten, die bei der Wahrnehmung einer Aufgabe für eine andere Institution entstanden sind (z. B. Erstattung von Kosten für gemeinsame Einrichtungen, Wahlkostenerstattungen),die inneren Verrechnungen zwischen einzelnen Verwaltungszweigen (z. B. zwischen Friedhof und allgemeiner Verwaltung),als auch die eigentlichen Ersätze von Dritten, wie z. B. Fernsprechgebührenersatz, Heizungskostenersatz, Ersatz für die private Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen.Wenn eine Untergliederung nach der Art der zu ersetzenden Ausgaben im Einzelfall für notwendig erachtet wird, sollte dies in der vierten Stelle der Gruppierungsziffer in folgender Weise geschehen:
- 1
- Personalkosten,
- 2
- Heizungskosten,
- 3
- Fernmeldegebühren,
- 4
- Kraftfahrzeugkosten,
- 5
- sonstige Sachkosten.
2
Kollekten, Opfer und Einnahmen besonderer Art
- 21
- Kollekten, Opfer
- 211
- Kollekten bei Gottesdiensten und anderen kirchlichen Veranstaltungen; Kollekten für Investitionen siehe Gruppe 35.
- 212
- Erträge der Klingelbeutelsammlung und andere besonders für diesen Zweck erbetene Opfer.
- 22
- Spenden und dergl.
- 221
- Einzelgaben, Erträge von Haus-, Listen- und Straßensammlungen, Erträge von Spendenbriefen und dergl. zur Deckung des regelmäßigen Bedarfs.
- 222
- Einnahmen, die in der Regel mit besonderer Zweckbindung versehen sind. Es handelt sich hier um Einnahmen, die nicht dem Vermögen zufließen und die nicht für Investitionen bestimmt sind.
- 24
- Einnahmen aus SonderhaushaltenEs ist üblich oder zweckmäßig, für bestimmte Einrichtungen (z. B. für betriebswirtschaftlich abrechnende Heime, Schulen u. Ä.) oder Vermögensteile (z. B. rechtliche selbstständige Stiftungen, Pfarreivermögen) getrennte Rechnungen (Sonderkassen) zu führen. Es ist ferner notwendig bzw. möglich, dass für bestimmte, im Haushalt der Körperschaft geführte Sondervermögen (Pfarrei-, Stiftungsvermögen) oder Einrichtungen (z. B. Friedhof, Kindergarten) Sonderabschlüsse gemacht werden. In diesen Fällen sind die Ablieferungen bzw. die Überschüsse unter der Gruppierungsnummer 241 zu vereinnahmen.Zuführungen an Sonderhaushalte siehe Untergruppe 841.
- 242
- (Unter dieser Gruppierungsnummer können in der Rechnung des Sonderhaushalts Zuführungen der Körperschaft vereinnahmt werden.)
3
Vermögenswirksame Einnahmen
Vermögenswirksame Einnahmen sind Einnahmen, die vorhandene Vermögensbestände vermindern (Rücklagenentnahmen, Veräußerungserlöse, Rückflüsse von ausgeliehenem Geld) oder die dazu dienen, neues Vermögen zu schaffen (Zuweisungen, Zuschüsse usw. für Investitionen, Investitionsbeiträge des ordentlichen Haushalts, Schuldenaufnahmen).
- 31
- Entnahmen aus Rücklagen, Fonds, Stiftungen; Anteilsbetrag des ordentlichen HaushaltsRücklagen, Fonds, Stiftungen sind aus der Haushaltswirtschaft ausgeschiedene, gebundene Geldbestände.
- 311
- Die Zweckbestimmung einer Rücklage ergibt sich aus der Zuordnung zur Funktion (soweit die Rücklagen nicht zentral über den Einzelplan 9 abgewickelt werden).Wo es im Blick auf statistische Auswertungen für erforderlich gehalten wird, die Rücklagen nach der Art ihrer künftigen Verwendung zu unterscheiden, kann dies durch Verwendung der vierten Stelle in der Gruppierungsziffer geschehen. Es wird folgende Einteilung vorgeschlagen:
- 1
- Betriebsmittelrücklage,
- 2
- Allgemeine Ausgleichsrücklage,
- 3
- Bürgschaftssicherungsrücklage,
- 4
- Neubaurücklage,
- 5
- Erneuerungsrücklage,
- 6
- Tilgungsrücklage,
- 7
- Versorgungsrücklagen,
- 8
- (Allgemeines) Kapitalvermögen,
- 9
- sonstige Rücklagen.
Siehe hierzu auch die Erläuterungen zu Abschnitt 97 des Haushaltsgliederungsplans. - 312
- Entnahmen aus dem Stiftungskapital (Grundstock) zur Verwendung entsprechend dem Stiftungszweck.
- 319
- Ein Anteilsbetrag des ordentlichen Haushalts zur Finanzierung von Investitionen ist im außerordentlichen Haushalt unter dieser Gruppierungsnummer nachzuweisen.
- 32
- DarlehensrückflüsseHier handelt es sich um Darlehen, die aus dem Haushalt (nicht dem Vermögen) für bestimmte Zwecke gewährt wurden (z. B. Arbeitgeberdarlehen zum Wohnungsbau, zur Kraftfahrzeugbeschaffung, Darlehen an selbständige Einrichtungen).Die Rückflüsse sollen dem Haushalt wieder zufließen.Soweit Geldabhebungen und Geldanlagen (Einzahlungen auf Sparkonten bei Sparkassen und Banken, Erwerb von Aktien, Pfandbriefen und anderenWertpapieren, Darlehen usw.) nicht in einer besonderen Vermögensrechnung abgewickelt werden, können sie in der Haushaltsrechnung (Abschnitt 83) unter dieser Gruppierungsnummer bzw. der Gruppierungsnummer 92 gebucht werden.(Falls die Tilgungsrate für innere Darlehen über die Haushaltsrechnung vereinnahmt und dann die Anlegung des Betrags auf dem Sparkonto der Rücklage unter Gruppierungsnummer 92 gebucht wird, kann für die Einnahme-Buchung die Gruppierungsnummer 326 verwendet werden.)
- 33
- Rückflüsse von Kapitaleinlagen, Erlöse aus der Veräußerung von BeteiligungenBeteiligungen im Sinne der Erläuterungen zu Gruppe 11 dürften in der Regel nur selten vorkommen. In der Hauptsache wird es sich um Geldanlagen handeln, die als bloße Vermögensumschichtung üblicherweise nicht in der Haushaltsrechnung, sondern in einer besonderen Vermögensrechnung abgewickelt werden.Als Beteiligung ist auch zu behandeln die Hingabe von Geld zum gemeinsamen Erwerb von Grundstücken durch mehrere Kirchengemeinden (Ersatzlandbeschaffung).
- 34
- Erlöse aus der Veräußerung von Sachen und der Ablösung von Rechten
- 341
- Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken.
- 342
- Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (Fahrzeuge, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und dergl.), soweit es sich nicht um Verbrauchs-, kurzlebige Gebrauchs- oder geringwertige Güter handelt. Siehe hierzu die Erläuterungen zu Gruppe 94.
- 343
- Erlöse aus der Ablösung von Besoldungsleistungen in Geld und Natura, Gerechtsamen und dergl.Die Ablösungsbeträge sind in der Regel dem gebundenen Kapitalvermögen zuzuführen, damit künftig der Ertrag hieraus dem Haushalt zur Verfügung steht.
- 35
- Kollekten, Opfer, Spenden und dergl. für Investitionen
- 36
- Zuweisungen und Umlagen für Investitionen aus dem kirchlichen Bereich
- 37
- Zuschüsse von Dritten für InvestitionenInvestitionen sind Käufe und die Selbsterstellung (Bauten) dauerhafter unbeweglicher und beweglicher Sachen, die grundsätzlich in der Vermögensrechnung oder in Bestands- und Güterverzeichnissen erfasst werden. Dazu zählen auch größere Instandsetzungen, sowie Um- und Erweiterungsbauten, die eine Erhöhung der normalen Nutzungsdauer und eine Wertsteigerung bewirken.Unter Investitionen im Sinne des Gruppierungsplanes ist auch die Bildung von Rücklagen und anderen gebundenen Kapitalvermögen zu verstehen.Kollekten, Opfer, Spenden, Zuweisungen und Zuschüsse, die zur Schuldentilgung bestimmt sind, fallen ebenfalls unter die Gruppen 35 bis 37.Gegebenenfalls könnte in der vierten Stelle der Gruppierungsnummer folgende weitere Untergliederung vorgenommen werden:
- 1
- für Baumaßnahmen,
- 2
- zum Erwerb von unbeweglichem Vermögen,
- 3
- zum Erwerb von beweglichem Vermögen,
- 4
- zur Bildung oder Verstärkung von Rücklagen,
- 5
- zur Schuldentilgung.
- 38
- SchuldenaufnahmenDarlehen und sonstige Kredite sind mit dem Nominalbetrag zu veranschlagen. Disagio und Geldbeschaffungskosten sind der entsprechenden Ausgabeart (88) zuzuordnen.Im übrigen siehe die Erläuterungen zu Untergruppen 114 bis 118.
- 39
- Abwicklung der VorjahreZum haushalts- und rechnungsmäßigen Nachweis der Verwendung von Überschüssen, soweit sie dem Vermögen zufließen. Wenn Überschüsse zur Deckung der laufenden (nicht vermögenswirksamen) Ausgaben bestimmt sind, erfolgt die Verwendung systemgerechter unter Gruppierungsnummer 29.Die rechnungsmäßige Übertragung von Kassenbeständen und -vorgriffen (Kassenmehreinnahme/-ausgaben) und die Durchschleusung von Überschüssen und Fehlbeträgen sollten im Abschnitt 99 unter den Gruppierungsnummern 29 bzw. 89 abgewickelt werden.Falls bei der Übernahme von sogenannten Haushaltsresten (übertragbare, nicht verbrauchte Mittel) die Deckungsmittel hierfür (ein Anteil an der kassenmäßigen Mehreinnahme) gesondert in die Rechnung des folgenden Jahres übertragen werden, sollten dazu ebenfalls die Gruppierungsnummern 89 bis 29 verwendet werden.
4
Personalausgaben
Die Hauptgruppe 4 enthält die Dienstbezüge, Vergütungen, Löhne und personalbezogenen Sachausgaben an Personen, die in einem Dienst- oder Amtsverhältnis zur Körperschaft stehen (Geistliche, Beamte, Angestellte, Arbeiter, Aushilfs- und Vertretungskräfte, Synodale, Kirchenvorstände, Kirchengemeinderatsmitglieder usw.) sowie Versorgungsbezüge. Nicht zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für Dienstleistungen aufgrund von Werkverträgen oder anderen Auftragsformen, z. B. Honorare an Sachverständige u. ä.
- 41
- Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeitinsbesondere die der Mitglieder der Organe der Körperschaften:Aufwandsentschädigungen, Versicherungen, Reisekosten, Sitzungsgelder, Unkostenersätze, Verdienstausfallentschädigungen.Aufwendungen für ehrenamtliche Mitarbeiter, z. B. in der Jugendarbeit, im Kindergottesdienst usw.
- 42
- Dienstbezüge
- 421 bis 424
- Bezüge der hauptberuflich beschäftigten ständigen und unständigen Geistlichen (Pfarrer, Pfarrverweser, Pfarrvikare, Pfarrverwalter, Pfarrhelfer, Vikare, Kandidaten usw.), der beamtenrechtlich und der privatrechtlich angestellten Mitarbeiter:Grundgehälter einschließlich Stellenzulagen und Ortszuschlag;tarifliche, über- und außertarifliche Vergütungen und Löhne, Festvergütungen;Kinderzuschlag, FamilienzuschlagDienstaufwandsentschädigungen, soweit Bestandteil der Dienstbezüge, sonst Untergruppe 499;jährliche Sonderzuwendungen (Weihnachtszuwendungen);Jubiläumszuwendungen;Krankengeldzuschüsse;Über- und Mehrstundenvergütungen; Abfindungen, Übergangsgelder;Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur zusätzlichen Altersversorgung;Nachversicherungsbeiträge für ausscheidende Geistliche und Beamte.
- 425
- Vergütungen und Löhne an nebenberuflich tätige Personen, die einen Hauptberuf außerhalb dieser Tätigkeit ausüben (z. B. auch Mesner, Organisten, Chorleiter);Vergütungen an Praktikanten;Vergütungen für Lehraufträge;Vergütungen für Sonderdienste;Vergütungen an Heimarbeiter;Honorare für Mitglieder von Prüfungskommissionen, Honorare für freie Mitarbeiter.
- 429
- Z. B. pauschalierte Lohn- und Kirchensteuer, Steuern für Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung und Umlagen zur Zusatzversorgungskasse.
- 43
- Leistungen an Versorgungseinrichtungen
- 431 und 432
- Leistungen an selbstständige Versorgungskassen und -verbände für Geistliche und Beamte. Zuweisungen an einen unselbstständigen Versorgungsfonds werden unter der Gruppierungsnummer 911 gebucht.
- 433 und 434
- Vom Mitglied (Arbeitgeber) der Zusatzversorgungskasse allein zu tragende Umlagen. Umlagen werden in der Regel zusätzlich zu dem von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam aufzubringenden Pflichtbeitrag erhoben. Die Pflichtbeiträge werden unter Gruppierungsnummer 42 gebucht.
- 435
- Vom Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaften zu entrichtende Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung der Mitarbeiter.
- 44
- Versorgungsbezüge und dergl.Von der Anstellungskörperschaft unmittelbar zu zahlende Versorgungsbezüge an die ehemaligen Mitarbeiter oder ihre Hinterbliebenen (Ruhegehälter, Witwen- und Waisengelder und dergl.);Wartestandsbezüge, Gratiale.
- 45
- Kosten für Vertretungen und AushilfenEntschädigungen für die aushilfsweise Versehung vorübergehend nicht besetzter Pfarrstellen.Entschädigungen für Urlaubs- und Krankheitsvertretung.
- 46
- Beihilfen, UnterstützungenBeihilfen in Krankheits-, Geburts-, Todesfällen; Erziehungsbeihilfen;Wiedereingliederungsbeihilfen;einmalige und laufende Unterstützungen;Unfall- und andere Fürsorgeleistungen an Mitarbeiter und ihre Angehörigen, Versorgungsempfänger oder Hinterbliebene;Kosten von Schutzimpfungen und dergl.
- 47
- WohnungsfürsorgeMietbeihilfen, Abfindungsbeiträge zur Wohnraumbeschaffung.
- 48
- Stationsgelder an Bruder- und Mutterhäuser, Schwesternverbände und dergl.Vergütungen an Mutterhäuser für die Gestellung einer Schwester;Stellenbeiträge an Bruderhäuser u. Ä.;Haushaltsgeld, das an die Schwester zur Bestreitung des Lebensunterhalts bezahlt wird.
- 49
- Personalbezogene Sachausgaben
- 491
- Auch Umzugskostenbeihilfen, Mietbeiträge an Mitarbeiter mit Anspruch auf Trennungsgeld.
- 492
- Ersatz für Fahrten zur Arbeitsstelle.
- 493
- Reisebeihilfen an Auslandspfarrer bei Aussendung oder Heimaturlaub.
- 494
- Mietzinsentschädigung an Mitarbeiter mit Anspruch auf freie Dienstwohnung.
- 495
- Bekleidungsgeld an Mesner (Küster) u. a. für Dienst- und Schutzkleidung, Dienstbekleidungszuschüsse.
- 496
- Zuschüsse an Mitarbeiter zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, sächliche Kosten für die Aus-, Fort- und Weiterbildung siehe Gruppierungsziffer 62.
- 497
- Essenszuschüsse an Mitarbeiter, Zehrvergütungen, Zuschüsse an Kantinen.
- 498
- Zuschüsse für Betriebsausflüge, Advent- oder Weihnachtsfeiern u. a. Betriebsveranstaltungen, Kosten der Mitarbeitervertretung.
- 499
- Kassenverlustentschädigungen, Geldpreise für Vorschläge zur Verwaltungsvereinfachung, Aufwandsentschädigungen (soweit nicht Bestandteil der Dienstbezüge).
5
Laufende Sachausgaben für Grundstücke, Gebäude und bewegliches Vermögen
- 51
- Ausgaben für die Unterhaltung der Grundstücke, Gebäude und AnlagenLaufende Unterhaltung der eigenen sowie der gemieteten und gepachteten Gebäude einschließlich Zubehör (beim Zubehör handelt es sich um Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind oder die üblicherweise zum Gebäude gehören, z. B. Heizungsanlage, Fahrstuhl, Orgel, Glocken, Läuteanlage, Uhr, Lautsprecheranlage, Schwerhörigenanlage, fest eingebautes Gestühl), der Grundstücke, Außenanlagen, Wege. Laufende Unterhaltung sind Maßnahmen, die keine erhebliche Veränderung der Grundstücke und Gebäude in ihrem Bestand zur Folge haben (Unterhaltung = Instandhaltung – zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs- und Instandsetzung).Ersatz und Ergänzung des Zubehörs.Pflege der Außenanlagen, Gärtnerarbeiten und Beschaffung von Pflanzen und dergl., Schneeräumen und Streuen.
- 52
- Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Anlagen
- 521
- Kosten der Bewirtschaftung der eigenen, gemieteten oder gepachteten Grundstücke, Gebäude und Anlagen.
- 522
- Putzmittel, Besen, Staubtücher, Wassereimer usw.
- 523
- Soweit nicht für Heizzwecke (Gruppierungsnummer 521), Benutzungsgebühren der Stadtwerke usw.
- 524
- Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks, Gebühren für Straßenreinigung, Müllabfuhr, Entwässerung, Ungezieferbekämpfung, Schornsteinreinigung usw.
- 525
- Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherungen, soweit nicht für die Haltung von Fahrzeugen (siehe Gruppierungsnummer 542) und für sonstige Versicherungen (siehe Gruppierungsnummer 677).
- 526
- Entgelt an Bewachungsdienste usw.
- 529
- Z. B. Kosten des Betriebs eines Fahrstuhls.
- 53
- Mieten und PachtenMiet- und Pachtzins für Grundstücke, Gebäude, Wohnungen, einzelne Räume, für Fahrzeuge, Maschinen und andere Geräte.Erbbauzins für Erbbaurechte.
- 54
- Ausgaben für die Haltung von Fahrzeugen
- 541
- Treib- und Schmierstoffe;Unterhaltung und Instandsetzungen;Gebrauchsgegenstände zur Vornahme von Reparaturen bis zum Wert von 410 Euro (siehe Erläuterungen zu Gruppe 94). Ersatzteile, Ausstattungsgegenstände. Hier jedoch keine Garagenmiete (siehe Gruppierungsnummer 531).
- 542
- Kraftfahrzeugsteuer und Versicherungsprämien für alle mit dem Betrieb von Fahrzeugen zusammenhängenden Versicherungen (Haftpflicht, Voll- und Teilkasko, Unfall, Rechtsschutz).
- 55
- Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige GebrauchsgegenständeBeschaffung bis zum Wert von 410 Euro, im Übrigen Gruppe 94.
- 551
- Büromaschinen, Werkzeuge, technische Einrichtungen von Küchen, Instituten, Labors usw., Arbeitsgeräte und -maschinen, Tonbandgeräte, Lichtbildgeräte, Musikinstrumente und dergl.
- 552
- Ausstattung von Kirchen und Gemeinderäumen (z. B. Paramente, Liedertafeln, Kruzifix, Taufbecken, Altarleuchter, Opferbüchsen, Lesepult), Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen, Anstalten und Einrichtungen.Gesangbücher, Choralbücher, Noten, Abendmahlsgeräte, Taufgeräte, Bibeln, Sportgeräte, Geschirr und Essgeräte, Tonbänder, Magnetbänder, Magnetplatten.
- 553
- Bettwäsche, Handtücher usw., Dienst- und Schutzkleidung (z. B. Talare, Schwesternkleidung).
- 56
- Ausgaben für Bibliotheken, Kunst- und wissenschaftliche SammlungenErwerb und Unterhaltung von Büchern und Zeitschriften für Bibliotheken, Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen bis zum Wert von 410 Euro im Einzelfall, sonst Gruppe 94,Einbandkosten, Restaurierungskosten.
6
Weitere sächliche Verwaltungs- und Betriebsausgaben
Die Hauptgruppe 5 enthält die laufenden Ausgaben auf die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen unbeweglichen und beweglichen Sachen, während die Hauptgruppe 6 den Sachaufwand für den laufenden Geschäfts- und Dienstbetrieb umfasst.
- 61
- Reisekosten
- 611
- Kosten für Dienstreisen nach dem Reisekostenrecht (auch pauschalierte Beträge).
- 612
- Z. B. Fahrkostenerstattung an Pfarrer für Fahrten innerhalb ihres Pfarrbezirks.
- 62
- FernmeldekostenFernmeldegebühren, einmalige Gebühren und Kosten für Fernmeldeanlagen, Wartungsgebühren, Mieten für Fernsprech- und Fernschreibanlagen, auch Rundfunk- und Fernsehgebühren.
- 63
- Weiterer Geschäftsaufwand
- 631
- Büromaterial (Schreib- und Zeichenbedarf, Stempel, Locher, Ordner, Vordrucke usw.), Transport- und Frachtkosten, Fahrgelder für Boten.
- 632
- Bücher, Druckschriften, Zeitschriften, Zeitungen, Gesetz- und Amtsblätter, Landkarten, Druck- und Buchbinderarbeiten in und außer Haus, z. B. Formulare, Haushaltspläne, Karteikarten, Lichtpausen usw.
- 637
- Kosten für Sachverständige, für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen (Kommissionen, Kammern): Honorare, Sitzungsgelder, Tagegelder, Ersatz von Auslagen einschließlich Reisekosten und Verdienstausfall.Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten, Stempelgebühren. Soweit solche als Bestandteil von Hauptausgaben gezahlt werden, sind sie der entsprechenden Ausgabeart zuzuordnen (z. B. Beurkundung von Grunderwerb vgl. Gruppierungsnummer 94).
- 639
- Z. B. Aufwendungen für die Unterhaltung von Bankkonten, Spesen für den An- und Verkauf von Wertpapieren, für den Scheckeinzug, für die Ausführung von Überweisungsaufträgen, Depotgebühren usw.Wegen Disagio (Abgeld = Damnum) und Geldbeschaffungskosten siehe Gruppe 88.
- 64
- Ausgaben für Aus-, Fort- und Weiterbildung
- 641 und 642
- Kosten für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter, z. B. Durchführung von Lehrgängen oder Kosten der Teilnahme an Lehrgängen.
- 65
- Ausgaben für Lehr- und LernmittelAusbildungs-, Lehr-, Unterrichts- und Anschauungsmaterial, Arbeitshilfen; Fachbücher und -zeitschriften, Lehrfilme usw., Lernmittel für Schüler.
- 66
- Ausgaben für VerbrauchsmittelVerbrauchsmittel sind Waren und Güter, die nicht zum Geschäftsbedarf der Verwaltung, der Bewirtschaftung der Grundstücke, der Haltung von Fahrzeugen gehören, sondern zum Verzehr und Verbrauch, zur Verarbeitung und Verteilung an Dritte benötigt werden, in der Regel eine beschränkte Lebensdauer haben oder unter bestimmten Bedingungen als Vorräte zum späteren Verbrauch gelagert werden können.
- 67
- Weitere und nicht aufteilbare Verwaltungs- und BetriebsausgabenAlle übrigen sächlichen Verwaltungs- und Betriebsausgaben, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht eindeutig den Gruppen 51 bis 66 zugeordnet werden können.
- 671
- Tätigkeitsberichte, Veröffentlichung von Forschungs-, Untersuchungs- und Arbeitsergebnissen, Statistiken u. Ä., Herstellung, Ankauf, Verbreitung von Informationsmaterial (soweit nicht 66).
- 673
- Leihgebühren für Filme, Tonbänder, Dias, Bücher.
- 674
- Mitgliedsbeiträge, z. B. an Verein für Kirchengeschichte, Verein für christliche Kunst, Büchereiverband, Kinderpflegeverband, Verband der Kirchenmusiker, Verband der Kirchenchöre usw.
- 675
- Kosten für Dienstleistungen Dritter aufgrund von Werkverträgen, z. B. an Holzhauerkolonnen, Reinigungsunternehmen u. Ä.
- 676
- Steuern, z. B. Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer.
- 677
- Versicherungsprämien, z. B. für Haftpflichtversicherung, Einbruch-Diebstahl-Versicherung.
- 679
- Sächliche Prüfungskosten, Kosten des Umzugs oder der Verlegung von Dienststellen; Kosten von Schulausflügen und Schullandheimaufenthalten; Essenszuschüsse an Kursteilnehmer (in Ausbildung befindliche Personen). Freizeitkosten, Wahlkosten.Bei Ausgaben in Zusammenhang mit Freizeiten und Erholungsmaßnahmen kann bei Bedarf in der vierten Stelle der Gruppierungsnummer nach der Art der Ausgaben unterschieden werden:
- 1
- Allgemeines,
- 2
- Unterbringung und Verpflegung,
- 3
- Fahrkosten,
- 4
- Arztkosten, medizinischer Aufwand,
- 5
- Kulturelle Betreuung, Freizeitgestaltung.
- 68
- VerfügungsmittelFür außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen.
- 69
- Ersatz von Verwaltungs- und BetriebsausgabenSiehe die Erläuterung zu Gruppe 19.Hierunter fallen auch die Verwaltungskostenentschädigung an die Staatsfinanzverwaltung für die Verwaltung der Kirchensteuer, Waldbewirtschaftungsbeiträge und Beförsterungsgebühren für die Staatsbewirtschaftung und -beförsterung kirchlicher Waldungen.
7
Steuern, Zuweisungen und Umlagen, Zuschüsse
Die Hauptgruppe 7 umfasst neben den Kirchensteuererstattungen Zahlungen an andere kirchliche, an staatliche und kommunale Stellen, an Einrichtungen, Gemeinschaften, Vereine und dergl. zur Erfüllung oder Förderung ihrer Aufgaben, außerdem Zuwendungen an natürliche Personen.
- 71
- Kirchensteuern
- 711
- Je nach den örtlichen Bestimmungen ist die Rückerstattung zuviel gezahlter Kirchensteuer hier oder in einem Verwahrbuch nachzuweisen oder an den Einnahmen abzusetzen.
- 714
- Die Zahlungen betreffen die Kirchensteuer von Steuerpflichtigen, die nicht Glied der Landeskirche oder Kirchengemeinde sind, in deren Gebiet die Kirchensteuer einbehalten wird (Betriebsstättenbesteuerung).Beispiel: Von einer Zentralkasse in Hamburg wird die Kirchensteuer einbehalten und an eine kirchliche Stelle abgeführt, unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige der hamburgischen, der hannoverschen oder der schleswigholsteinischen Kirche angehört. Die Abrechnung mit den beteiligten Landeskirchen erfolgt dann mit dieser Gruppierungsnummer.Die Abwicklung dieser Erstattungen erfolgt zweckmäßiger über eine Verwahrrechnung, so dass der Steuerbetrag nur beim eigentlichen Steuergläubiger als Kirchensteuereinnahme (Kirchen-Lohnsteuer) erscheint.
- 72
- FinanzierungsleistungenVgl. Erläuterungen zu Gruppe 02.
- 73
- Andere allgemeine Zuweisungen und Umlagen im kirchlichen BereichVgl. die Erläuterungen zu Gruppe 03.
- 733
- Eine Zwischenstufe zwischen Kirchenkreis und Landeskirche, z. B. Sprengel, ist nicht vorgesehen, da die Sprengel in der Regel keine besondere Rechtsperson sind. Notfalls könnte die Untergliederung durch Ergänzen der Gruppierungsnummer 733 durch eine vierte Ziffer erfolgen.
- 734
- Eine Unterteilung der überlandeskirchlichen Zusammenschlüsse kann durch Ergänzen der Gruppierungsnummer durch eine vierte Ziffer erfolgen.
- 74
- Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen im kirchlichen BereichVgl. die Erläuterungen zu Gruppe 04.
- 743
- Nicht nur Zahlungen an die Landeskirchenämter selbst sind hier nachzuweisen, sondern auch Zahlungen an landeskirchliche Zentralstellen (Amt für Gemeindedienst, Landespfarrämter und dergl.) und landeskirchliche Einrichtungen, soweit sie nicht selbstständig sind.
- 745
- Vgl. Erläuterung zu Untergruppe 743.
- 75
- Zuschüsse an DritteVgl. Erläuterungen zu Gruppe 05.Es ist unerheblich, ob es sich um regelmäßige oder einmalige Zahlungen handelt (Zuschüsse für Investitionen siehe jedoch Gruppe 77).
- 76
- Zuweisungen und Umlagen für Investitionen im kirchlichen Bereich
- 77
- Zuschüsse an Dritte für InvestitionenVgl. die Erläuterungen zu den Gruppen 35 bis 37.
- 78
- Leistungen aus Baulast, Patronat und dergl.Vgl. Erläuterung zu Gruppe 08.
- 79
- Zuwendungen an natürliche PersonenLeistungen an Einzelpersonen, die nicht im Dienst der betreffenden Körperschaft stehen, in der Regel Beihilfen oder Unterstützungen. Zuwendungen an Personen, die im Dienst (haupt-, neben- oder ehrenamtlich) der Körperschaft stehen, fallen unter die Gruppierungsnummer 496 oder 464).
- 791
- Z. B. Studienbeihilfen an Theologiestudenten.
- 796
- Diese Gruppierungsnummer wird im Wesentlichen in den Haushaltsplänen der Kirchengemeinden benötigt zum Nachweis der Zahlungen aus der sogenannten „Armenkasse“, z. B. Einzelhilfen an Bedürftige, Weihnachts- und Konfirmationsbeihilfen, Einzelpaketaktionen, Unterstützungen an Durchreisende.
8
Besondere Finanzausgaben
- 84
- Ausgaben an SonderhaushalteVgl. Erläuterung zu Gruppe 24.
- (842
- Unter dieser Gruppierungsnummer können in der Rechnung des Sonderhaushalts die Ablieferungen an die zuständige Hauptkasse verausgabt werden.)
- 85
- Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und GewährverträgenZ. B. Ausgaben aufgrund der Haftung, die mit dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen verbunden ist.
- 86
- VerstärkungsmittelIn verschiedenen Bereichen ist es üblich, im Haushaltsplan Mittel zu veranschlagen, die von der Verwaltung zur Verstärkung von Planansätzen herangezogen werden können, wenn notwendige Mehrausgaben nicht anderweitig, etwa durch Inanspruchnahme von Mehreinnahmen gedeckt werden können.
- 87
- Anteilsbetrag des ordentlichen HaushaltsSoweit außerordentliche Vorhaben in einem außerordentlichen Haushalt oder in einer Sonderrechnung abgewickelt werden, ist die Zuweisung des ordentlichen Haushalts unter dieser Gruppierungsnummer nachzuweisen.
- 88
- ZinsausgabenZinsen, laufende Verwaltungsgebühren, Disagio für aufgenommene Gelder (Darlehen, Kassenkredite usw.), Geldbeschaffungskosten, Bereitstellungsprovisionen u. a.
- 889
- Z. B. Zinsen für Schuldenaufnahmen bei Privatpersonen, bei Versicherungsanstalten.
9
Vermögenswirksame Ausgaben
Vermögenswirksame Ausgaben führen zur Bildung von Vermögenswerten oder zur Verminderung von Schulden.
- 91
- Zuführungen an Rücklagen, Fonds, Stiftungen
- 911
- Siehe hierzu die Erläuterungen zu Untergruppe 311.
- 912
- Zu den Stiftungen zählen auch Grabpflegelegate u. Ä.
- 92
- DarlehensgewährungSiehe die Erläuterungen zu Gruppe 32.Als Darlehensgewährung gilt auch die Hingabe von Geldvermögen an eine andere Körperschaft, damit diese aus dem zusammengelegten Vermögen (Kirchengutfonds u. Ä.) Darlehen gewähren kann.
- 93
- Kapitaleinlagen, Erwerb von BeteiligungenSiehe die Erläuterungen zu Gruppe 11 und Gruppe 33.
- 94
- Erwerb von Sachen, Ablösung von Lasten
- 941
- Ankauf von bebauten und unbebauten Grundstücken.Auch Kaufpreisrenten, Abfindungen u. Ä.Zu den Erwerbskosten zählen auch die Nebenkosten wie Kosten der Auflassung, der Grundbucheintragung, Vermessungskosten, Grunderwerbsteuer
- 942
- Die Zuordnung von beweglichen Sachen zu den Investitionsgütern ist abhängig von der Nutzungsdauer der Sache und einer Wertgrenze.Es wird folgende Regelung vorgeschlagen:Als vermögenswirksam gelten die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für bewegliche Sachen, wenn sie für den einzelnen Gegenstand mehr als 410 Euro betragen, der Gegenstand selbstständig bewertungs- und nutzungsfähig ist und eine Lebensdauer von mehr als drei Jahren hat. Wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für den einzelnen Gegenstand 410 Euro nicht übersteigen, so gelten sie als vermögenswirksam, soweit bei der Erweiterung oder Schaffung von Einrichtungen bewegliche Sachen in größerer Zahl zur Erstausstattung erworben werden.
- 943
- Ablösung von DauerlastenDie Ablösungsbeträge können dem gebundenen Kapitalvermögen entnommen werden, da durch die Ablösung der Haushalt künftig entlastet wird.
- 95
- Ausgaben für BaumaßnahmenAusgaben für Baumaßnahmen wie die Erstellung von Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, größere Instandsetzungen, soweit es sich nicht um die laufende Bauunterhaltung, sondern um wertsteigernde Maßnahmen handelt, Neueinrichtung von sogenanntem Zubehör im Sinne der Erläuterungen zu Gruppe 51.Als Bauten gelten Hochbauten, Tiefbauten (Wege, Brunnen, Be- und Entwässerungsanlagen, Badeanstalten usw.). Zum Bauwerk gehört auch das Zubehör.Die Baukosten umfassen auch die Erschließungskosten, die Kosten für die Außenanlagen und für den Anschluss an Gas-, Wasser-, Elektrizitätsversorgung und Abwässerbeseitigung. Die Aufwendungen für das Grundstück sind in die Baukosten einzubeziehen, wenn das Grundstück speziell für diesen Zweck und in zeitlichem Zusammenhang mit der Baumaßnahme erworben wurde.
- 98
- TilgungsausgabenHier sind nur die Tilgungsraten nachzuweisen, Zinsen und laufende Verwaltungskosten unter Gruppe 88.
- 99
- Abwicklung der VorjahreSiehe die Erläuterungen zu Gruppe 39.
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2 ↑ Haushaltsgliederungsplan geändert durch Nr. 8 der Haushaltsrichtlinien 1982 vom 2. Oktober 1981 (KABl. S. 243), Nr. 8 der Haushaltsrichtlinien 1984 vom 23. September 1983 (KABl. S. 259), Nr. 9 der Haushaltsrichtlinien 1985 vom 1. Oktober 1984 (KABl. S. 157), Nr. 8 der Haushaltsrichtlinien 1987 vom 26. September 1986 (KABl. S. 164) und Bekanntmachung vom 15. November 2007 (KABl. S. 453).
2 ↑ Haushaltsgliederungsplan geändert durch Nr. 8 der Haushaltsrichtlinien 1982 vom 2. Oktober 1981 (KABl. S. 243), Nr. 8 der Haushaltsrichtlinien 1984 vom 23. September 1983 (KABl. S. 259), Nr. 9 der Haushaltsrichtlinien 1985 vom 1. Oktober 1984 (KABl. S. 157), Nr. 8 der Haushaltsrichtlinien 1987 vom 26. September 1986 (KABl. S. 164) und Bekanntmachung vom 15. November 2007 (KABl. S. 453).