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Empfehlung
zur Gründung lokaler Arbeitsgemeinschaften
christlicher Kirchen

Bekanntmachung des Landeskirchenamtes vom 3. November 1976

(KABl. S. 226)

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Nachstehend geben wir den Text bekannt, mit dem die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Nordrhein-Westfalen die Gründung lokaler Arbeitsgemeinschaften empfohlen hat:
I. Wesen und Bedeutung
„Arbeitsgemeinschaften christlicher Kirchen“ sind Gremien, in denen sich Kirchen und kirchliche Gemeinschaften auf lokaler und regionaler Ebene zusammenfinden.
Als Organe der ökumenischen Bewegung dienen die Arbeitsgemeinschaften in umfassender Weise der Wahrnehmung der gemeinsamen christlichen Verantwortung. Sie geben Zeugnis von der schon zwischen den Kirchen bestehenden Einheit und zielen hin auf das kontinuierliche Wachstum und die Vervollkommnung kirchlicher Einheit. Wie schon in der Vergangenheit erweisen sich die Arbeitsgemeinschaften als vorzügliche Werkzeuge für die ökumenische Zusammenarbeit.1#
Den Forderungen von seiten des Weltkirchenrates und den Empfehlungen des römischen Sekretariats für die Einheit der Christen und der Synode der deutschen Bistümer entsprechend2#, gilt es, die Möglichkeiten und Wege zu prüfen, wie in unserem Lande die Bildung von lokalen Arbeitsgemeinschaften der Kirchen gefördert werden kann.
Als Zielsetzung und damit als Leitlinie für langfristige Bemühungen der Kirchen sollte gelten: Im Bereich der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Nordrhein-Westfalen nehmen sich die Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften durch ein Netz von lokalen Arbeitsgemeinschaften gegenseitig und kontinuierlich in ökumenische Pflicht.
II. Praktische Leitlinien für die Gründung von lokalen Arbeitsgemeinschaften
  1. Da die Arbeitsgemeinschaften laut Definition multikonfessionelle Gremien sind (mindestens drei Konfessionen), erweist sich die Umschreibung ihres Zuständigkeitsbereichs zunächst abhängig von dem Vorhandensein mehrerer konfessioneller Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften. Die Größe eines durch einen lokalen Rat abzudeckenden Territoriums hat sich also nach der örtlichen Präsenz verschiedener Konfessionen auszurichten.
  2. Die Mittel- und Großstädte in unserem Lande weisen in der Regel eine konfessionelle Vielfalt auf, die die Gründung von Arbeitsgemeinschaften auf der Ebene solcher kommunalen Körperschaften erlaubt und nahelegt. Keine Großstadt in Nordrhein-Westfalen erscheint derart unüberschaubar, dass auf ihrem Gebiet mehrere lokale Arbeitsgemeinschaften begründet werden müssten.
  3. Bei Kleinstädten und ländlichen Gebieten muss an den konkreten Gegebenheiten geprüft werden, ob sich aufgrund der konfessionellen Struktur die Bildung einer lokalen Arbeitsgemeinschaft ermöglichen lässt, und zwar nach Möglichkeit auf der Ebene von einzelnen oder mehreren Dekanaten/Kirchenkreisen.3#
  4. Bei der Bildung aller lokalen Gremien ist darauf zu achten, dass ihre Organisationsebene möglichst abgestimmt ist mit den kommunalen/politischen Verwaltungseinheiten, da eine solche Zuordnung die Arbeit der Gremien erheblich erleichtert.
  5. In den ökumenischen Gremien sollen alle Mitglieder angemessen vertreten sein.
  6. Die Aufgabenstellungen der lokalen Arbeitsgemeinschaften müssen den jeweiligen konkreten Umständen gerecht werden. Ihre spezifischen Funktionen variieren je nach den Möglichkeiten und den Bedürfnissen auf jeder Ebene (s. Anregungen im o. g. römischen Dokument).
  7. Initiativen zur Gründung können ausgehen von den örtlichen ökumenischen Arbeitskreisen und Gruppen, den Pfarrgemeinderäten, Presbyterien und Seelsorgern. Die Gründung selbst erfolgt durch die zuständigen kirchlichen Stellen.
  8. Bei der Bildung von lokalen Arbeitsgemeinschaften sind Hilfestellungen zu erwarten von seiten der regionalen Arbeitsgemeinschaft, von der Ökumenischen Centrale sowie von den Ökumene- bzw. Catholica-Referenten der Bistümer und Landeskirchen.

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1 ↑ Amtliche Anmerkung: Die Weltkirchenkonferenz in Neu-Delhi forderte die Realisierung der kirchlichen Einheit in sichtbarer Gestalt, „in dem alle an jedem Ort, die in Jesus Christus getauft sind und ihn als den Herrn und Heiland bekennen, durch den Heiligen Geist in eine völlig verpflichtete Gemeinschaft geführt werden …“. Die Weltkirchenkonferenz von Uppsala forderte die Einheit der Christen „an allen Orten“.
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2 ↑ Amtliche Anmerkung: Vgl. u. a. die Dokumente: „Die ökumenische Zusammenarbeit auf regionaler, nationaler und örtlicher Ebene“ (Rom, 22. Februar 1975) und „Pastorale Zusammenarbeit der Kirchen im Dienst an der christlichen Einheit“ (Beschluss der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, November 1974).
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3 ↑ Amtliche Anmerkung: In Gebieten, wo fast ausschließlich die evangelische und katholische Kirche präsent sind, empfehlen sich andere Formen von ökumenischen Organen (z. B. Kommissionen, Ausschüsse, Konferenzen). Die bilaterale Zusammenarbeit muss jedoch stets offen sein für die Anlagen der multilateralen Ökumene.