.Verordnung
Verordnung
zur Einführung des II. Teils der Agende
der Evangelischen Kirche der Union
Vom 4. September 1963
(ABl. EKD S. 611)
Aufgrund des Artikels 15 Abs. 3 der Ordnung der Evangelischen Kirche der Union wird Folgendes bestimmt:
####§ 1
Die von der Synode der Evangelischen Kirche der Union am 24. Juni 1963 und vom Rat der Evangelischen Kirche der Union im Auftrag der Synode am 3./4. September 1963 beschlossene „Agende der Evangelischen Kirche der Union II. Teil“ tritt an die Stelle des II. Teils der durch Kirchengesetz vom 13. Juni 1895 (KGVBl. S. 45) eingeführten Agende.
#§ 2
Die Gliedkirchen der Evangelischen Kirche der Union beschließen nach ihrem Recht die Einführung des II. Teils der Agende.1#
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